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wibbe
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Moin,
bitte nicht verhauen, wir wissen jetzt, das wir einen Riesenfehler gemacht haben. Läßt sich aber nicht mehr rückgängig machen. Zum Thema,
wir haben seit 2000 eine Edelpapageihenne, angemeldet, bei der unteren Landschaftsbehörde. Als die Henne 2004 anfing sich zu rupfen und uns geraten wurde schnellstmöglich einen Partner zu suchen, wir haben nach langer Suche einen Hahn gefunden, dem die Partnerin weggestorben ist. Der Hahn kam aus privater Haltung, ohne Papiere aber mit Ring. Als wir mit einem Züchter über die Anmeldung des zweiten Vogels sprachen, riet er uns davon ab. Es würde der Amtstierarzt rauskommen, unzählige Fragen stellen und uns evt.auch die Vögel abnehmen, wenn er der Meinung wäre, wir wären nicht in der Lage die Vögel zu halten. Also haben wir es gelassen. War ja schließlich die Meinung eines Fachmannes.
Nachdem die Vögel jetzt fast fünf Jahre zusammengelebt haben, fingen sie in den letzten Wochen an sich zu paaren. In weiser Voraussicht haben wir uns schlau gemacht, was zu tun ist. (Nistkasten ja/nein; Eier wegnehmen ja/nein etc.) Aber wie immer, man fragt 20 Leute und bekommt 20 verschiedene Antworten. Da gestern der Worst Case http://www.vogelforen.de/showthread.php?t=193330 eingetreten ist, stehen wir jetzt vor einem Riesenproblem. Uns wurde dringend geraten (von einer renommierten Züchterin), das Ei bzw. die Eier nicht wegzunehmen und durch irgendwas zu ersetzen. Die Edelpapageien seien sehr schlau und würden merken, das man ihnen was untergeschoben hat. Sie würden auch merken, wenn das Ei unbefruchtet ist, die Eier evt. entfernen und dann ein neue Eier legen. Das wäre ein Teufelskreis und auch nicht gut für den Vogel.
Wir sollten sie die Eier ausbrüten lassen, dann würden die Vögel auch nur ein Gelege pro Jahr produzieren.
Wir wollen natürlich nicht züchten, sondern nur das beste für unsere Vögel. Das bedeutet aber, wir müssen die untere Landschaftsbehörde davon überzeugen, das wir 5 Jahre "vergessen" haben den zweiten Vogel anzumelden und nebenbei noch eine Zuchtgenehmigung beantragen, die man wohl auch braucht, wenn es sich um Zufallsgelege handelt. Was ist wenn wir die Genehmigung nicht bekommen (z.B. wegen fehlendem Quarantäneraum)?
Gruß
bitte nicht verhauen, wir wissen jetzt, das wir einen Riesenfehler gemacht haben. Läßt sich aber nicht mehr rückgängig machen. Zum Thema,
wir haben seit 2000 eine Edelpapageihenne, angemeldet, bei der unteren Landschaftsbehörde. Als die Henne 2004 anfing sich zu rupfen und uns geraten wurde schnellstmöglich einen Partner zu suchen, wir haben nach langer Suche einen Hahn gefunden, dem die Partnerin weggestorben ist. Der Hahn kam aus privater Haltung, ohne Papiere aber mit Ring. Als wir mit einem Züchter über die Anmeldung des zweiten Vogels sprachen, riet er uns davon ab. Es würde der Amtstierarzt rauskommen, unzählige Fragen stellen und uns evt.auch die Vögel abnehmen, wenn er der Meinung wäre, wir wären nicht in der Lage die Vögel zu halten. Also haben wir es gelassen. War ja schließlich die Meinung eines Fachmannes.
Nachdem die Vögel jetzt fast fünf Jahre zusammengelebt haben, fingen sie in den letzten Wochen an sich zu paaren. In weiser Voraussicht haben wir uns schlau gemacht, was zu tun ist. (Nistkasten ja/nein; Eier wegnehmen ja/nein etc.) Aber wie immer, man fragt 20 Leute und bekommt 20 verschiedene Antworten. Da gestern der Worst Case http://www.vogelforen.de/showthread.php?t=193330 eingetreten ist, stehen wir jetzt vor einem Riesenproblem. Uns wurde dringend geraten (von einer renommierten Züchterin), das Ei bzw. die Eier nicht wegzunehmen und durch irgendwas zu ersetzen. Die Edelpapageien seien sehr schlau und würden merken, das man ihnen was untergeschoben hat. Sie würden auch merken, wenn das Ei unbefruchtet ist, die Eier evt. entfernen und dann ein neue Eier legen. Das wäre ein Teufelskreis und auch nicht gut für den Vogel.
Wir sollten sie die Eier ausbrüten lassen, dann würden die Vögel auch nur ein Gelege pro Jahr produzieren.
Wir wollen natürlich nicht züchten, sondern nur das beste für unsere Vögel. Das bedeutet aber, wir müssen die untere Landschaftsbehörde davon überzeugen, das wir 5 Jahre "vergessen" haben den zweiten Vogel anzumelden und nebenbei noch eine Zuchtgenehmigung beantragen, die man wohl auch braucht, wenn es sich um Zufallsgelege handelt. Was ist wenn wir die Genehmigung nicht bekommen (z.B. wegen fehlendem Quarantäneraum)?
Gruß