südwind
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wenn die einstellung des projektes von ihm, demniedersächsischen Landwirtschaftsminister Ehlen, als ehemaligen schweinemäster, abhängt, sehe ich wenig, bis keine chancen.
gruss südwind
gruss südwind
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wohl war, so würde man es letztendlich auslegen.das waere schon militant
und das bedeutete auch saemtliche Argumente waeren in dem Moment wertlos
Und präsentieren diese "Übernahme" der breiten Öffentlichkeit auch noch als kooperative Partnerschafttukan-world schrieb:da ist nabu vor ort
Seit jahrzehnten kümmern sie sich um Biotop und Vogelschutz
Bekannt dafür sprachrohr zu sein f Tier und Naturschutzbelange ..
Aufeinmal nutzen andere diese Belange ,was zu der Studie führte
sogar gegen den aussdrücklichen Willen der Nabu vor Ort
dankenswerter Weise platzierte man ihnen mitten in eine von ihr betreute Flaeche einen Nordischen Kraehenfang
könnte man beantworten.wer stirbt für wehn und warum
quiet schrieb:Zitat:
"Gerade durch den großflächigen Fang auf Kreisebene innerhalb der Jagdzeiten ist eine Verringerung des Gesamtbesatzes, d. h. von Brutvögeln und Nichtbrütern, zu erwarten [...] Die Revierinhaber im gesamten Landkreis protokollieren nicht nur Fallen und Fänge, sondern führen in jedem Frühjahr auch eine Brutpaarkartierung durch und schätzen Schwarmgrößen der Nichtbrüter sowie Rebhuhn-Paardichten ein. Des Weiteren wurden drei Untersuchungsgebiete mit einer Gesamtgröße von knapp 15 000 ha festgelegt, in denen zusätzlich Feldhase und Kiebitz erfasst sowie weitere Daten zu Wiesenbrütern durch Naturschutzvereine bzw. die Vogelschutzwarte erhoben werden."http://www.ljn.de/neu/js/aktuell/index.php4?z=aktuell-news.php4&js=leer
südwind schrieb:könnte man beantworten.
nur logik dazu, gibt es keine.
südwind schrieb:anstatt des totschlags, müsste man ja eingreifen und die armen tiere aus ihrer notlage befreien?
Hallo,tukan-world schrieb:das waere schon militant
und das bedeutete auch saemtliche Argumente waeren in dem Moment wertlos ..
Vogel-Mami schrieb:Hallo,
mmh...ich überleg mir grade...
Gibt es eigentlich eine gesetzliche Pflicht zur Hilfeleistung auch für Tiere?
Eine moralische ja sowieso...!
In Bezug auf unser Thema...wie ist das denn, wenn ich als Wanderer eine Falle finde -ob nun diese Krähenmassenfalle oder auch `ne andere-, in der sich ein Tier verletzt hat oder sonst erkennbar leidet...
Muß ich da nicht eingreifen, wenn nicht aus gesetzlichen, so doch aus moralischen Gründen?!
Es kann doch wohl nicht im Ernst verlangt werden, daß ich das einfach ignoriere!!!
Und wie ist das mit Beifängen?
Oder wie sieht es aus, wenn ich dort womöglich sogar geschützte Tiere vorfinde, wenn also somit gar eine Straftat vorliegt (oder ist das keine?)?
Bzw...ist es nicht auch schon eine Straftat -oder Ordnungswidrigkeit?-, wenn die Fallen nicht so funktionieren, wie sie sollten, also Lebendfallen nicht unversehrt fangen, die anderen nicht sofort töten, ohne das Tier zu quälen?
Darf, ja muß man in einem solchen Fall nicht eingreifen und dem Tier helfen???!!!
Oder sollte das tatsächlich verboten sein, möglicherweise mit der Begründung, daß ich fremdes Eigentum nicht ohne Erlaubnis betreten, geschweige denn den Inhalt entnehmen darf???
Muß wenigstens die Polizei -oder wer sonst?- eingreifen, wenn ich das melde?
Wenn aber "Gefahr im Verzuge" ist, schnellstens gehandelt werden müßte...?