"Massentötung von Rabenvögeln" (unkommentierter Info-Thread)

Diskutiere "Massentötung von Rabenvögeln" (unkommentierter Info-Thread) im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo @ all! Dies ist ein erneuter Versuch, etwas Ordnung in dieses komplexe Thema zu bringen! Is zwar im Moment a bißl nervig, weil...
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Fehler bei Bestandserhebungen durch Jäger
 

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Quelle: http://www.aktion-kirche-und-tiere.de/einsicht.htm

(Auszug)

(...) Die Geschöpfe Mensch und Tier sind ihrerseits nur ein Teil des großen Gesamtgefüges der Schöpfung. In ihm vollzieht sich das Wunder, daß Leben stetig und ohne das Zutun der Menschen da ist und Bestand hat. Je genauer die Erscheinung des Lebens untersucht wird, desto mehr bietet sie Anlaß zu dankbarem Staunen. In solches Staunen führt gerade auch die Betrachtung der Tierwelt. Allerdings darf es kein flüchtiges Gefühl sein, sondern muß gelernt werden und als bleibende Einstellung Handeln und Verhalten bestimmen. Es gibt Grund für die Erwartung, daß Menschen, die Tiere in der Haltung dankbaren Staunens wahrnehmen, ihnen auch mit mehr Achtung und Scheu begegnen. (...)

(...) Die Sonderstellung des Menschen unter seinen Mitgeschöpfen schließt die Aufgabe ein, in besonderer Weise Verantwortung wahrzunehmen. Allein der Mensch kann die Folgen seines Handelns für Mitmensch und Mitgeschöpf erkennen und daraus Folgerungen ziehen; allein der Mensch kann darum auch an der Schöpfung schuldig werden. (...)

(...) Wenn die Menschen ihre Herrschaft über die Tiere in liebender Sorge und hegendem Bewahren ausüben, ergeben sich konkrete Veränderungen und Verwandlungen in dem zwischen ihnen bestehendem Verhältnis der Gewalt: Sie laufen auf eine Verminderung der Gewalt hinaus. Dabei geht es insbesondere darum, die Zufügung von Leiden und Schmerzen zu begrenzen oder ganz zu vermeiden. Das Gewaltverhältnis zwischen Mensch und Tier ist zwar grundsätzlich unaufhebbar und besteht qualitativ fort. Aber Gewalt kann so und kann so ausgeübt werden, ihr quantitatives Ausmaß läßt sich beeinflussen. (...)

(...) Auf eine Verminderung der Gewalt ist auch die Verpflichtung zur Humanität gerichtet. Nur auf den ersten Blick wirkt es befremdlich, den Umgang von Menschen mit Tieren am Maßstab der Humanität zu messen. Aber die Menschlichkeit des Menschen steht in allem, was er tut, auf dem Spiel. Sie bewährt sich zum Beispiel darin, daß er die Kräfte der Vernunft, die ihm gegeben sind, einsetzt und den Empfindungen des Mitgefühls Raum gibt. Ein gedankenloser oder ein brutaler Umgang mit den Tieren ist nicht menschlich. (...)

(...) Die Aussage, daß der Mensch eine unveräußerliche Würde und ein uneingeschränktes Lebensrecht hat, ist nicht strittig; aber der Begriff der Würde ist nicht auf den Menschen zu begrenzen; die Tiere haben an der allgemeinen geschöpflichen Würde teil. (...)

(...) Nun bedeutet der Tod gewiß für ein Tier etwas anderes als für einen Menschen, schon weil das Tier vom Tod nichts weiß; aber die Frage, ob dieser Unterschied auch ausreicht, eine so gravierende Andersbehandlung, wie wir sie verbreitet erleben, als gerecht anzusehen, ist bisher noch kaum diskutiert worden. (...)

(...) Die Jagd wird verbreitet auch als Freizeit- und Gesellschaftsvergnügen ausgeübt. Das Vergnügen an der Jagd entspringt tiefsitzenden menschlichen Verhaltensmustern. In ethischer Betrachtung stellt sich aber die Frage, ob der Mensch so bleiben soll, wie er ist, oder ob er sich im Sinne der Mitgeschöpflichkeit fortentwickeln, also verändern soll. Dabei geht es darum, ob das Töten von Tieren jemals eine Form der Vergnügung sein kann und sein darf, m. a. W. ob sich das Opfer tierischen Lebens mit dem menschlichen Wunsch nach Freizeit- und Gesellschaftsvergnügen rechtfertigen läßt. Diese Frage ist um so dringlicher, als die Teilnehmer an Jagdgesellschaften nicht immer die besten Schützen sind und Tieren unnötige Schmerzen und Leiden bereiten können. Die problematischen Erscheinungen der Jagd verbinden sich im wesentlichen mit ihrer Organisation als Freizeit- und Gesellschaftsvergnügen: Die Tierbestände werden durch besondere Maßnahmen wie etwa überhöhte Zusatzfütterungen "hochgehegt", um das lange und mühsame Ansitzen zu verkürzen; leergeschossene Reviere werden durch importierte Wildfänge aus anderen Ländern oder durch gezüchtete und kurzfristig ausgewilderte Tiere zur Jagdsaison "aufgefüllt"; der Anreiz, Rekorde und Trophäen zu sammeln, wird verstärkt. Ethisch ist damit die Aufgabe gestellt, die Freizeit- und Gesellschaftsaktivität der Jagd durch Formen der Vergnügung zu ersetzen, die nicht mit dem Töten von Tieren einhergehen. (...)

(...) Aber die menschliche Zivilisation hat Auswirkungen auf das Leben der Wildtiere. In dieser Hinsicht bestehen sehr wohl Pflichten der Menschen: Sie haben alles zu meiden, was die Lebensräume und Lebensmöglichkeiten der Wildtiere zerstört oder beschädigt und die Artenvielfalt bedroht; sie haben darüber hinaus aktiv dazu beizutragen, daß die Lebensräume und Lebensmöglichkeiten der Wildtiere bewahrt und - wo nötig - wiederhergestellt werden und die Artenvielfalt erhalten bleibt. Insofern ist Tierschutz Teil des Arten- und Biotopschutzes. (...)

Quelle: Zur Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf: Ein Diskussionsbeitrag des Wissenschaftlichen Beirats des Beauftragten für Umweltfragen des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
 
Quelle: http://www.abendblatt.de/daten/2005/06/11/445860.html

Jagd auf geschützte Vogelarten

Schleswig-Holstein: Kormorane und andere Vögel sollen wieder geschossen werden dürfen.

Von Ulf B. Christen


Kiel - In Schleswig-Holstein müssen Krähen, Kormorane und weitere geschützte Vogelarten Federn lassen. "Sie sind mancherorts zur Plage geworden", sagte Landwirtschafts- und Umweltminister Christian von Boetticher (CDU) dem Abendblatt. Deshalb werde er in den nächsten Wochen "Bejagungskonzepte" vorlegen. Ziel sei es, einige Arten zu dezimieren, ohne ihren Bestand zu gefährden.

Die Naturschützer wehren sich, Schützenhilfe erhält der Minister dagegen vom Landesjagdverband, der Gewehr bei Fuß steht. Mit einem einfachen "Feuer frei" ist es aber nicht getan. Viele Vögel sind geschützt und fallen teils sogar unter die EU-Vogelschutzrichtlinie. Folge: Das Ministerium brütet derzeit über Einzelregelungen für jede Vogelart.

  • Kormoran: Der schwarze Tauchvogel, der Fischern zu schaffen macht, darf bisher nur an Teichen und kleinen Seen "vergrämt" werden. Eine Landesverordnung erlaubt den Abschuß von etwa 700 Tieren jährlich. Diese Quote will der Minister deutlich erhöhen. Zudem soll die Einzelgenehmigung von Abschüssen durch eine Pauschalregelung ersetzt werden. Mehr ist kaum möglich. Der Fischräuber ist laut EU-Vogelschutzrichtlinie eine besonders geschützte Tierart und darf nicht bejagt werden. Landesweit brüten 2800 Paare.
  • Saatkrähe: Der Rabenvogel, der immer häufiger in Städten brütet, krächzt und kotet, genießt den gleichen EU-Schutz wie der Kormoran. Eine Landesverordnung, die Einzelabschüsse erlaubt, gibt es bisher allerdings nicht. Das könnte sich jetzt ändern, vorausgesetzt, man findet einen Weg, wie man den Saatkrähen (25 000 Brutpaare) in dichtbesiedelten Gebieten den Garaus macht, ohne die Anwohner zu gefährden. Der Jagdverband möchte die Tiere in "nordische Krähenfallen" (ca. 4 x 2 x 2 Meter) locken und sie töten. Vogelschützer drohen mit einer EU-Beschwerde, weil in solchen Fallen auch andere Vögel landen.
  • Aaskrähe und Elster: Die Aaskrähen (Rabenkrähe und Nebelkrähe) und Elstern müssen um ihr Leben fürchten. Von Boetticher will sie zu "jagdbaren Arten" erklären und damit zum Abschuß freigeben. Für beide Arten soll es eine Jagdzeit geben, vermutlich den Winter. Die Rabenkrähe (etwa 13 000 Brutpaare) ist wie die Saatkrähe ein Störenfried in Städten. Elstern plündern Nester anderer Vögel. Beide Arten sind nach EU-Recht nur schwach geschützt und dürfen im Einklang mit dem Bundesrecht erlegt werden. Von dieser Option hat Schleswig-Holstein bisher keinen Gebrauch gemacht.
  • Wildgänse: Wildgänse, die vor allem an der Westküste über Felder herfallen, dürfen im Rahmen des Bundesrechts von August bis Mitte Januar bejagt werden. Diesen Rahmen hat Schleswig-Holstein nur zum Teil ausgeschöpft. Die Ringelgans (bis zu 100 000 Zugvögel) ist für Jäger ganz tabu, die ebenso zahlreiche Nonnengans teilweise. Bei anderen Arten wie der Graugans (3200 Brutpaare) oder der Weißwangengans (etwa 100 000 Zugvögel) sind die Jagdzeiten in Schleswig-Holstein etwas kürzer (bis Ende Dezember). Von Boetticher will den Bundesrahmen stärker ausschöpfen.
  • Wildenten: Die Pfeifente, die bei den Bauern besonders unbeliebt ist, verbringt den Winter an der Westküste (bis zu eine Million Zugvögel) und darf wie die Wildgänse nach Bundesrecht bejagt werden. Schleswig-Holstein hat auch hier die Jagdzeiten eingeschränkt. Umstritten ist, ob Gänse und Enten auch in Schutzgebieten abgeschossen werden dürfen.

erschienen am 11. Juni 2005 in Norddeutschland


(Farbliche Hervorhebungen von "Vogel-Mami")
 
Quelle: http://www.dnr.de/publikationen/drb/archiv/0100.pdf

Voss: Jagd auf Rabenvögel beenden

Neue Studie des UBA belegt: Rabenvögel besser als ihr Ruf -Bejagung ist nicht zu rechtfertigen


Nun ist offiziell belegt, dass Rabenvögel besser sind, als ihr vorurteilbehafteter Ruf. Dies begrüßte die naturschutzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Sylvia Voss, anlässlich der Veröffentlichung der Studie "Aaskrähe, Elster und Eichelhäher in Deutschland - Betrachtungen zu ihrer Rolle im Naturhaushalt sowie zur Notwendigkeit eines Bestandsmanagements" des Bundesamtes für Naturschutzes (BfN) am 14. Dezember ’99.

Die wissenschaftliche Studie zeige, dass die gängigen Urteile über Rabenvögel falsch seien und somit die Bejagung nicht begründen könne. Die Unkenntnis der Ökologie einer Vogelgruppe dürfe nicht dazu führen, dass diese hemmungslos und flächendeckend bejagt werde, so Voss.
Die bündnisgrüne Fraktion lehne die Übernahme der Rabenvögel in das Jagdrecht auch weiterhin ab. Die Unterschutzstellung sei grundsätzlich beizubehalten. Ausnahmegenehmigungen für den Abschuss nach § 20g Bundesnaturschutzgesetz dürfe erst - wenn überhaupt - nach Bestätigung einer Schadwirkung durch wissenschaftliche Freilanduntersuchungen in den betroffenen Gebieten erteilt werden, bekräftigte die Naturschutzexpertin der Grünen. Die Fraktion werde prüfen, ob die Übernahme der Jagderlaubnis in das Landesjagdrecht bundesrechtlich unterbunden werden kann und ob mittelfristig die Rabenvögel aus dem Anhang II der Vogelschutzrichtlinie herauszunehmen sind.

Die gewünschte Artenvielfalt kann durch entsprechende Lebensraumgestaltung oder Unterschutzstellung erreicht werden. Erst wenn alle anderen Artenschutzmöglichkeiten, insbesondere Lebensraumschutz und -optimierung und auch der Verzicht auf die Bejagung der angeblich durch die Rabenvögel bedrohten Arten nicht ausreichen, sollte unter Beachtung genauerer Kriterien und Vorgaben u.U. begrenzt in die Rabenvogelpopulationen eingegriffen werden. Dieses setzt keine Übernahme in das Jagdrecht voraus.


Kontakt:
Sylvia Voß, MdB, Bündnis 90/Die Grünen,
(030) 227 -75 220 /-75 224, -76 506
 
Quelle: http://www.bund-niedersachsen.de/presse/pm/pm_ansicht.php?id=x&pm_id=101&rsal

Vorwürfe gegen Rabenvögel aus der Luft gegriffen

BUND fordert Rabenvogelerlaß beizubehalten



Göttingen/Hannover, 09. Mai 1998 - Die jüngsten Meldungen, wonach Rabenkrähen für den Tod von zehn Lämmern verantwortlich gemacht wurden, erwiesen sich als unhaltbar. Untersuchungen der Tierärztlichen Hochschule Hannover ergaben jetzt, daß die Tiere schon vorher durch streunende Hunde oder andere wildlebende Säugetiere getötet wurden, bevor sich die Krähen auf den Lämmern niederließen.: "Es hat den Anschein, daß die Horrorgeschichte von den Killervögeln bewußt in die Welt gesetzt wurde, um Stimmung gegen die Rabenvögel zu machen", erklärte am Samstag nachmittag der stellvertretende Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Niedersachsen Dr. Reinhard Löhmer auf der Jahresdelegiertenversammlung des Umweltverbandes in Göttingen. Der Zoologe forderte grundsätzlich veterinärärztliche Untersuchungen, bevor solche Meldungen verbreitet würden. "Schon wiederholt haben sich Nachrichten über den Angriff von Rabenvögeln auf andere Tiere als unwahr herausgestellt. Nur genaue Untersuchungen können diese emotionsgeladene Debatte noch versachlichen. Das Umweltministerium darf dem Druck, den vor allem Landwirte und Jäger ausüben, um die Rabenvogelschutzverordnung wieder zu kippen, nicht nachgeben", forderte der BUND-Experte. Das Beispiel zeige einmal mehr, daß die Anti-Raben-Lobby nicht vor "Jägerlatein" zurückschrecke, wenn es darum ginge die Rabenvögel in Verruf zu bringen, so der Vorwurf des BUND-Sprechers.

Verantwortlich:
Robert Exner, BUND-Pressereferent
Tel.: 05 11 - 9 56 59 - 0
 
Quelle: http://www.muenster.de/stadt/umwelt/pdf/Faltblatt_Rabenvoegel.pdf

Rabenvögel sind besser als ihr Ruf ... sie gefährden keine andere Tierart.


Mit Ausnahme des scheuen Tannenhähers schlossen sich die klugen, lernfähigen Rabenvögel mehr oder weniger eng als Kulturfolger dem Menschen an. Nachdem die Lebensmöglichkeiten für Elstern und Krähen in der Landschaft heute vielfach schlechter werden, folgen diese anpassungsfähigen Vögel der Zivilisation bis in die Siedlungen. Sie nutzen das vielfältige Nahrungsangebot aus, das die Menschen ihnen hier bieten. Es gibt keinen Grund, sie deshalb zu verfolgen.

Die Natur und alle wildlebenden Geschöpfe brauchen vor allem Verständnis. Vorurteilsfreie Naturbeobachtung ist der beste Weg dahin. Rabenvögel in unserer alltäglichen Umgebung sind ideal für die Naturbeobachtung. Wer Rabenvögel nicht pauschal als dreistes, lautes, aufdringliches Gesindel verurteilt, wird sie als interessante, erfinderische und schön anzuschauende Mitglieder der heimischen Vogelwelt kennen und schätzen lernen. Er wird feststellen, dass dort, wo Elstern und Krähen vorkommen, neben Amsel, Drossel, Fink und Star oft noch viele andere Vogelarten gut leben.
 
Quelle: http://aktiv.tierrecht.de/?sthl=1&ndhl=1&page=raben

http://aktiv.tierrecht.de/fotos/raben.jpg
Landkreis Leer, Friedhof der Rabenvögel


> zusammenfassende Darstellung
> Petition
> Petition unterschreiben


Kontakt zu Andreas Grauer
Tierärztlichen Hochschule Hannover, Institut für Wildtierforschung
Tel.: 0511 / 856-7396
Fax: 0511 / 856-7696
**********


Hintergrund
Die Tötung der Rabenvögel gehört zu einem Gesamtkonzept der Niedersächsischen Landesregierung zum Schutz der Wiesenvögel. Dieses umfasst die Schaffung von Naturschutzgebieten gegen Flächenverluste, den Schluss von Vertragsnaturschutzprojekten gegen den schädlichen Einfluss der Landwirtschaft und die Bekämpfung natürlicher Feinde der Wiesenvögel.



Vogelmassaker in Norddeutschland

Im Auftrag der Tierärztlichen Hochschule Hannover (Institut für Wildtierforschung) wurden im Landkreis Leer im Namen der Forschung bereits 5700 Rabenvögel getötet.

Es gilt herauszufinden,
1) wie schädlich der Einfluss von Rabenvögeln (Krähen und Elstern) auf die Bestandsentwicklung von Wiesenbrütern, insbesondere dem Kiebitz, ist, und
2) ob der grundsätzlich EU-Weit verbotene Einsatz des norwegischen Krähenfangs (nichtselektive Krähenmassenfallen) und das anschließende Erschlagen der Krähen ein geeignetes Mittel zur Reduktion der Rabenvögel-Population ist.

Ziel ist es, zu beweisen, dass Rabenvögel in Landkreis Leer hauptverantwortlich für die Populationsbedrohung der Wiesenbrüter sind. Gelingt dies, so soll den Jägern in Leer über eine Ausnahmegenehmigung in Zukunft ohne wissenschaftliche Begleitung der Einsatz der Krähenmassenfallen erlaubt werden.

Andreas Grauer ist zuständig für dieses Projekt. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Wildtierforschungs und Diplom-Forstwirt (Förster). In einem Telefonat versicherte er uns, dass es niemandem Spaß mache, Krähen zu erschlagen. Wir könnten froh sein, dass die Jäger die Massenfallen aus eigener Tasche bezahlten und ihre Freizeit opferten, um auf 1000m² Rabenvögel zu töten. So geil auf's Töten seien Jäger nun auch nicht. Aber wenn es niemanden gäbe, dem es Spaß mache, zu jagen, würde Niedersachen Leute dafür bezahlen müssen. Dies sei zu teuer, wie auch alternative Methoden wie das großflächige Einsetzen von Chips mit dem Ziel einer geringeren Geburtenrate bei Rabenvögel.

Somit bestätigte Herr Grauer, dass es Alternativen gibt, um das Raubverhalten der Rabenvögel zu untersuchen. Auch wären Mikrochips zur Überwachung des schädlichen Einflusses der Krähen und Elstern denkbar. Man kann jedoch auch von der anderen Seite Ansätzen und zusammen mit den Wiesenbrütern auf Räuber warten um diese zu identifizieren. Nur schließen all diese Vorgehensweisen weder die Tötung von Raben noch die Legalisierung verbotener Krähenmassenfallen mit ein.

Wir glauben, dass nicht zuletzt das Engagement im Jagdverband des Projektleiters Prof. Pohlmeyer zu einer derart blutigen Art der Forschung geführt hat, die zudem den Jägern mehr Rechte und den Einsatz verbotener Fangmethoden in Aussicht stellt.
Es muss daher nicht nur erreicht werden, dass das Forschungsprojekt umgehend eingestellt wird, sondern es darf auch nicht zu der Genehmigung von Massenfallen ohne wissenschaftliche Begleitung kommen. Vielmehr muss nach alternativen Methoden zum Schutz von Wiesenbrütern gesucht werden, die den Lustmord ausschließen.

Dr. Hans-Wolfgang Helb, Technische Universität Kaiserslautern, FB Biologie, Abt. Ökologie, Dr. Ulrich Mäck, Dr. Wolfgang Epple und Prof. Dr. Hans-Heiner Bergmann haben zu diesem Zweck eine Petition veröffentlicht. Sie verweisen auf der Grundlage eigener Untersuchungen und wissenschaftlicher Studien darauf, dass der Einfluss von Rabenvögeln auf Wiesenvögel deutlich überschätzt wird. Dies könne auch im Landkreis Leer mit ihren unblutigen Forschungsmethoden nachgewiesen werden. Ihre zusammenfassende Darstellung finden Sie hier. (smn, 30.03.2005)
 
Quelle: http://www.djz.de/artikelbeitrag/artikelbeitrag_15468.html

Rabenvögel und Wissenschaft

Die DJZ sprach im Februar 2002 mit Dr. Hans-Wolfgang Help. Der Ethologe, Biologe und Ökolge hat sich 1998 in einem Gutachten gegen die Freigabe der Jagd auf Rabenvögel ausgesprochen.


DJZ:
Herr Dr. Help, Sie sind Ethologe, Biologe und Ökologe – und Gegner einer generellen Rabenvogelbejagung. In einem Gutachten für die rheinland-pfälzische Landesregierung haben Sie sich 1998 gegen die Freigabe der Jagd auf Rabenvögel ausgesprochen. Gibt es aus Ihrer Sicht mittlerweile wissenschaftliche Erkenntnisse, die dazu führen, dass Sie Ihre Meinung ändern?
Dr. Hans-Wolfgang Helb: Seit der Abgabe unseres Gutachtens haben sich sehr viele Stimmen zu Wort gemeldet, sowohl unterstützende als auch scheinbar dagegen stimmende. In der Sache selbst hat sich nichts geändert.

Das Problem ist in unserem Gutachten umfangreich aufgearbeitet worden, fast 700 Seiten machen die drei Bände aus. Wenige Monate später kam ja auch das BfN-Gutachten von Mäck und Jürgens, das eine bundesweite Zusammenschau mit dem selben Ergebnis erbracht hat.

Auch die Jagdrechts-Novellierungstagung im Juni vergangenen Jahres in Bonn hat eigentlich gezeigt, dass an der wissenschaftlichen Seite der Gutachtenergebnisse keine Änderungen vorliegen, leider aber umgekehrt solche Ergebnisse von anderen Personen, die mit diesen Ergebnissen Probleme haben, überhaupt nicht erkannt werden, nicht übernommen und nachvollzogen werden können. Insofern treten wir leider ständig weiter auf der Stelle.

Wo ich hinkomme, wo es um die Frage der Rabenvögel geht, muss ich gegen Falschaussagen ankämpfen. Das war auch in Bonn der Fall. Nach 30 geäußerten Meinungen hatte ich gegen zehn Falschaussagen anzukämpfen, die eigentlich durch die Publikationen und Gutachten schon beseitigt sein sollten.

Die werden aber permanent wiedergekäut. Das ist keine gute Basis, um mit einem zukunftsorientierten, guten ökologischen Verständnis an solche „Problemfelder“ zu gehen.

DJZ: Nach Ihrem Gutachten, dem sich die Landesregierung seinerzeit nicht anschloss und stattdessen die Bejagung von Rabenkrähe und Elster frei gab, wurden Vorwürfe laut, Ihre Untersuchung sei nicht ausgewogen geführt worden. Beispielsweise sollen sie die Mägen der Rabenkrähen nur außerhalb der Brutzeit von Singvögeln und Niederwild untersucht haben. Wie begegnen Sie solchen Vorwürfen?
Helb: Diese witzige Darstellung tauchte schon auf, während wir unsere Untersuchung gemacht haben. Sie hatte sich aus welchen Gründen auch immer selbst in die Redaktion einer großen Jagdzeitschrift eingenistet. Wir werden damit selbst heute noch konfrontiert.

Ihre Frage zeigt das sehr deutlich. Es ist ein absoluter Witz und es ist eine von irgendwoher geführte bösartige Unterstellung, denn das trifft überhaupt nicht zu. Im Umweltministerium in Mainz sind unsere durchzuführenden Arbeiten explizit festgelegt worden.

Wir haben die Sachen abgegeben, die Ergebnisse sind dort gegengezeichnet worden, wir wurden dafür bezahlt. Es hat alles seine Richtigkeit. Die Unterstellung passt dazu, dass man Stimmung macht an irgend einer Stelle. Sie hat sich sofort multipliziert. Es ist eine dieser typischen Rufmordproduktionen.

DJZ: Gab es denn Untersuchungen des Nahrungsspektrums von Rabenvögeln in der Zeit, wenn beispielsweise Niederwild setzt?
Helb: Das war natürlich Bestandteil unseres Auftrags. Und natürlich haben wir dies mit der Halsringmethode untersucht.

DJZ: Sie sprechen von jagdpolitischem Druck, der zur Freigabe der Jagd auf Rabenvögel in Rheinland-Pfalz geführt habe. In Nordrhein-Westfalen und neuerdings auch in Schleswig-Holstein forderten und fordern überwiegend Nichtjäger, dass gegen die „schwarze Landplage“ vorgegangen wird. Erst kürzlich war in der ADR ein beeindruckender Film zu sehen, der die „Landplage“ dokumentierte. Steht für Sie der Schutz einer nicht vom Aussterben bedrohten Art vor dem im weitesten Sinne Bürgerwille?
Helb: Ich sage dazu kein eindeutiges Ja, es muss differenziert betrachtet werden, denn der Bürgerwille basiert auf Verschiedenem und häufig auf keinem fachlich informierten Grund. Das liegt schon daran, dass zum Beispiel wie in Rheinland-Pfalz ein wissenschaftliches Gutachten mit einem anderen Ergebnis von einem Ministerium und der Landesregierung zu einer anderen Entscheidung umgebaut wird. Das kann ja nicht zusammen passen.

Und der Bürger wird mit solchen, aus meiner wissenschaftlichen Sicht politisch motivierten Fehlentscheidungen allein gelassen und fragt sich nun, was ist denn richtig. Haben die Wissenschaftler von den Universitäten was Falsches vorgeschlagen oder warum haben die Politiker anders entschieden? Die Bürger sind über tatsächliche ökologische Zusammenhänge schlecht oder gar nicht oder gezielt falsch informiert. Damit haben wir Wissenschaftler ständig zu kämpfen. Wir müssen jedes mal neu Grundlagenüberzeugung betreiben, das ist ein endloses Verfahren.

Natürlich sieht der einzelne Bürger mal was von der Nahrungsbeschaffung von Rabenvögeln, dass da Jungvögel im Sommer aus dem Nest ausgenommen werden. Das ist Natur, das muss man auch so akzeptieren. Deswegen muss man der Natur doch nicht quasi regulierend den Hals abschneiden.

Von dem ARD-Film habe ich gehört, durch Briefwechsel mit meinen Kollegen kenne ich die Inhalte genau. Wir haben eine Eingabe beim Kontrollrat des NDR und beim Intendanten gemacht. Die Antwort steht noch aus. Nach dem, was mir meine Kollegen gesagt haben, hat der Film Situationen geschildert aus der Sicht von Bürgern, hat aber zur Richtigkeit der Meinung der Bürger überhaupt keine Hilfe geleistet. Insofern ist der Film ganz schlecht einzustufen, denn ein unbedarfter Fernsehzuschauer geht davon aus, dass die Inhalte des Films abgeklärt und sachlich in Ordnung sind. Hier hat das Fernsehen einen Bärendienst geleistet für eine uninformierte, aber interessierte große Bevölkerung.

DJZ: Wenn in einer Gemeinde mit 8000 Einwohnern eine Kolonie von 6000 Saatkrähen lebt, würden Sie das als ökologisch vertretbar ansehen?
Helb: Gezählt wurden wohl rund 2000 Krähen während der Brutzeit. Die Zahl 6000 ist wohl hochgerechnet auf die Zeit nach dem Schlüpfen. Es ist aber wohl viel. Wenn dort Probleme auftreten, dann ist es eine Sache der Landespflegebehörde hier eventuell lenkende Maßnahmen, und zwar schonende, nicht durch Regulation und Abschuss, zu probieren.

DJZ: Ihrer Ansicht nach fehlen „vernünftige Gründe“, um Rabenvögel zu bejagen. Was sind für Sie denn vernünftige Gründe?
Helb: Wenn echte Einkommenschäden trotz aller Vorsichtsmaßnahmen eingetreten sind, können Landwirte einen Antrag auf Abschuss stellen. Es kann vertretbare Einzelfallentscheidungen für den Abschuss einer beschränkten Zahl von Rabenvögeln geben, um vielleicht auch eine Vergrämung zu bewirken. Es gibt keinen vernünftigen Grund für eine generelle, landesweite Bejagung.

DJZ: Sind höhere Niederwildbesätze kein vernünftiger Grund?
Helb: Dass dies ein Resultat der Bejagung sein kann, ist wohl durch Einzelexperimente belegt worden auf Einzelflächen. Großflächig ist das nicht möglich oder sinnvoll.

Hier sollten Fehler der Landnutzung eher ausgemerzt werden und es sollte das Recht zu Leben bei Arten berücksichtigt werden. Also: Die Regulation, um einzelne Arten zu fördern, ist ein hoch komplexes Gebiet. Besser wäre, die Einflüsse des Menschen auf Lebensraumveränderungen zurück zu fahren. Diese Möglichkeit haben wir und sie wird zunehmend auch genutzt etwa durch Pflegekonzepte, Naturschutzgebietausweisungen und ähnliches.

DJZ: Sie kennen die Ergebnisse der beiden englischen Studien, die den negativen Einfluss der Rabenvögel auf Niederwild und Singvögel belegen?
Helb: Die Art der Untersuchung ist eine Möglichkeit, wie man den Einfluss der Rabenvögel untersuchen kann. Und das Ergebnis ist mir schon von vornherein klar, weil es so erzielt werden sollte oder wollte.

Wenn man Prädatoren, nicht nur die Rabenvögel, eliminiert, wird es irgendwelche Veränderungen geben, wovon die Gruppen, die dann nicht mehr prädiert werden, profitieren können. Das ist aber kein Wegweiser, um so landesweit über Gesetze die Jagd als Artenschutzverpflichtung zu etablieren. Das ist unmöglich.

DJZ: Warum ist das Thema Rabenvogelbejagung eigentlich so ideologisch belastet?
Helb: Die Rabenvögel sind zum Stellvertreterschauplatz für unterschiedliche Sichtweisen für die uns umgebende Natur geworden.

Die einen artikulieren sich auch als Naturschützer und am Artenschutz interessiert und das will ich auch gar nicht in Abrede stellen. Aber sie haben auch das Interesse an einer Nutzung.

Auf der anderen Seite stehen die dem Naturschutz zugewandten Gruppierungen, die den Erhalt und das Erleben oder Genießen des Anblicks erreichen wollen. Das hat wohl etwas mit der Bewahrung der Schöpfung zu tun. Und diese beiden Positionen können sich nicht vertragen.

Das Interview führte Tobias Paulsen.
 
Quelle: http://www-user.rhrk.uni-kl.de/~hhelb/rabenvoegel/Rabenvoegel_POLLICHIA.html

Wissenschaftliche Begleituntersuchung
an Elster (Pica pica) und Rabenkrähe (Corvus c. corone)
in Rheinland-Pfalz
"Rabenvögel-Gutachten"
der Universität Mainz (Prof. Dr. J. Martens)
und der Universität Kaiserslautern (PD Dr. H.-W. Helb)
1996 - 1998
Hans-Wolfgang Helb

Auszüge:

"Außerdem konnte die Ablieferung der erlegten Tiere zu Forschungszwecken verlangt werden.

Dazu waren u.a. intensive Freilandarbeiten durchzuführen, zugleich aber auch Nahrungsanalysen aus Mägen von erlegten Tieren für den Winterzeitraum und aus Futterproben für die Jungvögel im Nest während der Brutsaison im Frühsommer. Außerdem wurden auf Kontrollflächen bei Kaiserslautern unter Einsatz von Telemetriesendern die Raumnutzung, die Zeitnutzung und die Nahrungswahl bei freilebenden Paaren (in der Brutzeit) bzw. bei Schwärmen (in der Winterzeit) der Rabenkrähen untersucht.

Wichtigste Nahrungskomponenten im Winter waren für Elstern Insekten, Pflanzenfasern, Getreide, Wildkrautsamen und Schnecken, für Rabenkrähen Pflanzenfasern, Insekten, Getreide und Regenwürmer. Das Getreide stammt vermutlich von Ernterückständen bzw. Wildfütterungen. Wirbeltier-Reste wurden jeweils in ca. 30 % der Mägen nachgewiesen. Sie gehen vor allem auf Kleinsäuger und vermutlich Aas zurück. Eine Schädigung von Niederwild kann aufgrund der Erlegungszeitpunkte (Februar 1997) ausgeschlossen werden.

Mit der Halsringmethode konnten 335 Nahrungsproben von Elstern und 130 von Rabenkrähen gewonnen werden."
 
Quelle: http://www.lbv-muenchen.de/

Arbeitkreis Saatkrähe/ Kiebitz

Saatkrähen (Corvus frugilegus) sind seltene, bedrohte Singvögel und brauchen unseren Schutz und unser Verständnis

http://www.lbv-muenchen.de/Arbeitskreise/saatkra.kiebitz/Saatkrhe_small.jpg Saatkrähe
Foto: LBV-Archiv

Saatkrähen haben eine große biologische Funktion und sind wichtig in der ökologischen Landwirtschaft. Saatkrähe ist nicht gleich Aaskrähe! Saatkrähen fressen keine Junghasen, keine jungen Weidetiere, kein junges Niederwild, keine Eier, keine Jungvögel!

Saatkrähen sind in den meisten Bundesländern seltene und gefährdete Rote Liste Vögel! In Bayern gibt es nur noch wenige Brutstätten der Saatkrähe. Saatkrähenbrutkolonien sind die letzten großen ornithologischen Naturschauspiele in der verbauten und ausgeräumten Kulturlandschaft im Binnenland. Diese sehr interessanten Naturdenkmäler müssen unbedingt unseren Kindern erhalten werden

Die Biologie der Saatkrähe Corvus frugilegus
Die riesigen, mit Dohlen vergesellschafteten Winterschwärme der Saatkrähe aus Osteuropa, die unsere kalte Jahreszeit ornithologisch bereichern, lassen oberflächlich betrachtet auf einen sehr großen Bestand schließen. Doch in Bayern gibt es heute nur noch 3000 Brutpaare, die nur in kleineren Kolonien brüten (um 1900 waren es fast 11000 Brutpaare). Die Nachwuchsrate ist sehr gering, bis zu 90 % aller Jungvögel überleben das 1. Lebensjahr nicht.
Außerdem wird die Saatkrähe sehr leicht mit der Rabenkrähe verwechselt, die ein häufiger Brutvogel ist. Realistische Schätzungen zufolge gibt es 40 000 – 80 000 Brutpaare der Rabenkrähe in Bayern. In unserem und in einigen anderen Bundesländern ist die Rabenkrähe nach den Landesjagdgesetzen jagdbar (EG-Vogelschutzrichtlinie im Anhang II Teil 2 mit Jagdzusatz für die BRD).

Die Saatkrähe ist ein Singvogel, der besonders geschützt ist
Die besonders geschützte Saatkrähe ist in der EG –Vogelschutzrichtlinie im Anhang II Teil 2 ohne Jagdzusatz für die Bundesrepublik mit dem Großen Brachvogel, Kiebitz und Feldlerche verzeichnet. Ebenso ist sie in der Bundesartenschutzverordnung, Bundesnaturschutzgesetz und die Naturschutzgesetze der Länder (Bayerisches Naturschutzgesetz) enthalten und unterliegt nicht den Jagdgesetzen.

Unterscheidungsmerkmale der Saatkrähe gegenüber der Rabenkrähe
Die Rabenkrähe hat ein matt glänzendes Gefieder und einen kräftigen, auf der Oberseite gewölbten Schnabel sowie einen befiederten Schnabelanfang.
Die Saatkrähe im 1. Lebensjahr hat ebenso einen befiederten Schnabelanfang, aber der Schnabel ist zarter, spitzer und mehr konisch zum Schnabelende verlaufend als bei der Rabenkrähe.
Erwachsene Saatkrähen können durch ihren unbefiederten weißlich-grau wirkenden Schnabelanfang mit der Rabenkrähe nicht verwechselt werden.
Alle Saatkrähen haben ein sehr stark glänzendes Gefieder (wunderschöner blau, rosa und violetter metallischer Glanz im Sonnenlicht). Der Saatkrähengesang ist viel rauher und weniger energisch als bei der Rabenkrähe. Außerdem besitzen alle Saatkrähen durch ihre abstehenden unteren Gefiederpartien („Federhosen“ und hohe Stirn) und der pummelig wirkenden Gestalt ein Kindchenschema, wie z.B. das Rotkehlchen. Fliegende Saatkrähen haben einen stärker abgerundeten Schwanz als die Rabenkrähe.

Lebensraum und Nahrung
In Bayern entstanden, wie in anderen Bundesländern, durch starke Intensivierung der Landwirtschaft vielerorts landwirtschaftliche Monokulturen. Mit dem damit verbundenen Einsatz von Insektiziden wurde die eigentliche Nahrungsquelle der Saatkrähe, landwirtschaftliche Schadinsekten und andere Insekten wie Feldwanzen, Drahtwürmer, Getreidekäferlarven, Engerlinge, Kartoffelkäferlarven, Kohlschnacken, Schnecken, Würmer, Erdraupen, Maulwurfsgrillen, Schild- und Dungkäfer, Rüsselkäfer, aber auch Feld- und Wühlmäuse, stark dezimiert. In diesen Gebieten kann sie entweder gar nicht mehr ihre Jungen aufziehen oder muss gezwungener Maßen auf pflanzliche Nahrung ausweichen, entscheidend ist die Qualität der Böden. In früheren Zeiten, als es noch keine chemischen Schädlingsbekämpfungsmittel gab, war die Saatkrähe in den landwirtschaftlichen Gebieten, in denen Insektenbefall die Ernte gefährdete, ein gern gesehener Vogel. Denn sie kann als Schwarmvogel eine Insektenplage ziemlich schnell in Schach halten, dies wurde auch wissenschaftlich bewiesen (Ruge 1986). Für die sich ausbreitende alternative Landwirtschaft könnte die Saatkrähe in Zukunft als biologisches Schädlingsbekämpfungsmittel wieder an Bedeutung gewinnen.
Die Saatkrähe benötigt für die Futtersuche strukturreiche Gebiete mit Wiesen. Wo die Menschen Wiesen umbrechen oder verbauen, müssen die Saatkrähen auf Felder ausweichen. Dabei kann es manchmal Schäden an der frisch aufgegangenen Saat geben. Aber selbst im Umfeld von Großkolonien mit mehreren hundert Brutpaaren ist nie mehr als 0,6 Prozent der Saat ausgefallen. Außerdem ist der landwirtschaftliche Nutzen, den sie durch die Vertilgung einer Unmenge von Schadinsekten und Mäusen erbringt, um das zig-fache höher.
Saatkrähen fressen keinen Junghasen, keine jungen Weidetiere oder Niederwild. Die Saatkrähe ist auch kein Nesträuber. Eier oder Jungvögel gehören nicht zu ihrer natürlichen Nahrung und damit unterscheidet sie sich von anderen Rabenvögeln. Auch der konservative Deutsche Jagdschutzverband (DJV), der in seiner Broschüre „Das Schweigen der Sänger“ die bundesweite Bejagung der drei häufigen Rabenvögel fordert, hat sich gegen die Jagd auf Saatkrähen in Deutschland ausgesprochen.

Die Saatkrähen brüten in Kolonien
Dadurch entsteht der Eindruck bei 60 oder 150 Brutpaaren (kleine Kolonie), es gäbe eine Krähenüberpopulation. Tatsache ist aber, dass größere Kolonien beständiger sind als kleinere und dadurch der Arterhaltung viel besser dienen. 20 Brutpaare sind das absolute Minimum für eine „gesunde“ Kolonie (Ruge 1986).
Dass Saatkrähen in dörflichen oder städtischen Gebieten verstärkt auffallen, hängt damit zusammen, dass sie dort geeignete Nistbäume (alte ausladende Bäume) vorfindet und die Nahrung durch gemähte Wiesen leicht zu erreichen ist. Außerdem wurden sie früher in ländlichen Gebieten stark bejagt und sind somit in befriedete Gebiete eingewandert. Deshalb fällt die Saatkrähe als Schwarmvogel besonders in den wenigen Ortschaften, in denen es Brutkolonien gibt, verstärkt auf. Vogelkot ist eine natürliche Sache und entsteht nicht nur unter den Bäumen einer Saatkrähenkolonie, sondern auch bei Mehl- oder Rauchschwalbenkolonien, und zwar dann direkt am Haus.
Wenn Brutkrähen vertrieben werden und sich die Kolonien aufteilen, entsteht häufig der Eindruck, der Saatkrähenbestand hätte sich vermehrt. Aber in Wirklichkeit entsteht meistens eine Bestandsverminderung.
Neue wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass die Saatkrähen während der Aufzucht ihrer Jungen in intensiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Gebieten nicht mehr die notwendigen Mengen an Insekten finden und damit Brutausfälle haben oder abwandern.
Deshalb brüten sie auch gerne in der Nähe von größeren naturbelassenen Wiesenflächen mit hohem Grundwasserstand, um in den trockenen Sommermonaten auch an die im Boden lebenden Insekten zu kommen. Die Mülldeponien werden nur von den überwinternden, aber nicht von den Brutkrähen genützt.

Bestände in Bayern und anderen Bundesländern
Die Saatkrähe ist in mehreren Bundesländern z.B. in Bayern, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in der Roten Liste der bestandsbedrohten Vögel in der Kategorie 3 ("gefährdet“) geführt, in Hessen in der Vorwarnstufe da nur 450 Brutpaare. In Thüringen ist die Saatkrähe als Brutvogel bereits ausgestorben (Kategorie 0, Dr. Wiesner Jena 1997).
Zusammenfassend kann man sagen, die Saatkrähe braucht viel mehr Schutz als die in den Gärten mit Nistkästen sehr stark geförderten und sehr häufigen kleinen Singvögel wie z.B. Meisen, Kleiber und Star. Saatkrähen brüten außerdem nur einmal im Jahr und sind in Bayern noch seltenere Brutvögel als der beliebte Kiebitz. Der Brutbestand der Saatkrähe in München ist von 1986 mit 384 auf 130 Brutpaare im Jahre 1996 zurückgegangen.
Siehe auch die neue Saatkrähenbroschüre des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz und LBV, die hier in der Geschäftsstelle des Landesbunds für Vogelschutz erhältlich ist.

Siehe auch: Schwarze Gesellen - Mythen, Meinungen und Fakten zu den Rabenvögeln
Robert Reisinger Tel. 089 - 16 60 41
 
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Quelle: http://www.lbv-muenchen.de/Arbeitskreise/saatkra.kiebitz/Kiebitz.htm

Arbeitskreis Saatkrähe/ Kiebitze

Kiebitze (Vanellus vanellus) sind seltene bedrohte Watvögel und brauchen unseren Schutz

http://www.lbv-muenchen.de/Arbeitskreise/saatkra.kiebitz/Kiebitz.karte_small.jpg Kiebitz
von Rita Mühlbauer, Vogel des Monats Sept. 2002 bei der Hofpfisterei München
Die Hofpfisterei schützt die Natur! Der anerkannt ökologische Landbau schützt nachweislich den Lebensraum der Vogelart auf Wiesen, Weiden, Feldern und Buschland


Steckbrief

Ordnung:
Regenpfeifer, Rote Liste: Kategorie 4 potentiell gefährdet
Vogel des Jahres 1996, Volkstümliche Name: Muttergottestaube
Kennzeichen:
Abstehende Feder am Hinterkopf, auffallender Kontrast zwischen metallisch grüner Oberseite und weißer Unterseite mit scharf abgesetzten schwarzen Brustschild. Schnabel knapp kopflang und schwarz, Füße bräunlich fleischfarben, wunderschöner Vogel
Lautäußerung:
„kie-witt“, Alarmsignal lang gezogenen „pii“, während des Ausdrucksfluges „chä-chuit“ oder „wit-wit-wit“
Nahrung:
Würmer, Insekten, Pflanzensamen
Gelege:
am Boden, meist vier birnenförmige, schwarz gefleckte gelbbraune Eier
Brutdauer:
26 bis 29 Tage

Als typischer Offenlandbewohner profitierte der Kiebitz zu nächst bei uns von der Umwandlung von Wäldern in Wiesen- und Ackerlandschaften. In Mitteleuropa Bewohner von Niederungsgebieten ist er vor allem in der norddeutsch – polnischen Tiefebene ein weit verbreiteter Charaktervogel. Viele seiner Eigenschaften prädestinieren ihn zu einem „Anpasser“ an gewandelte Lebensräume infolge von Nutzungsänderungen. Während seine „Wiesenvogelkollegen“ (die in München schon längst ausgestorben sind) wie Großer Brachvogel und Uferschnepfe durch ihre „Werkzeuge“ (= Schnäbel) viel enger an feuchte Wiesen angepasst sind, schien den Kiebitz die Umwandlung von Feuchtgrünland in Äcker nicht weiter zu beeindrucken. Der kurzschnäbelige Kulturfolger machte den Nutzungswandel mit und baute vielerorts an seiner flachen, spärlich ausgepolsterten Nestmulde weiter, um die meist vier birnenförmigen, olivbraunen, schwärzlich gefleckten Eier fortan auf Mais- und Getreideäckern 26-29 Tage hauptsächlich durch das Weibchen zu bebrüten.

Auch in puncto Feindabwehr besitzt der Kiebitz im Vergleich zu Brachvogel und Uferschnepfe etwas günstigere Karten. Mit seinen runden, breiteren Flügeln ist er ein ausgesprochener Schnellstarter und Kunstflieger, der es sich „leisten“ kann, Luftfeinde näher herankommen zu lassen, ihnen durch Blitzstart und Flugakrobatik auszuweichen, um sie mit dem auffälligen Schwarz – Weiß - Muster im Flug noch zusätzlich zu verwirren. Wo es ihr Lebensraum erlaubt, brüten Kiebitze zusammen in lockeren Kolonien. Gemeinsam können Fressfeinde noch besser verunsichert werden durch wechselseitiges Angreifen mit verwirrenden Flugmanövern.
Der Kiebitzspeiseplan besteht hauptsächlich aus vielartigem Kleingetier, vor allem Insekten, und nur aus wenig Pflanzlichem. Die sozialen Vögel lassen sich außerhalb der Brutzeit bei Zug und Rast auf kurzrasigem Grünland und braunen Äckern, Schlammflächen und offenen Ufern oft in großen Schwärmen beobachten. Diese „Kiebitzschwärme“ die sich hauptsächlich aus Vögeln nördlicher und östlicher Herkunft zusammensetzen, gaukeln uns eine Kiebitz-Fülle vor, die bei uns nicht mehr existiert.
Überall in unserem Land mehren sich die Feststellungen katastrophal schlechter Brutbestände und Fortpflanzungserfolge. (Vogelschutz Heft 1 / 1996)


Situation in München:
Von den Feld- und Grünland - Arten haben gegenwärtig nur Kiebitz (80 – 90 Paare) und Schafstelze (30 – 40 Reviere) einen größeren Brutbestand im Stadtgebiet. Beide Arten haben aber in den letzten Jahrzehnten starke Lebensraumverluste und Bestandseinbrüche in München hinnehmen müssen. Die größere ökologische Flexibilität von Schafstelze und Kiebitz, die nach dem Verlust der ursprünglichen Lebensräume (naturnahes Grünland) auf Äcker als Ersatzlebensräume ausweichen konnten, hat das Aussterben beider Arten bisher verhindert. (Naturschutz Report 1. Halbjahr 2002 , Claus Obermeier)

Robert Reisinger
Leiter des Arbeitskreis Saatkrähenschutz Oberbayern
und Kiebitzschutz Großraum München
 
Quelle: http://vogelforen.de/showpost.php?p=917214&postcount=804

Offener Brief von Herrn Dr. Helb mit der ausdrücklichen Bitte um Verbreitung.


"Absender dieses Schreibens:
PD Dr. Hans-Wolfgang Helb
TU Kaiserslautern, FB Biologie
Postfach 3049
67653 Kaiserlautern

Niedersächsisches Ministerium
für den ländlichen Raum,
Hern Staatssektretär Gert Lindemann
Calenberger Str. 2

30169 Hannover

Kaiserlautern, 03.06.2005


Offener Brief


„Wissenschaftlicher Diskurs zum Forschungsprojekt ‚Rabenkrähen- und Elsternfang im Landkreis Leer’“

Bezug: Einladungsschreiben von Herrn Staatssekretär Gert Lindemann vom 20. Mai 2005


Sehr geehrter Herr Staatssekretär,

die Unterzeichner bestätigen dankend den Empfang der Einladung zu Ihrer Diskussionsveranstaltung.

Wir sehen indessen keinen Anlass, uns an dieser Veranstaltung zu beteiligen.

Die allgemeine Rechtslage ist klar. Sie verbietet den Einsatz der Norwegischen Krähenfalle. Rabenvögel als Singvögel sind geschützt. Die Ausnahmegenehmigung zum Betrieb der Falle wurde widerrechtlich erteilt, weil das Projekt nicht wissenschaftlich begründet ist bzw. die wissen-schaftliche Begründung auf zahlreichen Irrtümern und Falschannahmen fußt (vgl. auch das Fallen-Gutachten für den Deutschen Tierschutzbund von Epple, Helb & Mäck 2005). Neben dieser materiellen Rechtswidrigkeit gibt es weitere formelle Rechtswidrigkeiten bei der Erteilung der Ausnahme-genehmigungen, wie wir bereits in div. Schreiben an Minister Ehlen mitteilten.

Die ökologische Sachlage ist in zahlreichen einschlägigen Gutachten und Publikationen analysiert. Rabenvögel beeinflussen die Bestandsentwicklung von Wiesenbrütern nicht in nennenswertem Umfang. An dieser Sachlage, die von den Beteiligten anscheinend noch nicht umfassend zur Kenntnis genommen worden ist, ändern weder Referate noch Diskussionen etwas. Dies umso mehr, als trotz umfangreich vorliegender wissenschaftlicher Unterlagen und unserer gleichsinnigen Schreiben diese bis heute in dem „Projekt“ keine Berücksichtigung fanden. Außerdem hat laut Pressemitteilung Minister Ehlen der Jägerschaft in Leer bereits zugesagt, dass das „Projekt“ wie geplant fortgesetzt würde. Ihr Dienstherr, Herr Minister Ehlen, teilte uns bereits in einem Schreiben vom 16.2.2005 mit, dass der von Ihnen nun eingeladene Diskurs zwar stattfinden soll, doch gehe es dabei nicht um die Erkundung von Argumenten zur Einstellung des „Projektes“, sondern um einen „Diskurs über die Sinnhaftigkeit, die Untersuchungsbreite und die Zeitabläufe des Projektes“.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir an einer derartigen Veranstaltung nicht teilnehmen werden. Sie ist, wenn man die juristische und wissenschaftliche Sachlage berücksichtigt, nicht notwendig.

Wir nehmen an, dass Ihre Veranstaltung noch abgesagt werden kann oder doch sehr rasch zu dem Ergebnis gelangen wird, dass der Rabenvogelfang im Landkreis Leer, wie von uns seit über einem Jahr immer wieder fachlich begründet und eindringlich gefordert, tatsächlich endlich einzustellen bzw. nicht wieder aufzunehmen ist.


Mit freundlichen Grüßen


gez. gez.

Dr. Ulrich Mäck Prof. Dr. Hans-Heiner Bergmann PD Dr. Hans-Wolfgang Helb

(Ethologe und Ökologe) (Ethologe und Ökologe) (TU Kaiserslautern)



Gruppe Natur und Ethik

Die Gruppe Natur und Ethik stellt einen freien Zusammenschluss von Gleichgesinnten ohne rechtliche Organisation dar. Sie ist keiner politischen oder weltanschaulichen Richtung verpflichtet. Sie verfolgt ihre Ziele ohne Eigennutz für die Person.


Ziele

1. Anerkennung der Mitgeschöpflichkeit als ethischen Handlungsprinzip.

2. Verankerung des Eigenrechts der Natur im öffentlichen Bewusstsein und in der Gesetzgebung. Dazu müssen die Rechtsgrundlagen in allen Bereichen von Tierschutz, Naturschutz und Naturnutzung harmonisiert oder neugestaltet werden. Dem Tier- und Naturschutzrecht gebührt Vorrang vor dem Jagdrecht und anderen hier greifenden Rechtsbereichen.

3. Das Töten von Tieren muss einen vernünftigen Grund haben (§17 Tierschutzgesetz). Dieses Prinzip muss in allen Rechtsbereichen gelten.

4. Bei Eingriffen in das Eigenrecht der Natur liegt die Beweislast beim Nutzer.

5. Beim Töten eines Tieres ist der vernünftige Grund durch den Nutzer nachzuweisen.

6. Bei einem Eingriff in Natur und Landschaft ist dessen Notwendigkeit nachzuweisen.

7. Im Zweifelsfall gilt der Vorrang der Natur."
 
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Saatkrähe in Niedersachsen und Bremen

Der Bestandsrückgang ist überwiegend durch mehr Verfolgung bedingt
 

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Gelegeverluste der Uferschnepfe

ROT = Anteil von Aaskrähe und Elster

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BLAU = Anteil aller Prädatoren

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Gelegeverluste des Kiebitz

ROT = Anteil von Aaskrähe und Elster

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BLAU = Anteil aller Prädatoren

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Quelle: http://vogelforen.de/showpost.php?p=916845&postcount=802

Gelegeverluste Wiesenlimikolen

Ursache: Prädation aufgeschlüsselt



Bei insgesamt 273 Gelegeverlusten der Uferschnepfe waren Aaskrähe und Elster für 7,10 Gelegeverluste "verantwortlich". An der Gesamtzahl der Gelegeverluste der Uferschnepfe war der Faktor Prädation mit 27,6 beteiligt. Für die restlichen 245,4 Gelegeverluste der Uferschnepfe gab es andere Ursachen.

Bei insgesamt 492 Gelegeverlusten des Kiebitz waren Aaskrähe und Elster für 26,6 Gelegeverluste "verantwortlich". An der Gesamtzahl der Gelegeverluste des Kiebitz war der Faktor Prädation mit 71,8 beteiligt. Für die restlichen 420,2 Gelegeverluste des Kiebitz gab es andere Ursachen.
 

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Schleswig-Holsteinischer Landtag Juni 1996

http://www.sh-landtag.de/infothek/wahl14/plenum/plenprot/1996/14-005_06-96.html

Auszug
Unbestritten ist jedenfalls unter Fachleuchten, unter Wissenschaftlern, daß es bei Rabenvögeln als Kulturfolger und Opportunisten zu erheblichen Bestandszunahmen einzelner Arten gekommen ist, allerdings in Schleswig-Holstein regional sehr unterschiedlich.



Umstritten sind aber die Methodik der unterschiedlichen Untersuchungen und damit dann leider auch die genannten Bestandszahlen. Unbestritten ist sicherlich auch, daß die Rabenvögel, insbesondere Rabenkrähe und Elster, keine reinen Vegetarier sind, sondern eine besondere Vorliebe für Vogeleier und Jungvögel haben. Beobachtungen und Meldungen häufen sich, daß inzwischen auch bodenbrütende Vögel der freien Landschaft, wie zum Beispiel der Vogel des Jahres 1996, der vom NABU als solcher beannnt wurde, nämlich der Kiebitz, aber auch Austernfischer, Flußuferschwalbe und Feldlerche, den scharfen Augen der Rabenvögel nicht entgehen.

Wir müssen akzeptieren, daß wir in einer Kulturlandschaft leben, die nicht mehr in erster Linie von den Gesetzen der Wildnis bestimmt wird. Sicherlich ist bekannt, daß das sozialdemokratisch regierte Rheinland-Pfalz eben den in unserem Antrag vorgeschlagenen Weg bereits eingeschlagen hat und die Bejagung der Rabenvögel mit wissenschaftlicher Begleituntersuchung dort bereits seit Herbst 1995 läuft.
 
Krähenalarm

http://www.lonlygunmen.de/krypto/news/index.shtml

Auszug
Krähenalarm in Kiel
Beitrag von PSI am Thursday, 2. June 2005

In der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel sorgt ein neues Verkehrsschild für Aufsehen. Auf dem dreieckigen Achtungsschild flieht ein Mensch vor einem Vogelschwarm. Den Arm hält er schützend über dem Kopf. Daneben ist ein Warnhinweis angebracht, der Fussgänger auffordert, die anderer Strassenseite zu nutzen. Der Warnhinweis kommt nicht von ungefähr. Anfang der Woche waren in der Innenstadt mehrere Passanten von Krähen angefallen und verletzt worden.

Die schwarz gefiederten Vögel brüten derzeit in den hohen Kastanienbäumen vor dem Kieler St. Elisabeth Krankenhaus. Es sei wie im Hitchcock Thriller «Die Vögel» gewesen, berichten die Betroffenen. Die Krähen hätten sich in ihr Genick gesetzt und sie am Kopf verletzt. Selbst Polizisten, die zur Hilfe gerufen wurden, mussten sich gegen Attacken der Vögel wehren, bestätigt Polizeisprecher Uwe Voigt.

Ausgelöst wurde das aggressive Verhalten offenbar dadurch, dass zwei gerade flügge gewordene Jungvögel, die aus dem Nest gefallen waren, von Passanten in ein Tierheim gebracht wurden. «Das Verhalten der Krähen ist nicht anormal, sie folgen nur ihrem angeborenen Trieb ihre Jungen zu schützen», erläutert Rüdiger Albrecht vom Landesamt für Natur und Umwelt in Kiel-Flintbek.
 
2b Vorwürfe gegen Rabenvögel (im Original anderes Layout)



Das Image der Rabenvögel in der Bevölkerung ist sehr negativ. Vermutlich entstammt dieses Bild einfach der für Menschen unangenehmen Gesamterscheinung: Schwarzes Gefieder, steifer Gang und eine krächzige Stimme. Zusätzlich sorgt sicher auch noch die Vorliebe der Tiere für Aas für negative Gefühle. Nachfolgend sind die Vorwürfe gegen die Rabenvögel kurz zusammengefasst:



* Die Rabenvögel werden immer mehr!
* Tatsächlich nehmen die Rabenvögel zahlenmäßig zu. Vor allem aber verlagern sie ihren Lebensraum in Richtung menschlicher Siedlungen. Hauptverantwortlich dafür ist das dort höhere Nahrungsangebot. Landwirtschaftliche Flächen bieten inzwischen durch die raschen Bearbeitungsgeschwindigkeiten nur noch unregelmäßig Nahrung. Zusätzlich ist der Boden durch Hochleistungsgräser und vermehrten Anbau von Wintergetreide schwerer zugänglich. Dadurch ist es für die Tiere schwieriger an die Nahrung im Boden zu gelangen. Rabenvögel töten Nutztiere!
* Rabenvögel können gesunde Nutztiere nicht töten. Dazu ist ihr Schnabel nicht geeignet. Ihnen fehlt aufgrund des ungünstigen Stands und der ungünstigen Hebelverhältnisse die zielgerichtete Kraft des Hackens. Sie sind nicht in der Lage die Haut zu öffnen. Nur an besonders empfindlichen Körperstellen, wie beispielsweise den Augen oder dem After, können Rabenvögel sofort fressen. Das ist natürlich nur bei bewegungsunfähigen Tieren möglich. Der wahre Grund, warum Rabenvögel oft bei Schafherden zu suchen sind, ist ein ganz anderer. Hier nämlich finden die Tiere ein besonders hohes Nahrungsangebot. In der Nähe der Herden befinden sich meist große Mengen an verschiedenen Fliegenarten. Beim Weiden scheuchen die Schafe Insekten vom Boden auf, die von den Vögeln genutzt werden können. Im Kot der Schafe befinden sich außerdem nicht vollständig verdaute Nahrungsteile, die von den Rabenvögeln gefressen werden. Rabenvögel fressen alle Singvögel!
* Auch der Vorwurf, die Singvögel zu fressen, ist nur in den seltensten Fällen gerechtfertigt. Es ist kaum lohnend Singvogelgelege zu plündern. Das Gelege einer Goldammer wiegt beispielsweise nur 12 Gramm. Wahrscheinlicher erscheint es, dass die Singvögel ihre Nester einfach verlegen, wenn sich Rabenvögel in der Nähe ansiedeln. So gehen sie eventuellen Gefahren aus dem Wege. Sie verschwinden also nicht wirklich, sondern verlegen ihre Reviere, die teilweise recht groß sind. Rabenvögel fressen kleine Hasen, Rehe und anderes Wild!
* Dass die Rabenvögel bewegungsunfähige Wildtiere finden, ist sicher eine Ausnahme. Auch jagbare Vögel werden sie, genau wie die Singvögel, kaum schädigen. Die Rabenvögel haben also keinen bedeutenden Einfluss auf wildlebende Tiere. Rabenvögel schädigen die Landwirte!
Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen sind äußerst selten. Sie beschränken sich im Grunde auf die Beschädigung von Silofolien. Diese Schäden traten in den letzten Jahren mit der Eroberung von Lebensräumen in Menschennähe verstärkt auf. Inzwischen schützen fast alle Landwirte ihre Silofolien durch das Aufbringen von Altreifen, über die ein Netz gespannt wird. So wird ein Anpicken der Folie verhindert.
http://www.biologieundpaedagogik.de/beispielmaterialie_b.htm
 
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Thema: "Massentötung von Rabenvögeln" (unkommentierter Info-Thread)
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