A
Addi
Guest
zum Thema frage Flügelschneiden erlaubt?
Schade dass auch sie den Unterschnied Feder beschneiden kupieren nicht kennen , zumindestens ist es meine Interpretation dieser Antwort
Schade dass auch sie den Unterschnied Feder beschneiden kupieren nicht kennen , zumindestens ist es meine Interpretation dieser Antwort
Sehr geehrter Herr Adam,
Herzlichen Dank für Ihr E-Mail vom 28.02.3003. Wir bitten Sie, die verzögerte Antwort zu entschuldigen.
Die Auskunft des Veterinärs, die Sie erhalten haben, ist völlig korrekt. Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 TierSchG ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen eines Wirbeltieres grundsätzlich verboten. Untersagt ist damit auch das Stutzen der Flügel zur Herbeiführung der Flugunfähigkeit. Ausnahmen vom Verbot der Amputation sind in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1-5 TierSchG in Verbindung mit § 5 TierSchG abschließend aufgeführt. Amputationen und andere Gewebestörungen außer den ausdrücklich in diesen Vorschriften zugelassenen, sind untersagt.
Ein Verstoß gegen das Verbot des § 6 Abs. 1 Satz 1 TierSchG stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 EUR geahndet werden (§ 18 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 18 Abs. 3 TierSchG).
Sollte der Eingriff nicht von einem Fachmann vorgenommen werden und dem Tier dadurch vermeidbare erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt werden, so könnte auch eine Straftat nach § 17 Nr. 2 b TierSchG in Betracht kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Steffi Märke
Deutscher Tierschutzbund e.V.
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