Wenn ich also Graupapageien halten möchte, wie sähe das Prozedere aus? Müsste ich einen Antrag bei einer Behörde stellen? Die prüft dann, ob ich die technischen und sachkundlichen Voraussetzungen erfülle und erteilt mir dann einer Erlaubnis, so wie gemäß der Psittakoseverordnung die Zuchterlaubnis?
Es könnte ähnlich ablaufen wie bei den sogenannten Kampfhunden.
Als Anfang der 90er die Forderung nach einem Haltungsverbot für Kampfhunde aufkam, haben viele Halter gelächelt und gedacht "das können die doch nie durchsetzen".
Es ist dann aber schneller geschehen als Manchem lieb war. Es entstanden die
Listenhunde.
Viele Hunde der betroffenen Rassen landeten im Tierheim und wurden zum Teil eingeschläfert.
Für die künftigen Halter gab es länderunterschiedliche Vorschriften zur Haltung von Listenhunden, u.a. die
Sachkundeprüfung.
Letztlich ist das Ganze ein Verwaltungsakt, der auf alle Tierhalter angewendet werden könnte.
Es könnten Listen aufgestellt werden, die festlegen, welche Vorschriften für die Haltung welcher Tierarten gelten.
Wobei es keinen sachlich zu vertretenden Grund gibt, warum man zwischen "Exoten" oder Wildtieren und domestizierten Tieren unterscheiden sollte.
Ansprüche an eine artgemäße Haltung haben sie alle - leidensfähig sind sie ebenfalls alle.
Und bitte erzählt mir nicht, daß die bestehenden Gesetze ausreichen würden, um Tierleid zu verhindern.
Wer hier im Forum schreibt, gehört schon zur "Elite" der Tierhalter, denn er möchte sich informieren und macht sich Gedanken.
Der Papagei goldenen Käfig, der Hamster im Laufrad, das Schwein auf Spaltenböden, usw. ist größtenteils noch bittere Realität.