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Geschützter Habicht wurde gefangen – Polizei ermittelt
Duisburg. Schon wieder sorgt ein Fall von Tierquälerei und illegaler Greifvogelverfolgung in Duisburg für Wirbel. Naturschützer des Komitees gegen den Vogelmord haben gestern in einem Jagdrevier in Duisburg-Baerl einen verletzten Habicht aus einer illegalen Vogelfalle befreit. Bei dem Fanggerät handelt es sich um eine zur Greifvogelfalle umgebaute, mehrere Kubikmeter große Voliere, die in einem kleinen Waldstück in der Nähe des Lohheidesees versteckt war.
Angelockt wurde der Habicht von drei lebenden Hühnern, die in der Volieren-Falle als Köder ausgesetzt worden waren. Durch eine extra eingebaute Fang-Öffnung im Dach konnte der streng geschützte Greifvogel hinein, jedoch nicht wieder hinaus gelangen. "Die Hühner saßen stundenlang mit dem Habicht auf engstem Raum zusammen und waren total verstört" berichtet Komiteesprecher Axel Hirschfeld. Kaum viel besser ging es dem gefangenen Greif, der in Panik immer wieder gegen die Wände flog und sich dabei am Kopf verletzte. Mit Hilfe der Polizei gelang es schließlich, dass Tier zu greifen und zu einem Tierarzt zu bringen.
Mitarbeiter des Bonner Komitees hatten die Fallen-Voliere am Sonntagmorgen bei einer Kontrolle entdeckt und die Polizei zu dem Waldstück gerufen. Direkt daneben wurde eine weitere verbotene Falle für Katzen und Füchse entdeckt – aktiviert und beködert mit Schlachtabfällen. Da diese Falle mit einer Kette und einem Vorhängeschloss an einen Hochsitz gekettet war, ermittelte die Polizei den zuständigen Revierjäger, der kurze Zeit später am Tatort erschien und zugab, für die Fallen verantwortlich zu sein. Gegen den Mann und seinen Jagdaufseher wurde ein Strafverfahren wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz eingeleitet.
Der Fund bei Baerl ist bereits der zweite Fall von illegaler Greifvogelverfolgung, den das Komitee in diesem Monat im Duisburger Raum aufgedeckt hat. Anfang Januar hatten die Vogelschützer einen Taubenzüchter aus Rheinberg-Vierbaum angezeigt, der auf dem Dach seiner Taubenzucht einen sog. Habichtfangkorb mit einer lebenden Locktaube aufgestellt hatte. Auch hier wurde von der Polizei ein Strafverfahren eingeleitet
In Deutschland gehören alle Greifvögel zu den durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Tierarten. Wer sie fängt oder tötet, kann mit hohen Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Jägern, die Greifvögel fangen oder abschießen, droht zusätzlich der Entzug der Jagderlaubnis.
http://www.komitee.de/online/index.php?presse&lfdnummer=155
Duisburg. Schon wieder sorgt ein Fall von Tierquälerei und illegaler Greifvogelverfolgung in Duisburg für Wirbel. Naturschützer des Komitees gegen den Vogelmord haben gestern in einem Jagdrevier in Duisburg-Baerl einen verletzten Habicht aus einer illegalen Vogelfalle befreit. Bei dem Fanggerät handelt es sich um eine zur Greifvogelfalle umgebaute, mehrere Kubikmeter große Voliere, die in einem kleinen Waldstück in der Nähe des Lohheidesees versteckt war.
Angelockt wurde der Habicht von drei lebenden Hühnern, die in der Volieren-Falle als Köder ausgesetzt worden waren. Durch eine extra eingebaute Fang-Öffnung im Dach konnte der streng geschützte Greifvogel hinein, jedoch nicht wieder hinaus gelangen. "Die Hühner saßen stundenlang mit dem Habicht auf engstem Raum zusammen und waren total verstört" berichtet Komiteesprecher Axel Hirschfeld. Kaum viel besser ging es dem gefangenen Greif, der in Panik immer wieder gegen die Wände flog und sich dabei am Kopf verletzte. Mit Hilfe der Polizei gelang es schließlich, dass Tier zu greifen und zu einem Tierarzt zu bringen.
Mitarbeiter des Bonner Komitees hatten die Fallen-Voliere am Sonntagmorgen bei einer Kontrolle entdeckt und die Polizei zu dem Waldstück gerufen. Direkt daneben wurde eine weitere verbotene Falle für Katzen und Füchse entdeckt – aktiviert und beködert mit Schlachtabfällen. Da diese Falle mit einer Kette und einem Vorhängeschloss an einen Hochsitz gekettet war, ermittelte die Polizei den zuständigen Revierjäger, der kurze Zeit später am Tatort erschien und zugab, für die Fallen verantwortlich zu sein. Gegen den Mann und seinen Jagdaufseher wurde ein Strafverfahren wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz eingeleitet.
Der Fund bei Baerl ist bereits der zweite Fall von illegaler Greifvogelverfolgung, den das Komitee in diesem Monat im Duisburger Raum aufgedeckt hat. Anfang Januar hatten die Vogelschützer einen Taubenzüchter aus Rheinberg-Vierbaum angezeigt, der auf dem Dach seiner Taubenzucht einen sog. Habichtfangkorb mit einer lebenden Locktaube aufgestellt hatte. Auch hier wurde von der Polizei ein Strafverfahren eingeleitet
In Deutschland gehören alle Greifvögel zu den durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Tierarten. Wer sie fängt oder tötet, kann mit hohen Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Jägern, die Greifvögel fangen oder abschießen, droht zusätzlich der Entzug der Jagderlaubnis.
http://www.komitee.de/online/index.php?presse&lfdnummer=155