Kleiner Gelbhaubenkakadu ohne Papiere,was soll ich tun?

Diskutiere Kleiner Gelbhaubenkakadu ohne Papiere,was soll ich tun? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, Habe da ein Problem, Mein Vater(den ich Jahre nicht gesehen habe ) ist vor 5 Wochen gestorben und nun habe ich seine Gelhauben Dame...
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Tasmari

Neuling
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19
Hallo,

Habe da ein Problem,

Mein Vater(den ich Jahre nicht gesehen habe ) ist vor 5 Wochen gestorben und nun habe ich seine Gelhauben Dame übernommen.Bei der Wohnungsauflösung habe ich aber Keinerlei Papiere von ihr gefunden( sie trägt aber einen Ring)

Was kann ich jetzt tu`?

Über Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mfg Marion
 
Hallo Tasmari

Du musst ihn erstmal anmelden.Dazu gibst Du die Ringnummer an.Falls sie eine Cites für sie haben wollen, frag gleich wo Du die neu beantragen kannst.Bis Ende letzten Jahres brauchte man keine.Wenn Du erklärst das Du ihn geerbt hast, und keine Papiere hast, werden sie Dir sicher helfen.Gut ist es schon mal, das sie einen Ring hat.
 
Hallo Katrin,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Wo muss ich sie den anmelden?


Marion
 
Hallo Marion !

Anmelden mußt Du den Vogel auf Deiner zuständigen Keisverwaltung.-
Abteilung Artenschutz,untere Landschaftsbehörde.
Ringnummer und vorherigen Besitzer angeben,reicht meistens.
 
Marni schrieb:
Hallo Marion !
Ringnummer und vorherigen Besitzer angeben,reicht meistens.

Aber nicht, wenn es sich um einen Anhang "A" Vogel handelt.:+klugsche
Kleine Gelbwangen gehören seit Anfang des Jahres dazu!

Kann sein, das die Behörde unabhängige Zeugen fordert, die glaubhaft versichern können, das sich der Vogel bei einer bestimmten Person so und soviel Jahre in Besitz befand.

Deshalb ist auch wichtig, das eine Cites (gelbes Papier) ausgestellt wird, die den Vogel vom Vermarktungsverbot befreit und somit legalisiert. Eine sogenannte Ausnahmegenehmigung.

Egal ob der Vogel mal veräußert wird oder nicht.

Alles andere könnte mal zu großem Ärger führen, wenn es jetzt nicht getan wird.:zwinker:
 
Hallo,


Vielen Danke für die Info´s.

Wo kann ich denn diese Cites-Papiere beantragen und ist das schwer welche zubekommen.

Marion:?
 
Hallo Marion,

In der Regel bei der Unteren Naturschutzbehörde bzw.mit über das Veterinäramt.

Am Besten Du rufst mal bei der Stadtverwaltung/Bürgerbüro an und läßt Dich entsprechend verbinden.

Hast einen Kakadu geerbt und möchtest in ordnungsgemäß anmelden. Wer dafür zuständig ist.
Ist der einfachste Weg. ;)

ist das schwer welche zubekommen

Eigentlich nicht. Du schilderst Deinen "Fall", wie Du zu dem Vogel gekommen bist usw.
Das eben keine Papiere in den Unterlagen Deines verstorbenen Vaters zu finden sind.

Aber, das der Vogel beringt ist.:+klugsche

An diesem ist zumindest nachzuvollziehen, woher der Vogel stammt.

Ist Dein Vater der 1. und einzige Besitzer gewesen ?

Wie gesagt, evtl. benötigst Du unabhängige Zeugen, die es bestätigen können, das der Vogel in Besitz Deines Vaters war.

Gegebenfalls überprüft die Behörde die Unterbringung des Vogels. Bei Anhang "A" Tieren wird dahingehend verstärkt darauf geachtet.

Und es könnte sein, das Du die Auflage erhälst einen Partnervogel zu holen.

Anhang "A" Tiere müssen Paarweise gehalten werden. Geht um die Arterhaltung.

Nur unter bestimmten Vorausssetzungen, die i.d.Regel belegt werden müssen, darf so ein Tier völlig einzeln gehalten werden und auch da sollte zumindest eine Vergesellschaftung (z.B. i.d.Gruppe) angestrebt werden.

Ich weiß, das früher bzw. bei Erwerb die Bestimmungen anders oder z.T. noch gar nicht existierten.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, das die Tiere HEUTE nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen gehalten werden müssen, was ich persönlich auch sehr gut finde.
 
:D Hallo ,


Vielen Dank,

Du hast mir echt weitergeholfen.:zustimm:

Bin ich froh euch gefundenzuhaben.:D


LG Marion
 
Pico schrieb:
Anhang "A" Tiere müssen Paarweise gehalten werden. Geht um die Arterhaltung.
dabei kann es manchmal das problem geben dass die behörde dies auch mit der absicht der zucht verbindet,mit bedrohten arten muss gezüchtet werden um die art zu erhalten,und dann fordern sie verbunden damit auch gleich noch die zuchtgenehmigung!(einmal die nach der artenschutzverordnung und einmal die nach der psittacoseverordnung)
 
Stimmt. ;)

Aber wie sollte sonst ne vernünftige und gesetzliche Regelung für Anhang "A" Tiere getroffen werden?

Grundsätzlich kann man sowieso nicht erwarten oder muß damit rechnen das Anhang "A" Tiere sich tatsächlich fortpflanzen.

Die Tiere wissen schließlich nicht, was sie für einen Status besitzen und ihre Arterhaltung wichtig ist. :~
 
Hallo

Also im Gutachten für die Mindestanforderungen der Papageienhaltung steht das ALLE Papageien paarweise zu halten sind. Und wo steht das man Anhang A Tiere zur Arterhaltung vermehren sollte? Gibt das es da einen Link zu? Ich habe noch nichts davon gehört, das man beim Halten von Anhang A Tieren eine Zg beantragen sollte.Würde mich aber interessieren, ob das geändert wurde.
 
Hallo Kathrin,

so gesehen hast Du auch recht.

Papageien leben bis auf Ausnahmen paarweise oder in Gruppen. Sie sind grundsätzlich auch in der Obhut des Menschen so zu halten. Ausgenommen sind unverträgliche und derzeit vorhandene, nur auf Menschen geprägte sowie kranke oder verletzte Vögel.

Ist aber keine Muss-Bestimmung bzw. ist sie gesetzlich hinterlegt.
Und........wie die Mindestanforderungen umgesetzt werden, liegt im Ermessen der Behörde.
Beinhaltet nicht die Anhang "A" Tiere.


Zukünftig ist beim Verkauf von Papageien auf die erforderliche Paarhaltung hinzuweisen, und sie sind deshalb in der Regel nur zu zweit abzugeben. Jungvögel sollten so aufgezogen werden, daß sie artgeprägt sind.

Auch hier gibt es Lücken.:(

Die Möglichkeit zur Fortpflanzung sollte gegeben sein, wenn die Unterbringung der Nachzucht gewährleistet ist. Dem umfangreichen Verhaltensrepertoire ist durch abwechslungsreiche Volieren-, Käfig- oder Schutzraumausstattung, z. B. mit frischen Zweigen oder anderen geeigneten Gegenständen, zu entsprechen.

Auch das wird nicht überall umgesetzt.

Somit dürfte es aufgrund der Mindestanfoderung keine oder zumindest einzelen gehaltene und somit verhaltensgestörten Papageien geben. Oder?

Quelle:

Mindestanforderungen


So, und wenn ich Anhang "A" Vögel zur Arterhaltung zusammensetze bzw. verpaare, heißt das auch das ich ihnen die Möglichkeit geben müßte sich fortzupflanzen.

Ansonsten trägt es nicht zur Arterhaltung bei.

Eine Art kann nur erhalten bleiben, wenn es Nachkommen gibt. Richtig?
 
Hallo Pico

Jo, da haste Recht.Es gibt vieles was nicht eingehalten wird.Ich finde aber das sie Behörden in manchen Dingen aber auch einiges falsch machen.So darf ich z.B. Anhang A Arten halten.Dann soll man aber um sie zu erhalten, sie nachziehen, was ich auch versteh.Aber dann darf man das nicht, weil kein Quarantäneraum da ist.Und ich denke, kaum einer der die Geier nur halten will, hat diesen Raum.Es könnten im Prinzip viel mehr seltene Arten nachgezogen werden, bräuchte man diesen Raum nicht.

Bei meinem Molukk den ich damals hatte, bekam ich überhaupt keine Vorschriften.Weder zur Paarhaltung, noch zur Haltung allgemein.Darum hab ich gefragt.
 
Hi Heike

mal ne frage wieso wird aus einen kleinen gelbhaubenkaka gleich ein gelbwangenkaka und sind alle kakas anhang a tiere ?
 
ararudi schrieb:
Hi Heike

mal ne frage wieso wird aus einen kleinen gelbhaubenkaka gleich ein gelbwangenkaka und sind alle kakas anhang a tiere ?


Hallo Jörg,

der Gelbwangen-Kakadu wird auch als Kleiner Gelbhauben-Kakadu bezeichnet.
Ist nicht größer als ein Grauer.

Und es gibt einige Kakaduarten die im Anhang "A" stehen, z.B. der Molukken-Kakadu, Goffin-Kakadu, der Gelbwangen-Kakadu (kl. Gelbhauben) seit Anfang des Jahres '05, der Orangehauben-Kakadu.

Das sind so mal die Kakaduarten, welche auch überwiegend in den Privathaushalten gehalten werden.

Na, und von Palm- und Helmkakadu gar nicht zu reden.

@Katrin,

Bei meinem Molukk den ich damals hatte, bekam ich überhaupt keine Vorschriften.Weder zur Paarhaltung, noch zur Haltung allgemein.Darum hab ich gefragt.

Die Einhaltung der Vorschriften wird auch immer verstärkter nachgegangen, was ich persönlich auch gut finde.
 
Heike

danke mit dem kleinen gh wusste ich nicht bei den anderen wusste ich es mit es mit a - tier, der triton müsste glaube auch dazu zählen.
 
Hallo Ararudi

Die grossen und mittleren Gelbhauben sind soweit ich weiss noch Anhang B.


Hallo Pico

Jo, sollen se mal verstärkt schauen.Nur man sollte hier nicht erwarten das man die Tiere nachzüchtet, sondern dafür sorgen, das sie in der Natur nicht aussterben.
 
Katrin S. schrieb:
Nur man sollte hier nicht erwarten das man die Tiere nachzüchtet, sondern dafür sorgen, das sie in der Natur nicht aussterben.

Hallo Katrin,

da bin ich ganz Deiner Meinung. Deshalb sollten insbesondere Anhang "A" Vögel in Privathänden eigentlich nichts zu suchen haben.

Und die sogenannten BII Vögel (Zucht aus den Phillippinen) sollte sich verstärkt auf das Auswildern konzentrieren, als den Markt mit Superzahmen Handaufzuchten zu versorgen.
 
Hallo Pico

da bin ich ganz Deiner Meinung. Deshalb sollten insbesondere Anhang "A" Vögel in Privathänden eigentlich nichts zu suchen haben.

Ja, nur da gibt es halt ein Problem.Den kleinen GWK gibt es hier ja recht häufig.Deshalb ist er auch genauso häufig in Privathand.Bis letztes Jahr war er ja ein Anhang B Vogel. Was will man nun machen? Sollen jetzt alle die Vögel abgeben? Das ist halt, wenn sie in der Natur plötzlich zu wenig sind, und sich dann der Status ändert.Vorallem wenn man überlegt das sie dort vergiftet werden, weil sie eine Landplage sind.Dann müssen die Halter dieser Arten eben sehen, wie sie die Art erhalten können.Nur wofür? Solange sich in ihrem Heimatland nichts ändert. Eine Auswilderung bringt ja nur was, wenn sie denn da auch endlich in Frieden und mit Platz leben können.Wenn es dafür eine Garantie gäbe, wäre ich sofort dabei, im Falle das ich mal Babys hätte, diese in die Freiheit zu lassen.Nur wenn das so weiter geht, werden die Papageien in Privathänden bald die einzigsten sein, die es noch gibt.:(
 
Katrin S. schrieb:
Was will man nun machen? Sollen jetzt alle die Vögel abgeben?


Hallo Katrin,

Ne, natürlich nicht. ;) Nur vielleicht nicht mehr in Privathände verkaufen.



Katrin S. schrieb:
Nur wenn das so weiter geht, werden die Papageien in Privathänden bald die einzigsten sein, die es noch gibt.:(

Ja leider.:traurig:
 
Thema: Kleiner Gelbhaubenkakadu ohne Papiere,was soll ich tun?

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