Hallo Lothar,
Ich denke das Problem ist u.a. die Def. von Haltegenehmigung!
Es gibt einmal eine
Volierengenehmigung die für alle europ. Singvögel gilt. Sowie eine Haltegenehmigung bei Jagdbarem Wild (Kolkraben!)...
Klick In diesem fall ist die Begriffswahl oft recht undifferenziert!
Zum Thema Nachzuchten von Singvögeln:
Legale Nachzuchten europ. Singvögel sind gekennzeichnet (geschlossener Ring=Zuchtnachweis!) und dürfen nur in explizit für die spezielle Vogelart genehmigten
Volieren gehalten werden. Die erteilte Genehmigung der
Voliere( somit auch der Vogelhaltung) enthält u.a. Auflagen für Höchstanzahl der Vögel. Der Bestand muss regelmäßig gemeldet werden. Frei nach T. Wendt "Einheimische Singvögel halten"
....hab ich gefunden und erklärt (untermauert) auch auf mein anderes Posting(peffy...)
Klick!
Somit sind alle
Volieren für Rabenvögel der Behörde zu melden...
Besteht schließlich eine
Volierengenehmigung(inkl. der Auflagen seitens der Behörde) sind die erworbenen/gehaltenen Vögel bei der Behörde anzumelden, sowie jeder Bestandswechsel auch! Die Behörde darf Kontrollen durchführen.
Sonst stimme ich A. Klein zu, dass die jeweilige Behörde genau festlegt unterwelchen Gesichtspunkten eine Haltung genehmigt wird!
Zitat zum Thema entnommene Wildvögel...!(
http://www.wildvogelhilfe.org/sonderbeitraege/rabenvoegel/rabenhandikapinhalt.html) :Sollten sie sich dazu entschließen, das Tier zu behalten, so müssen Sie die Gesetzeslage beachten. Man benötigt eine Haltegenehmigung, die bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen ist. Sie wird dann erteilt, wenn der Halter die nötige Sachkunde nachweisen und eine artgerechte Unterbringung des Tiers gewährleisten kann. Viel Platz sollte hierbei selbstverständlich sein.
http://www.wildvogelhilfe.org/sonderbeitraege/gesetze/fragen.html
Letzter Absatz faßt nochmal das mit den Ringen zusammen! Denn wenn ein Wildvogel gehandikapt ist wird er mit BNA-Ring legaler
Volierenbewohner.
mfg tobi