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Dagmar
Guest
Hallo,
Almut schrieb:
Das Jagdrecht ist dem Bundesnaturschutzgesetz gegenüber nachrangig.
Das heißt aber ja nicht, dass es nicht "gute" Stationen gibt, in die man ein Tier bringen könnte.
Ist halt immer die Frage, welchen Weg man auf sich nimmt.
Grüsse,
Dagmar
Almut schrieb:
Wer macht das?Was sagt das über die Menschen und die Gesellschaft aus, wenn jemand ein Tier vorzieht ?
Wie kommst Du darauf? Wer sprach davon?Um welchen Preis ? Dafür auch andere Menschen opfern zu müssen ?
Das stimmt meines Erachtens so nicht.Wenn du Vögel pflegst, die dem Jagdrecht unterliegen, ohne einen Konsenz mit dem betroffenen Jagdpächter, dann IST das rechtlich übrigens Wilderei.
Das Jagdrecht ist dem Bundesnaturschutzgesetz gegenüber nachrangig.
Darf ich Wildvögel aus der Natur mitnehmen?
Nein. Einzige Ausnahme bilden in Not geratene Wildvögel, wie zum Beispiel verletzte Tiere oder verwaiste Jungvögel. Diese dürfen nur zum Zwecke der Pflege oder Aufzucht mitgenommen werden und sind unverzüglich nach ihrer Genesung wieder in die Freiheit zu entlassen.
§43 Abs. 6 BnatSchG
Hier stimme ich Dir aus vollem Herzen zu!!!Sorry Dagmar, aber genau Auffangstationen für Wildtiere... da siehts in Deutschland ganz, ganz düster aus. Löbliche Ausnahmen mit wirklicher tierärztlicher Betreuung und unter Fachleitung sind da wirklich mächtig dünn gesäht, aber Spendengelder kassieren, das können sie alle gut.
Das heißt aber ja nicht, dass es nicht "gute" Stationen gibt, in die man ein Tier bringen könnte.
Ist halt immer die Frage, welchen Weg man auf sich nimmt.
Grüsse,
Dagmar