hmm, wieso? mir vermittelt der artikel, dass ein jagdausübungsberechigter gegen geltendes recht verstieß. der also jagdgesetze und anscheinend auch übergreifende oder ineinander oder miteinandergreifende naturschutzgesetze missachtete. für den bürger normalo, stellt sich der gesetzesverstoss eh nicht so differenziert dar. muss es doch sicher auch nicht. oder?
Doch, genau das sollte er!
Ich zitiere:
unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz verurteilt
…
Der besonders geschützte Greifvogel wurde getötet.
…
Das Gericht ließ sich vom Landesumweltamt sachkundig beraten. Demnach steht der Mäusebussard auf der Liste der streng geschützten Greifvögel. Der „Doppelrechtler“ stehe zugleich unter Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes als auch des Bundesjagdgesetzes.
Was liest der Bürger aus diesen Worten raus?
Klar: Der Mäusebussard ist ein Greifvogel, und zwar kein „normaler“, sondern sogar ein „streng geschützter“, der unter Naturschutz steht. Somit etwas ganz Besonderes, etwas Seltenes, etwas, das ohne strenge Schutzmaßnahmen nicht überleben kann. Er „steht auf der Liste der streng geschützten Greifvögel“, heißt es. Er schließt weiter, dass am Rande noch irgendwie auch das Jagdrecht berührt ist, dass das aber keine große Bedeutung hat. Und irgendein böser Jäger hat einen dieser seltenen Vögel aus reinem Eigeninteresse kaltblütig abgeknallt und damit den Verdienst der „Naturschützer“ um Jahre zurückgeworfen. Selbst das Landesumweltamt mußte eingeschaltet werden.
Und wie ist es tatsächlich? Es gibt keine „Liste streng geschützter Greifvögel“!! Vielmehr wird er im BNatSchG in diese Kategorie eingeordnet. Es gibt bei uns keinen Greifvogel, der nicht geschützt ist. Es sind sogar ausnahmslos alle Greifvögel und Falken streng geschützt. Das weiß der Bürger aber nicht. Es wird somit eine besondere Schwere der Tat suggeriert, die zwar absolut vorhanden, im Vergleich zu anderen Vogelarten aber mitnichten gegeben ist. Zumindest aus Sicht des Artenschutzes spielt der Abschuß keine Rolle.
Man hätte auch schreiben können:
„Aufgrund hoher Verluste seiner Hühner hat ein Jagdausübungsberechtigter einen Mäusebussard erlegt, weil er keinen anderen Ausweg mehr sah. Damit hat er sich eines Schonzeitvergehens nach Jagdrecht schuldig gemacht. Der Mäusebussard ist der häufigste Greifvogel Mitteleuropas. Eine Gefährdung der Art liegt durch den Abschuß nicht vor."
Hätte dann überhaupt ein Hahn danach gekräht? Nein, das hätte keine Sau interessiert, zumindest hätte man keine Anti-Jagd-Politik draus machen können. Der Bürger hätte gedacht: „Naja, da hat sich mal wieder einer daneben benommen. Nicht weiter dramatisch.“
VG
Pere