H
Heinrich H.
Guest
Moin Almut,
im Gegensatz zu Ludger sehe ich Deinen Post nicht als Provokation, sondern zumindest teilweise als berechtigte Frage. Zudem glaube ich Deine ehrliche Intention dahinter zu kennen!
Besser platziert wäre sie allerdings im Internet-Taubenschlag.
Hier tummeln sich keine Massenzüchter, die sich zum Thema sinnvoll äussern könnten.
Hier wird aus Deiner berechtigten Frage wahrscheinlich wieder ein hauen und stechen und in etwa 14 Beiträgen wird das Thema geschlossen.
Nicht, ohne dass die allgemein bekannten Standpunkte, Verleumdungen und Gerüchte "ausgetauscht" wurden.
Wir beide wissen, dass die Brieftauben aus dem Geltungsbereich des §60 Bundesarzneimittelgesetz heraus genommen wurden, um eine Behandlung mit wirksamen Medikamenten grundsätzlich im Krankheitsfall zu ermöglichen. Das wäre unmöglich geworden, wenn sie wie Masttauben zum Verzehr einklassifiziert worden wären. Brieftauben werden allgemein aber nicht als Schlachtvieh gehalten und verkauft.
Fakt ist, dass der Verzehr von Brieftauben weder verboten noch eingeschränkt ist. Er wird auch praktiziert. Und zwar nicht nur nicht selten, sondern z. B. hier (in Dülmen) sogar häufig. Selektierte Brieftauben werden zu ca. 80% verzehrt, so sie denn vor der Schlachtung gesund waren.
Was die Information über die Bildung von Kropfmilch, bzw. das Füttern von "Schleimjungen" angeht, eine kleine Korrektur:
Die Bildung von Kropfmilch beginnt bei beiden Alttauben ca. am 13.-14. Tag der Brut. Und zwar unabhängig davon, ob die Täubin (bei Unfruchtbarkeit) überhaupt Eier gelegt hat.
Dementsprechend können die Alten die Jungtiere auch füttern. Ob die eigenen Eier unbefruchtet waren, oder sogar einfach nur fremde oder Gipseier untergeschoben wurden, ist egal. Sie können die Jungen solange füttern, bis sie die eigentliche Brut abgebrochen hätten (20-22. Tag). Eine Handaufzucht wäre also aus den vorgebrachten Gründen unnötig.
So jedenfalls die gängige Praxis, die ich seit etlichen Jahren praktiziere.
Viele Grüße
Heinrich
im Gegensatz zu Ludger sehe ich Deinen Post nicht als Provokation, sondern zumindest teilweise als berechtigte Frage. Zudem glaube ich Deine ehrliche Intention dahinter zu kennen!
Besser platziert wäre sie allerdings im Internet-Taubenschlag.
Hier tummeln sich keine Massenzüchter, die sich zum Thema sinnvoll äussern könnten.
Hier wird aus Deiner berechtigten Frage wahrscheinlich wieder ein hauen und stechen und in etwa 14 Beiträgen wird das Thema geschlossen.
Nicht, ohne dass die allgemein bekannten Standpunkte, Verleumdungen und Gerüchte "ausgetauscht" wurden.
Wir beide wissen, dass die Brieftauben aus dem Geltungsbereich des §60 Bundesarzneimittelgesetz heraus genommen wurden, um eine Behandlung mit wirksamen Medikamenten grundsätzlich im Krankheitsfall zu ermöglichen. Das wäre unmöglich geworden, wenn sie wie Masttauben zum Verzehr einklassifiziert worden wären. Brieftauben werden allgemein aber nicht als Schlachtvieh gehalten und verkauft.
Fakt ist, dass der Verzehr von Brieftauben weder verboten noch eingeschränkt ist. Er wird auch praktiziert. Und zwar nicht nur nicht selten, sondern z. B. hier (in Dülmen) sogar häufig. Selektierte Brieftauben werden zu ca. 80% verzehrt, so sie denn vor der Schlachtung gesund waren.
Was die Information über die Bildung von Kropfmilch, bzw. das Füttern von "Schleimjungen" angeht, eine kleine Korrektur:
Die Bildung von Kropfmilch beginnt bei beiden Alttauben ca. am 13.-14. Tag der Brut. Und zwar unabhängig davon, ob die Täubin (bei Unfruchtbarkeit) überhaupt Eier gelegt hat.
Dementsprechend können die Alten die Jungtiere auch füttern. Ob die eigenen Eier unbefruchtet waren, oder sogar einfach nur fremde oder Gipseier untergeschoben wurden, ist egal. Sie können die Jungen solange füttern, bis sie die eigentliche Brut abgebrochen hätten (20-22. Tag). Eine Handaufzucht wäre also aus den vorgebrachten Gründen unnötig.
So jedenfalls die gängige Praxis, die ich seit etlichen Jahren praktiziere.
Viele Grüße
Heinrich