"Urlaubsvögel" können auch krank werden

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Habe heute im Videotext was gefunden,
woran ich sonst nie gedacht hätte und
will Euch das nicht vorenthalten:



501 SAT.1 05.07.03 10:48:38

Tier-Sitter haften im Ernstfall

Wer sich bereit erklärt das Haus-
tier von Nachbarn oder Freunden zu
pflegen, sollte diese Aufgabe nicht
auf die leichte Schulter nehmen.
Im Ernstfall muss der Tier-Sitter
für den Schützling haften. Vergisst
er, den Vierbeiner oder Vogel zu
füttern oder schadet ihm anderwei-
tig,drohen Schadenersatzforderungen.
Die Verbraucherzentrale NRW rät da-
rum, einen Heimsitter-Vertrag aufzu-
setzen. In diesem kann z.B. festge-
legt sein, was geschieht, wenn das
Tier tatsächlich zu Schaden kommt.





Viele Grüße aus Dresden
 
Das ist ja wohl richtig so !

Also ich finde das völlig OK. Habe den Beitrag nicht gesehen, aber von Deiner Beschreibung her kann ich dem nur zustimmen.
Wer Tiere zur Betreuung aufnimmt, muß sich auch drum kümmern, daß diese richtig gehalten werden, und auch Futter, Wasser und was sie sonst noch brauchen, bekommen.

Sollte ein Besuch des TA notwendig werden (weil eine Krankheit aufgetreten ist), wird der Eigentümer sicherlich die Kosten hierfür nach seiner Rückkehr erstatten.

Also zumindest ich würde das tun. Nina und ich haben auch schon mehrfach Vögel zum Urlaub da gahabt - glücklicherweise gab es nie Probleme.
 
Ich lege das immer im Tiersittervertrag fest.
Ist mir wichtig, denn ich will sicher sein, dass ich gleich zum Arzt meiner Wahl gehen kann wenn was ist, oder so. AUch mit den Kosten ist das vorher festgelegt.
Auch Verletzungen die durch meine Vögel passieren können oder auch die meine bekommen müssen für beide Seiten vorher geklärt werden.
Verhungern, glaube ich nicht das dies passieren könnte, aber ich gehe da wohl von mir aus.
 
Hallo Moni, hallo Buchi;

ja das mit dem Füttern setz ich auch voraus.

Aber da ich selbst schon von einer Bekannten
den Papagei für drei Wochen hatte, fällt mir beim
lesen dieser Meldung im VT ein, wie unbedarft man
unter Freunden mit dem Problem umgeht :

Was wäre wenn?!. (Ich habe damals keinen Gedanken verschwendet, daß es auch mal kritisch werden kann.)
Wir setzen so vieles voraus und im "Ernstfall" steht man
im Regen wenn keine Absprachen getroffen werden.
Wie schon gesagt, solang es gut geht ist die Welt noch in Ordnung.... , das mit einer kleinen vereinbarung find ich gut.


Wünsche allen Freunden die Vögel auf Zeit aufnehmen
alles Gute und ebenfalls keine Probleme!

Tschüß Rainer aus Dresden
 
diesen Vertrag verwende ich immer :
ist leicht verändert aber von dem Rechtsanwalt der unten aufgeführt ist in der Grundstruktur und dann auf meine Verhältnisse angepasst.

Heimtier-Sitter-Vertrag

zwischen


(Tierhalter/Eigentümer)

und

(Tiersitter/Verwahrer)

über folgendes Tier/e

Name: __________________Art/ Ringnummer: ____________________________________


Der Tierhalter versichert, dass sein/e Tier/e gesund, frei von ansteckenden Krankheiten ist, soweit dies bei den letzen Untersuchungen festgestellt werden konnte.
Der/die Vogel/Vögel wird/werden für die Zeit vom __________ bis __________ vom Tiersitter verwahrt, betreut und gepflegt. Während dieser Zeit bleibt der Tierhalter/Eigentümer Tierhalter im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Für Schäden, die das/die Tier/Tiere während der vereinbarten Zeit beim Tiersitter erleiden könnte, übernimmt der Tiersitter keine Haftung; die Haftung des Tiersitters wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Richtet das/die Tier/e beim Tiersitter Schäden an (z.B. Urinflecken auf dem Teppichboden, zerkratzte Polstermöbel etc.), so haftet hierfür der Tierhalter/Eigentümer, wenn es sich um größere Beschädigungen handelt und der Schaden über 300 Euro liegt. Für Schäden, die das Tier bei Dritten anrichtet, haftet alleine der Tierhalter/Eigentümer.

Der Tiersitter verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

Hält der Tiersitter aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter/Eigentümer bereits schon jetzt darin ein, dass der Tiersitter das Tier im Auftrage des Tierhalters/Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Tierhalter/Eigentümer.

Pro Tag erhält der Tiersitter für den/die Vögel eine Vergütung von Euro, für Futter, Pflege und Betreuung.
Diese Pflegekosten sind spätestens bei Beendigung der Tierbetreuung zu bezahlen, bei längerem Aufenthalt, fallen die Kosten monatlich an
Sollten dem Tiersitter durch die Nichtabholung des Tieres weitere Kosten entstehen, so trägt diese Kosten der Tierhalter/Eigentümer.

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Erklärungen sind unwirksam.

Beide Vertragspartner bestätigen, je eine Vertragsausfertigung erhalten zu haben.

Ort und Datum:
Tierhalter/Eigentümer
Tiersitter/Verwahrer
Unterschrift
Copyright RA Reinhard Hahn, Biblis
 
hier steht meine Anfrage zu diesem Thema drin, darauf habe ich das dann so wie oben steht geändert.
 
Thema: "Urlaubsvögel" können auch krank werden

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