Dresdner
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Habe heute im Videotext was gefunden,
woran ich sonst nie gedacht hätte und
will Euch das nicht vorenthalten:
501 SAT.1 05.07.03 10:48:38
Tier-Sitter haften im Ernstfall
Wer sich bereit erklärt das Haus-
tier von Nachbarn oder Freunden zu
pflegen, sollte diese Aufgabe nicht
auf die leichte Schulter nehmen.
Im Ernstfall muss der Tier-Sitter
für den Schützling haften. Vergisst
er, den Vierbeiner oder Vogel zu
füttern oder schadet ihm anderwei-
tig,drohen Schadenersatzforderungen.
Die Verbraucherzentrale NRW rät da-
rum, einen Heimsitter-Vertrag aufzu-
setzen. In diesem kann z.B. festge-
legt sein, was geschieht, wenn das
Tier tatsächlich zu Schaden kommt.
Viele Grüße aus Dresden
woran ich sonst nie gedacht hätte und
will Euch das nicht vorenthalten:
501 SAT.1 05.07.03 10:48:38
Tier-Sitter haften im Ernstfall
Wer sich bereit erklärt das Haus-
tier von Nachbarn oder Freunden zu
pflegen, sollte diese Aufgabe nicht
auf die leichte Schulter nehmen.
Im Ernstfall muss der Tier-Sitter
für den Schützling haften. Vergisst
er, den Vierbeiner oder Vogel zu
füttern oder schadet ihm anderwei-
tig,drohen Schadenersatzforderungen.
Die Verbraucherzentrale NRW rät da-
rum, einen Heimsitter-Vertrag aufzu-
setzen. In diesem kann z.B. festge-
legt sein, was geschieht, wenn das
Tier tatsächlich zu Schaden kommt.
Viele Grüße aus Dresden