Peregrinus
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Doch, das muß man. Ich weiß schon, was Du meinst. Aber "Jagdausübungsberechtigter" im rechtlichen Sinne ist nur der Jagdpächter. Ein Begehungsscheininhaber darf zwar dort auch jagen, ist aber vom Begriff her keine Jagdausübungsberechtigter.man muß nicht unbedingt der Jagdpächter sein um in einem Revier jagdausübungsberechtigt zu sein.
Frage: WIE betreut man ein Revier RICHTIG??Es gibt genug Revierpächter, die nicht genügend Zeit haben ihr Revier alleine richtig zu betreuen. Dies machen dann Leute, die zwar einen Jagdschein haben, aber eben kein Geld ein Revier zu pachten. Ich kenne, als Hundeführer, auch eine Menge solcher Leute und in meinen Augen sind's meist die "besseren Heger".
VG
Pere