Vogel-Mami
Papageien(be)schützerin
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Quelle: http://www.aknaturschutz.de/mitteil/14/mitbl14.htm#Naturschutz
Elster und Rabenkrähe
An ihnen scheiden sich die Geister
"Wir haben in unserem Garten gar keine Singvögel mehr!" "Überall gibt es die Elstern; die rotten die Kleinvögel aus!" "Die Krähen sind Schuld am Verschwinden des Niederwilds und der Wiesenvögel!" "Die Krähen fressen die gesamte Saat auf und schädigen die Landwirtschaft!"
Diese und ähnliche Aussagen hört man aller Orten, und besonders als Naturschützer wird man häufig um seine Meinung befragt oder sogar angeklagt. So ist es auch kein Wunder, dass die Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes, wonach eine Bejagung von Rabenvögeln zugelassen wird, bei vielen Bürgern auf Zustimmung stößt. Bei Naturschutzverbänden und Wissenschaftlern hingegen verursacht sie entschiedene Ablehnung.
Worum geht es bei der äußerst emotional geführten Debatte?
Nach dem neuen "Niedersächsischen Jagdgesetz" vom 14.03.2001 unterliegen die Rabekrähe (Corvus corone L.) und die Elster (Pica pica L.) dem Jagdrecht. Die "Niedersächsische Verordnung über Jagdzeiten" vom 06.08.2001 legt folgende Jagdzeiten fest: Rabenkrähe vom 1. August bis 20. Februar, Elster vom 1. August bis 28. Februar.
Was muss man hierzu wissen?
Die Familie der Rabenvögel gehört zur Ordnung der Singvögel und hat mit ihren heute etwa 117 Arten alle Erdteile und nahezu alle Lebensraumtypen unseres Planeten besiedelt. In Deutschland gibt es acht Arten von Rabenvögeln: Kolkrabe, Aaskrähe mit den Unterarten Raben- und Nebelkrähe, Saatkrähe, Elster, Dohle, Alpendohle, Eichelhäher und Tannenhäher. Aufgrund ihrer Lebensweise und der Ausdehnung der Ortschaften kommen heute viele in der Nähe menschlicher Siedlungen vor. Die Rabenvögel ernähren sich aufgrund ihres Körperbaus hauptsächlich von Wirbellosen, Pflanzenteilen und Aas. Wenn sich die Gelegenheit bietet, erbeuten sie auch Gelege oder Junge von Wirbeltieren.
Zur Historie der rechtlichen Situation
Mit der EG-Vogelschutzrichtlinie von 1979 wurde der Schutz aller Singvögel und damit auch der Rabenvögel gesetzlich festgeschrieben. Absicht der Richtlinie war, die in einigen Staaten der EG noch immer betriebene Singvogeljagd abzuschaffen und gesetzlich in den Griff zu bekommen.
In der Bundesrepublik wurde der Rechtsakt der EG erst sieben Jahre später in innerstaatliches Recht umgesetzt, u.z. mit der Bundesartenschutzverordnung von 1986. Hierdurch erfuhren auch die letzten drei Rabenvogelarten Elster, Eichelhäher und Rabenkrähe (die anderen Rabelvögel waren aufgrund ihrer Seltenheit bereits voher geschützt worden) Schutz nach Naturschutzrecht.
Eine besondere Problematik ergibt sich aus der Tatsache, dass in der Bundesrepublik Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, auch von diesem artenschutzrechtlich betreut werden. Die Unterschutzstellung der letzten drei Rabenvogelarten löste 1986 heftigen Widerspruch bei den Jägern aus.
Auf Antrag mehrerer Mitgliedsstaaten wurde der Anhang zur EG-Vogelschutzrichtlinie von 1979 durch eine EG-Richtlinie im Jahre 1994 dahingehend geändert, dass dort aufgeführte Vogelarten in bestimmten Mitgliedsstaaten bejagt werden dürfen. Für Deutschland sind hier Eichelhäher, Elster und Aaskrähe aufgeführt.
Die rechtliche Situation änderte sich allerdings grundlegend, als einzelne Bundesländer, allen voran Rheinland-Pfalz, durch Änderungen im Jagdrecht die Bejagung von Rabenkrähe und Elster zuließen. Ein von den Grünen vorgebrachter und von Naturschutzverbänden unterstützter Protest führte im Dezember 2000 zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, der die Bejagung der Rabenvögel als verfassungskonform erklärte.
Der Verfassungsgerichtshof sah keine "offenkundige Verletzung" des Bundesnaturschutzgesetzes durch den Erlass der umstrittenen Rechtsverordnung. Zwar sei es in der Tat widersprüchlich, wenn einerseits das Bundesnaturschutzgesetz die Tötung bestimmter Tierarten verbiete, andererseits das Jagdrecht diese Tiere für jagdbar erkläre. Das Bundesnaturschutzgesetz enthalte jedoch eine Regelung, die den Ländern solche Ausnahmen erlaube. Insoweit stehe das Bundesgesetz auch in Einklang mit dem europäischen Recht. Denn dieses verlange keinen absoluten Schutz der Rabenvögel. In der Urteilsbegründung heißt es weiter, dass die Jagdverordnung deshalb mit der Verfassung übereinstimme, weil die Bejagung der beiden Vogelarten "aus Gründen der Erhaltung des biologischen Gleichgewichts freigegeben worden ist bei gleichzeitiger Festsetzung von Schonzeiten".
Während die organisierte traditionelle Jägerschaft das Urteil begrüßte, hagelte es von Seiten vieler Organisationen, u.a. BUND, Nabu, Ökologischer Jagdverband (ÖJV), Deutsche Zoologische Gesellschaft, heftige Proteste. In der Sogwirkung des Urteils verabschiedeten weitere Bundesländer, so auch Niedersachsen, Gesetze und Verordnungen, die die Bejagung der beiden Rabenvogelarten festschreiben.
Die aktuelle rechtliche Entwicklung ist umso unverständlicher, wenn man die wissenschaftliche Landschaft betrachtet.
So einigten sich der ÖJV und das Bundesamt für Naturschutz (BfN), die oberste Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), die das BMU in allen Fragen des nationalen und internationalen Naturschutzes und der Landschaftspflege berät, im September 2000 auf Empfehlungen zum Umgang mit Rabenvögeln. Als Grundlage diente eine Studie des Bundesamtes, die die flächendeckende Jagd auf Rabenvögel aus ökologischen und naturschutzfachlichen Gründen ablehnt. Folgende Empfehlungen wurden mit der obersten bundesdeutschen Fachbehörde für Naturschutz vereinbart:
Hierbei handelt es sich um vernünftige, wissenschaftlich begründbare Aussagen und nicht um emotionale, subjektiv gesehene Argumente, wie sie in der Regel für eine Bejagung der Rabenvögel ins Feld geführt werden.
Eine sachliche Diskussion lässt sich nur auf der Basis fundierter Kenntnisse der Biologie der betroffenen Vögel führen; daher einige
Fakten zu Rabenkrähe und Elster*
Aaskrähe (Corvus corone) im Osten die Rasse Nebelkrähe (Corvus c. cornix), im Westen Rabenkrähe (Corvus c. corone):
Habitat (Lebensraum): Offene und halboffene Landschaften mit Wäldern, Feldgehölzen, Bäumen,
Bestand und Bestandsentwicklung: ca. 350.000 Brutpaare (BP) in Deutschland bzw. 0,7 - 1,4 Mio BP in Europa, erkennbare Zunahmen nur noch in Siedlungen, teils deutliche Rückgänge in der Feldflur,
Brutpaardichte und Bruterfolg: im Mittel ca. 1 BP/Quadratkilometer; 1,0 - 3,4 Jungtiere/BP,
Ernährungsgewohnheiten: vielseitiger Allesfresser, hauptsächlich bodenlebende Wirbellose, Wirbeltiere und deren Reste (Aas),
Sonstiges: Frühbrüter (März bis Juli/August); Geschlechtsreife 1jährig - 1. Brut 3-5jährig;
Elster (Pica pica):
Habitat: alle Landschaften außerhalb geschlossener Wälder mit Nist-möglichkeiten,
Bestand und Bestandsentwicklung: ca. 300.000 BP in Deutschland bzw. 1,1 - 1,7 Mio BP in Europa, erkennbare Zunahmen nur noch z.T. in Siedlungen, in manchen Feldfluren bereits fehlend, überall in der freien Landschaft deutliche Rückgänge,
Brutpaardichte und Bruterfolg: im Mittel ca. 1 BP/Quadratkilometer; 1 Jungtier./BP,
Ernährungsgewohnheiten: vielseitiger Allesfresser, hauptsächlich bodenlebende Wirbellose, Wirbeltiere und deren Reste (Aas),
Sonstiges: Frühbrüter (März bis Juli/August); Balz z.T. bereits im Dezember, Jungenführung bis in den Winter; Geschlechtsreife 1jährig - 1. Brut 2-3jährig; Einzugsgebiet von Schlafplätzen 25-70 km.
Im Folgenden sollen einige Ergebnisse eines seriöses wissenschaftlichen Gutachtens von Prof. Dr. J. Martens (Universität Mainz) sowie PD Dr. H.-W. Helb (Universität Kaiserslautern) dargestellt werden**
Das Gutachten beschäftigt sich vorrangig mit folgenden Fragen:
Gibt es Schäden in der Landwirtschaft? - Gibt es Schäden an Singvogel-Populationen? - Gibt es Schäden am Niederwild?
Als wichtigste Nahrungsbiotope der Rabenkrähe stellten sich Dauerweiden und Mähwiesen heraus, wo Gliederfüßler vom Boden aufgenommen wurden. Ackerflächen wurden dagegen nur selten aufgesucht. Die meisten der Fundorte befanden sich im Offenland, gefolgt von Waldrändern und Halboffenland.
Wichtigste Nahrungskomponenten im Winter waren für Elstern Insekten, Pflanzenfasern, Getreide, Wildkrautsamen und Schnecken, für Rabenkrähen Pflanzenfasern, Insekten, Getreide und Regenwürmer. Das Getreide stammt vermutlich von Ernterückständen bzw. Wildfütterungen. Wirbeltier-Reste wurden jeweils in ca. 30 % der Mägen nachgewiesen. Sie gehen vor allem auf Kleinsäuger und vermutlich Aas zurück. Eine Schädigung von Niederwild kann aufgrund der Erlegungszeitpunkte (Februar 1997) ausgeschlossen werden.
Es konnten 335 Nahrungsproben von Elstern und 130 von Rabenkrähen gewonnen werden. Bei beiden Arten wurde das Nahrungsspektrum mit 90,9 % (Elster) bzw. 83,4 % (Rabenkrähe) der Beuteobjekte eindeutig von oberirdisch lebenden Gliederfüßlern dominiert. Demgegenüber sind die übrigen Nahrungsbestandteile von ihrer Anzahl her fast bedeutungslos. Innerhalb der Gliederfüßler dominieren die Insekten mit 85,3 % (Elster) bzw. 78,4 % (Rabenkrähe), wobei den Käfern mit alleine 67,2 % (Elster) bzw. 45,2 % (Rabenkrähe) eine herausragende Bedeutung zukommt.
Wirbeltiere wurden nur in geringen Anzahlen nachgewiesen. Dabei handelte es sich überwiegend um Wühlmäuse (sowie andere Kleinsäuger) und Eidechsen. Der Anteil an Vögeln (bzw. Eiern und Nestlingen) war sehr gering. Reste von Niederwild konnten nicht nachgewiesen werden.
Im Rahmen des Teilprojekts „Bestandsentwicklung von Indikatorarten" konnten vier umfangreiche Untersuchungen aus Rheinland-Pfalz ausgewertet werden. Die Ergebnisse zeigen, dass nahezu alle betrachteten Offenland-Vogelarten in ihrem Bestand langfristige Abnahmen aufweisen. Die Bestandsrückgänge sind bei den meisten Arten bereits seit den 1960er Jahren nachweisbar. Hierfür kann die in Rheinland-Pfalz erst ab 1991 unterlassene Bejagung von Rabenvögeln nicht verantwortlich sein. Konkret nachgewiesene Fälle von Nestplünderungen durch Elster und Rabenkrähe liegen nur in Einzelfällen vor. Es ergeben sich keinerlei Hinweise auf negative Auswirkungen von Elster und Rabenkrähe auf die Bestände anderer Vogelarten. Die Bestandsrückgänge lassen sich in der Regel auf Veränderungen in der landwirtschaftlichen Bodennutzung zurückführen.
Weder im Rahmen der eigenen Untersuchungen noch durch Fremd- bzw. Literatur-Angaben konnten erhebliche landwirtschaftliche Schäden durch Elster oder Rabenkrähe bestätigt werden. Schäden in Zusammenhang mit der Schafhaltung existieren nachweislich nicht, sondern sind ein Produkt der Sensationspresse. Elstern spielen in Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Schäden überhaupt keine Rolle.
Konkrete Untersuchungen zur Schadwirkung der Rabenvögel an Niederwild und Wiesenvögeln in Niedersachsen liegen aus der Wümmeniederung bei Bremen vor. So wird dort einerseits festgestellt, dass sich seit 1987 der Bestand der Rabenkrähe in der Wümmeniederung verfünffacht hat, was auf die Extensivierung der Landwirtschaft in diesem Gebiet und die Unterschutzstellung der Rabenvögel zurückgeführt wird. Andererseits wird nachgewiesen, dass von den zeitlich zuzuordnenden Gelegeverlusten im Bremer Raum 67 % in der Nacht und 21 % in der Dämmerung stattfanden, und nur bei dem geringen Anteil (12 %) der am Tage ausgeraubten Nester kommt die Rabenkrähe in Frage. Zudem gab es auch einzelne am Tage ausgeraubte Nester, an denen Spuren von Raubsäugern gefunden wurden.
Die Ergebnisse der angeführten Untersuchungen werden auch durch den Bericht des Bundesamtes für Naturschutz (Mäck und Jürgens 1999) bestätigt. Es liegt nach diesem Bericht wissenschaftlich absolut kein vernünftiger Grund für das Töten von Elstern und Rabenkrähen vor. Die Gesamtanalyse der von den Befürwortern der Rabenvogeljagd vorgelegten Daten und Argumente zeigt, dass es für eine flächendeckende Bejagung der drei Rabenvogelarten Rabenkrähe, Elster und Eichelhäher in Deutschland oder in einzelnen Bundesländern keinerlei wissenschaftliche Rechtfertigung gibt.
Auch die Berichte über Schädigungen der Singvogelpopulationen im dörflichen und städtischen Bereich durch die Elster lassen sich objektivieren. In Siedlungen und Stadtgebieten übernimmt insbesondere die Elster die Regulation häufiger Vogelarten wie etwa Amsel, Meisen, Buchfink, Sperling u.a.. Andere Beutegreifer fehlen weitgehend. Auch wenn der Nestraub im Garten für uns Menschen tragisch erscheint, so ist dies eine ökologische Notwendigkeit. Die Gelegezerstörung, sei es durch Rabenvögel, sei es durch Eichhörnchen, Igel oder andere Gelegeräuber (Katzen!) wird von den Beutetierpopulationen seit vielen Jahrzehntausenden wirkungsvoll ausgeglichen. Diese Mechanismen wirken auch heute noch. Nicht zuletzt deshalb legen kleinere Vogelarten viele Eier und machen i.d.R. mehrere, z.T. bis zu 4 oder 5 Nachgelege oder Bruten in einem Jahr.
Und wenn sich einzelne Brutpaare in Folge der Gelegezerstörung zukünftig ihre Brutplätze besser auswählen und in versteckteren Bereichen brüten, ist dies eine der erfolgreichen Strategien der Beutetiere gegen ihre Fressfeinde.
Zudem sind die Eindrücke vieler Bürger in der Regel auf zufällige, punktuelle und damit sehr subjektive Beobachtungen zurückzuführen. Eine Elster, die am Tage unter den Kleinvögeln für Aufruhr sorgt, fällt mehr auf als ein heimlicher Räuber wie das Eichhörnchen oder gar ein nächtlicher Räuber. Und wer käme auf die Idee, wegen der Nesträuberei der Eichhörnchen deren Abschuss zu verlangen?
Häufig sind Gartenbesitzer sogar mitschuld an der Plünderung von Singvögelnestern: ein „ordentlicher, aufgeräumter" Garten, womöglich noch mit Fichtenreihen, erleichtert den Nesträubern die Arbeit; in einem naturnahen, stark strukturierten Garten hingegen lassen sich Nester nicht so leicht finden!
Übrigens: Das angebliche "Problem" einer Zunahme der Elstern im besiedelten Bereich wird nur schwerlich durch eine Bejagung beseitigt werden können – oder werden in Zukunft die Jäger auch im Ort und auf unseren Grundstücken schießen?
Bei der Diskussion um die Bejagung der Rabenvögel muss immer der gesamtökologische Zusammenhang gesehen werden; so ist der wirtschaftliche Schaden durch Rabenvögel in der Landwirtschaft eher gering, der Nutzen beim Vertilgen von Aas, Mäusen und Insekten wird aber häufig vergessen.
Rabenvögel ermöglichen sogar anderen Vogelarten ein Überleben! Verlassene Nester dieser Arten werden gerne von Turmfalken, Baumfalken oder Wespenbussarden genutzt, die Waldohreule ist sogar auf bezugsfertige Krähen- und Elsternhorste angewiesen.
http://www.aknaturschutz.de/mitteil/14/raben.jpgFazit:
Das pauschal legitimierte Töten von Rabenkrähe und Elster widerspricht jeder ökologischen Vernunft. Gutachten belegen, dass der Rückgang des Niederwildes und der Wiesenvogelarten nicht in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Vorkommen von Rabenvögeln steht. Auch ein Ausrotten oder ein Rückgang von Kleinvögeln konnte nicht bestätigt werden. Vielmehr sind Elster & Co. von einer Verschlechterung des Lebensraumes ebenso betroffen wie die Beutetiere.
Die jetzige Regelung nach dem neuen Niedersächsischen Jagdgesetz ist daher aus wissenschaftlicher und naturschutzfachlicher Sicht abzulehnen. Dass die Bejagung zweier Arten der Rabenvögel trotz besseren Wissens zugelassen wurde, kann nur als Zugeständnis an die Jäger und deren Lobby aufgefasst werden.
Lediglich örtliche und seltene Ausnahmen vom Schutz der Rabenvögel im Hinblick auf wirtschaftlich erhebliche Schäden oder aus Artenschutzgründen sind - nach eingehender Prüfung durch die Bezirksregierungen - vorstellbar.
* aus einer Internet-Veröffentlichung der Deutschen Zoologischen Gesellschaft, in der die Biologie der Rabenvögel und die Problematik der Bejagung sehr fundiert und ausführlich dargestellt wird: http://www.rabenvoegel.de
** einzusehen im Internet unter: http://www-user.rhrk.uni-kl.de/~hhelb/rabenvoegel/Rabenvoegel_POLLICHIA.html
Elster und Rabenkrähe
An ihnen scheiden sich die Geister
"Wir haben in unserem Garten gar keine Singvögel mehr!" "Überall gibt es die Elstern; die rotten die Kleinvögel aus!" "Die Krähen sind Schuld am Verschwinden des Niederwilds und der Wiesenvögel!" "Die Krähen fressen die gesamte Saat auf und schädigen die Landwirtschaft!"
Diese und ähnliche Aussagen hört man aller Orten, und besonders als Naturschützer wird man häufig um seine Meinung befragt oder sogar angeklagt. So ist es auch kein Wunder, dass die Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes, wonach eine Bejagung von Rabenvögeln zugelassen wird, bei vielen Bürgern auf Zustimmung stößt. Bei Naturschutzverbänden und Wissenschaftlern hingegen verursacht sie entschiedene Ablehnung.
Worum geht es bei der äußerst emotional geführten Debatte?
Nach dem neuen "Niedersächsischen Jagdgesetz" vom 14.03.2001 unterliegen die Rabekrähe (Corvus corone L.) und die Elster (Pica pica L.) dem Jagdrecht. Die "Niedersächsische Verordnung über Jagdzeiten" vom 06.08.2001 legt folgende Jagdzeiten fest: Rabenkrähe vom 1. August bis 20. Februar, Elster vom 1. August bis 28. Februar.
Was muss man hierzu wissen?
Die Familie der Rabenvögel gehört zur Ordnung der Singvögel und hat mit ihren heute etwa 117 Arten alle Erdteile und nahezu alle Lebensraumtypen unseres Planeten besiedelt. In Deutschland gibt es acht Arten von Rabenvögeln: Kolkrabe, Aaskrähe mit den Unterarten Raben- und Nebelkrähe, Saatkrähe, Elster, Dohle, Alpendohle, Eichelhäher und Tannenhäher. Aufgrund ihrer Lebensweise und der Ausdehnung der Ortschaften kommen heute viele in der Nähe menschlicher Siedlungen vor. Die Rabenvögel ernähren sich aufgrund ihres Körperbaus hauptsächlich von Wirbellosen, Pflanzenteilen und Aas. Wenn sich die Gelegenheit bietet, erbeuten sie auch Gelege oder Junge von Wirbeltieren.
Zur Historie der rechtlichen Situation
Mit der EG-Vogelschutzrichtlinie von 1979 wurde der Schutz aller Singvögel und damit auch der Rabenvögel gesetzlich festgeschrieben. Absicht der Richtlinie war, die in einigen Staaten der EG noch immer betriebene Singvogeljagd abzuschaffen und gesetzlich in den Griff zu bekommen.
In der Bundesrepublik wurde der Rechtsakt der EG erst sieben Jahre später in innerstaatliches Recht umgesetzt, u.z. mit der Bundesartenschutzverordnung von 1986. Hierdurch erfuhren auch die letzten drei Rabenvogelarten Elster, Eichelhäher und Rabenkrähe (die anderen Rabelvögel waren aufgrund ihrer Seltenheit bereits voher geschützt worden) Schutz nach Naturschutzrecht.
Eine besondere Problematik ergibt sich aus der Tatsache, dass in der Bundesrepublik Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, auch von diesem artenschutzrechtlich betreut werden. Die Unterschutzstellung der letzten drei Rabenvogelarten löste 1986 heftigen Widerspruch bei den Jägern aus.
Auf Antrag mehrerer Mitgliedsstaaten wurde der Anhang zur EG-Vogelschutzrichtlinie von 1979 durch eine EG-Richtlinie im Jahre 1994 dahingehend geändert, dass dort aufgeführte Vogelarten in bestimmten Mitgliedsstaaten bejagt werden dürfen. Für Deutschland sind hier Eichelhäher, Elster und Aaskrähe aufgeführt.
Die rechtliche Situation änderte sich allerdings grundlegend, als einzelne Bundesländer, allen voran Rheinland-Pfalz, durch Änderungen im Jagdrecht die Bejagung von Rabenkrähe und Elster zuließen. Ein von den Grünen vorgebrachter und von Naturschutzverbänden unterstützter Protest führte im Dezember 2000 zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, der die Bejagung der Rabenvögel als verfassungskonform erklärte.
Der Verfassungsgerichtshof sah keine "offenkundige Verletzung" des Bundesnaturschutzgesetzes durch den Erlass der umstrittenen Rechtsverordnung. Zwar sei es in der Tat widersprüchlich, wenn einerseits das Bundesnaturschutzgesetz die Tötung bestimmter Tierarten verbiete, andererseits das Jagdrecht diese Tiere für jagdbar erkläre. Das Bundesnaturschutzgesetz enthalte jedoch eine Regelung, die den Ländern solche Ausnahmen erlaube. Insoweit stehe das Bundesgesetz auch in Einklang mit dem europäischen Recht. Denn dieses verlange keinen absoluten Schutz der Rabenvögel. In der Urteilsbegründung heißt es weiter, dass die Jagdverordnung deshalb mit der Verfassung übereinstimme, weil die Bejagung der beiden Vogelarten "aus Gründen der Erhaltung des biologischen Gleichgewichts freigegeben worden ist bei gleichzeitiger Festsetzung von Schonzeiten".
Während die organisierte traditionelle Jägerschaft das Urteil begrüßte, hagelte es von Seiten vieler Organisationen, u.a. BUND, Nabu, Ökologischer Jagdverband (ÖJV), Deutsche Zoologische Gesellschaft, heftige Proteste. In der Sogwirkung des Urteils verabschiedeten weitere Bundesländer, so auch Niedersachsen, Gesetze und Verordnungen, die die Bejagung der beiden Rabenvogelarten festschreiben.
Die aktuelle rechtliche Entwicklung ist umso unverständlicher, wenn man die wissenschaftliche Landschaft betrachtet.
So einigten sich der ÖJV und das Bundesamt für Naturschutz (BfN), die oberste Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), die das BMU in allen Fragen des nationalen und internationalen Naturschutzes und der Landschaftspflege berät, im September 2000 auf Empfehlungen zum Umgang mit Rabenvögeln. Als Grundlage diente eine Studie des Bundesamtes, die die flächendeckende Jagd auf Rabenvögel aus ökologischen und naturschutzfachlichen Gründen ablehnt. Folgende Empfehlungen wurden mit der obersten bundesdeutschen Fachbehörde für Naturschutz vereinbart:
1. Eine flächendeckende Jagd auf Rabenvögel ist naturschutzfachlich nicht sinnvoll und dient nicht der Erhaltung der Artenvielfalt. Sie ist daher umgehend einzustellen.
2. Es besteht kein sachlicher Grund, die Rabenvögel aus dem Schutz des Naturschutzrechts zu entlassen oder pauschale Regelungen für ihre Entnahme aus der Natur zu treffen.
3. Politische Entscheidungen über ein Bestandsmanagement bei Rabenvögeln müssen wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen. Maßnahmen müssen lokal und zeitlich befristet sein und in ihrer Wirkung überprüft werden.
4. Eine lokal und zeitlich begrenzte Tötung von Rabenvögeln kann unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Dazu gehört, dass erhebliche Schäden in der Landwirtschaft oder eine Beeinträchtigung anderer Arten nachgewiesen werden, dass es keine Alternativen gibt und wissenschaftlich abgesicherte Erfolgsaussichten bestehen. Ist die Erhaltung einer bedrohten Art das Ziel der Maßnahme (z.B. Wiederansiedlung), müssen die naturschutzfachlichen Kriterien erarbeitet werden, nach denen die Zweckmäßigkeit der Reduktion der einen Art zum Nutzen der anderen bewertet werden kann.
5. Bestandsermittlungen von Rabenvögeln sind mit standardisierten Methoden durchzuführen. Populationsökologische Arbeiten sind wissenschaftlich abzusichern, bevor allgemeingültige Schlüsse daraus gezogen werden können.
6. Um ungerechtfertigte Vorurteile gegenüber Rabenvögeln abzubauen, ist seitens des Naturschutzes und der ökologisch denkenden Jägerschaft verstärkte Aufklärungsarbeit zu leisten.
Hierbei handelt es sich um vernünftige, wissenschaftlich begründbare Aussagen und nicht um emotionale, subjektiv gesehene Argumente, wie sie in der Regel für eine Bejagung der Rabenvögel ins Feld geführt werden.
Eine sachliche Diskussion lässt sich nur auf der Basis fundierter Kenntnisse der Biologie der betroffenen Vögel führen; daher einige
Fakten zu Rabenkrähe und Elster*
Aaskrähe (Corvus corone) im Osten die Rasse Nebelkrähe (Corvus c. cornix), im Westen Rabenkrähe (Corvus c. corone):
Habitat (Lebensraum): Offene und halboffene Landschaften mit Wäldern, Feldgehölzen, Bäumen,
Bestand und Bestandsentwicklung: ca. 350.000 Brutpaare (BP) in Deutschland bzw. 0,7 - 1,4 Mio BP in Europa, erkennbare Zunahmen nur noch in Siedlungen, teils deutliche Rückgänge in der Feldflur,
Brutpaardichte und Bruterfolg: im Mittel ca. 1 BP/Quadratkilometer; 1,0 - 3,4 Jungtiere/BP,
Ernährungsgewohnheiten: vielseitiger Allesfresser, hauptsächlich bodenlebende Wirbellose, Wirbeltiere und deren Reste (Aas),
Sonstiges: Frühbrüter (März bis Juli/August); Geschlechtsreife 1jährig - 1. Brut 3-5jährig;
Elster (Pica pica):
Habitat: alle Landschaften außerhalb geschlossener Wälder mit Nist-möglichkeiten,
Bestand und Bestandsentwicklung: ca. 300.000 BP in Deutschland bzw. 1,1 - 1,7 Mio BP in Europa, erkennbare Zunahmen nur noch z.T. in Siedlungen, in manchen Feldfluren bereits fehlend, überall in der freien Landschaft deutliche Rückgänge,
Brutpaardichte und Bruterfolg: im Mittel ca. 1 BP/Quadratkilometer; 1 Jungtier./BP,
Ernährungsgewohnheiten: vielseitiger Allesfresser, hauptsächlich bodenlebende Wirbellose, Wirbeltiere und deren Reste (Aas),
Sonstiges: Frühbrüter (März bis Juli/August); Balz z.T. bereits im Dezember, Jungenführung bis in den Winter; Geschlechtsreife 1jährig - 1. Brut 2-3jährig; Einzugsgebiet von Schlafplätzen 25-70 km.
Im Folgenden sollen einige Ergebnisse eines seriöses wissenschaftlichen Gutachtens von Prof. Dr. J. Martens (Universität Mainz) sowie PD Dr. H.-W. Helb (Universität Kaiserslautern) dargestellt werden**
Das Gutachten beschäftigt sich vorrangig mit folgenden Fragen:
Gibt es Schäden in der Landwirtschaft? - Gibt es Schäden an Singvogel-Populationen? - Gibt es Schäden am Niederwild?
Als wichtigste Nahrungsbiotope der Rabenkrähe stellten sich Dauerweiden und Mähwiesen heraus, wo Gliederfüßler vom Boden aufgenommen wurden. Ackerflächen wurden dagegen nur selten aufgesucht. Die meisten der Fundorte befanden sich im Offenland, gefolgt von Waldrändern und Halboffenland.
Wichtigste Nahrungskomponenten im Winter waren für Elstern Insekten, Pflanzenfasern, Getreide, Wildkrautsamen und Schnecken, für Rabenkrähen Pflanzenfasern, Insekten, Getreide und Regenwürmer. Das Getreide stammt vermutlich von Ernterückständen bzw. Wildfütterungen. Wirbeltier-Reste wurden jeweils in ca. 30 % der Mägen nachgewiesen. Sie gehen vor allem auf Kleinsäuger und vermutlich Aas zurück. Eine Schädigung von Niederwild kann aufgrund der Erlegungszeitpunkte (Februar 1997) ausgeschlossen werden.
Es konnten 335 Nahrungsproben von Elstern und 130 von Rabenkrähen gewonnen werden. Bei beiden Arten wurde das Nahrungsspektrum mit 90,9 % (Elster) bzw. 83,4 % (Rabenkrähe) der Beuteobjekte eindeutig von oberirdisch lebenden Gliederfüßlern dominiert. Demgegenüber sind die übrigen Nahrungsbestandteile von ihrer Anzahl her fast bedeutungslos. Innerhalb der Gliederfüßler dominieren die Insekten mit 85,3 % (Elster) bzw. 78,4 % (Rabenkrähe), wobei den Käfern mit alleine 67,2 % (Elster) bzw. 45,2 % (Rabenkrähe) eine herausragende Bedeutung zukommt.
Wirbeltiere wurden nur in geringen Anzahlen nachgewiesen. Dabei handelte es sich überwiegend um Wühlmäuse (sowie andere Kleinsäuger) und Eidechsen. Der Anteil an Vögeln (bzw. Eiern und Nestlingen) war sehr gering. Reste von Niederwild konnten nicht nachgewiesen werden.
Im Rahmen des Teilprojekts „Bestandsentwicklung von Indikatorarten" konnten vier umfangreiche Untersuchungen aus Rheinland-Pfalz ausgewertet werden. Die Ergebnisse zeigen, dass nahezu alle betrachteten Offenland-Vogelarten in ihrem Bestand langfristige Abnahmen aufweisen. Die Bestandsrückgänge sind bei den meisten Arten bereits seit den 1960er Jahren nachweisbar. Hierfür kann die in Rheinland-Pfalz erst ab 1991 unterlassene Bejagung von Rabenvögeln nicht verantwortlich sein. Konkret nachgewiesene Fälle von Nestplünderungen durch Elster und Rabenkrähe liegen nur in Einzelfällen vor. Es ergeben sich keinerlei Hinweise auf negative Auswirkungen von Elster und Rabenkrähe auf die Bestände anderer Vogelarten. Die Bestandsrückgänge lassen sich in der Regel auf Veränderungen in der landwirtschaftlichen Bodennutzung zurückführen.
Weder im Rahmen der eigenen Untersuchungen noch durch Fremd- bzw. Literatur-Angaben konnten erhebliche landwirtschaftliche Schäden durch Elster oder Rabenkrähe bestätigt werden. Schäden in Zusammenhang mit der Schafhaltung existieren nachweislich nicht, sondern sind ein Produkt der Sensationspresse. Elstern spielen in Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Schäden überhaupt keine Rolle.
Konkrete Untersuchungen zur Schadwirkung der Rabenvögel an Niederwild und Wiesenvögeln in Niedersachsen liegen aus der Wümmeniederung bei Bremen vor. So wird dort einerseits festgestellt, dass sich seit 1987 der Bestand der Rabenkrähe in der Wümmeniederung verfünffacht hat, was auf die Extensivierung der Landwirtschaft in diesem Gebiet und die Unterschutzstellung der Rabenvögel zurückgeführt wird. Andererseits wird nachgewiesen, dass von den zeitlich zuzuordnenden Gelegeverlusten im Bremer Raum 67 % in der Nacht und 21 % in der Dämmerung stattfanden, und nur bei dem geringen Anteil (12 %) der am Tage ausgeraubten Nester kommt die Rabenkrähe in Frage. Zudem gab es auch einzelne am Tage ausgeraubte Nester, an denen Spuren von Raubsäugern gefunden wurden.
Die Ergebnisse der angeführten Untersuchungen werden auch durch den Bericht des Bundesamtes für Naturschutz (Mäck und Jürgens 1999) bestätigt. Es liegt nach diesem Bericht wissenschaftlich absolut kein vernünftiger Grund für das Töten von Elstern und Rabenkrähen vor. Die Gesamtanalyse der von den Befürwortern der Rabenvogeljagd vorgelegten Daten und Argumente zeigt, dass es für eine flächendeckende Bejagung der drei Rabenvogelarten Rabenkrähe, Elster und Eichelhäher in Deutschland oder in einzelnen Bundesländern keinerlei wissenschaftliche Rechtfertigung gibt.
Auch die Berichte über Schädigungen der Singvogelpopulationen im dörflichen und städtischen Bereich durch die Elster lassen sich objektivieren. In Siedlungen und Stadtgebieten übernimmt insbesondere die Elster die Regulation häufiger Vogelarten wie etwa Amsel, Meisen, Buchfink, Sperling u.a.. Andere Beutegreifer fehlen weitgehend. Auch wenn der Nestraub im Garten für uns Menschen tragisch erscheint, so ist dies eine ökologische Notwendigkeit. Die Gelegezerstörung, sei es durch Rabenvögel, sei es durch Eichhörnchen, Igel oder andere Gelegeräuber (Katzen!) wird von den Beutetierpopulationen seit vielen Jahrzehntausenden wirkungsvoll ausgeglichen. Diese Mechanismen wirken auch heute noch. Nicht zuletzt deshalb legen kleinere Vogelarten viele Eier und machen i.d.R. mehrere, z.T. bis zu 4 oder 5 Nachgelege oder Bruten in einem Jahr.
Und wenn sich einzelne Brutpaare in Folge der Gelegezerstörung zukünftig ihre Brutplätze besser auswählen und in versteckteren Bereichen brüten, ist dies eine der erfolgreichen Strategien der Beutetiere gegen ihre Fressfeinde.
Zudem sind die Eindrücke vieler Bürger in der Regel auf zufällige, punktuelle und damit sehr subjektive Beobachtungen zurückzuführen. Eine Elster, die am Tage unter den Kleinvögeln für Aufruhr sorgt, fällt mehr auf als ein heimlicher Räuber wie das Eichhörnchen oder gar ein nächtlicher Räuber. Und wer käme auf die Idee, wegen der Nesträuberei der Eichhörnchen deren Abschuss zu verlangen?
Häufig sind Gartenbesitzer sogar mitschuld an der Plünderung von Singvögelnestern: ein „ordentlicher, aufgeräumter" Garten, womöglich noch mit Fichtenreihen, erleichtert den Nesträubern die Arbeit; in einem naturnahen, stark strukturierten Garten hingegen lassen sich Nester nicht so leicht finden!
Übrigens: Das angebliche "Problem" einer Zunahme der Elstern im besiedelten Bereich wird nur schwerlich durch eine Bejagung beseitigt werden können – oder werden in Zukunft die Jäger auch im Ort und auf unseren Grundstücken schießen?
Bei der Diskussion um die Bejagung der Rabenvögel muss immer der gesamtökologische Zusammenhang gesehen werden; so ist der wirtschaftliche Schaden durch Rabenvögel in der Landwirtschaft eher gering, der Nutzen beim Vertilgen von Aas, Mäusen und Insekten wird aber häufig vergessen.
Rabenvögel ermöglichen sogar anderen Vogelarten ein Überleben! Verlassene Nester dieser Arten werden gerne von Turmfalken, Baumfalken oder Wespenbussarden genutzt, die Waldohreule ist sogar auf bezugsfertige Krähen- und Elsternhorste angewiesen.
http://www.aknaturschutz.de/mitteil/14/raben.jpgFazit:
Das pauschal legitimierte Töten von Rabenkrähe und Elster widerspricht jeder ökologischen Vernunft. Gutachten belegen, dass der Rückgang des Niederwildes und der Wiesenvogelarten nicht in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Vorkommen von Rabenvögeln steht. Auch ein Ausrotten oder ein Rückgang von Kleinvögeln konnte nicht bestätigt werden. Vielmehr sind Elster & Co. von einer Verschlechterung des Lebensraumes ebenso betroffen wie die Beutetiere.
Die jetzige Regelung nach dem neuen Niedersächsischen Jagdgesetz ist daher aus wissenschaftlicher und naturschutzfachlicher Sicht abzulehnen. Dass die Bejagung zweier Arten der Rabenvögel trotz besseren Wissens zugelassen wurde, kann nur als Zugeständnis an die Jäger und deren Lobby aufgefasst werden.
Lediglich örtliche und seltene Ausnahmen vom Schutz der Rabenvögel im Hinblick auf wirtschaftlich erhebliche Schäden oder aus Artenschutzgründen sind - nach eingehender Prüfung durch die Bezirksregierungen - vorstellbar.
* aus einer Internet-Veröffentlichung der Deutschen Zoologischen Gesellschaft, in der die Biologie der Rabenvögel und die Problematik der Bejagung sehr fundiert und ausführlich dargestellt wird: http://www.rabenvoegel.de
** einzusehen im Internet unter: http://www-user.rhrk.uni-kl.de/~hhelb/rabenvoegel/Rabenvoegel_POLLICHIA.html