Vermieterin vermutet...

Diskutiere Vermieterin vermutet... im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo! Meine Vermiterin erzählte mir eben, sie will sich, da sie Asthma bekommen hat, auf Allergien testen lassen. Wie sie sagte, wolle sie...
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wsunny

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Hallo!

Meine Vermiterin erzählte mir eben, sie will sich, da sie Asthma bekommen hat, auf Allergien testen lassen. Wie sie sagte, wolle sie sich auch auf Vögeln testen lassen, sie besitzen aber keine:nene:!

Wenn sie eine Vogelallergie hat, kann sie dann drauf bestehn, das ich meine 4 abgeben muß8o? Sie stehn bei mir im Eßzimmer, am anderen End der Wohnung. Meine Vermieterin ist aber nie in meiner Wohnung:nene:, sie wohnen über uns.

Bin etwas erschrocken und muß deswegen erstmal nachfragen:? .

Liebe Grüße
Sandra
 
Hallo Sandra,

ich kann Dir hier leider nicht helfen, weil ich nicht weiß, wie sich der Staub verteilen kann. Aber ich drück Dich ganz fest :trost: , noch ist nichts entschieden.

Sollte es so sein, gibt es bestimmt auch Möglichkeiten wie besondere Abdichtungen oder so.

Liebe Grüße

Petra :trost:
 
Verstehe Deine Sorge...das ist der Grund, weshalb niemand in meinem Haus von meinen 9 Kanaries weiß. Offiziell hab ich 2. Und die Aufzuchtfutter-Packerl entsorge ich im normalen Müll. Habe so neugierige ältere Leutchen im Haus, die über alles bescheid wissen wollen. :p Aber an sich sind wir ein sehr tierliebes Haus und sogar meine Tauben unterm Dach werden von den anderen Mietern mit gefüttert.

Ich glaube nicht, dass der Federnstaub sich so weit ausbreiten kann. Mach Dir mal lieber nicht so viele Sorgen.

LG, Sigrid
 
Hallo Petra!

Ich weiß, es ist noch viel zu früh darüber nachzudenken, denn noch dauert es ja, bis der Test gemacht werden kann, glaub erst im Herbst.
Ich war vorhin nur so erschrocken und dacht, ich:k muß es erstmal loswerden,jetzt bin ich schon ruhiger:~ .
Ich weiß, das es nicht an der Lautstärke der 4 liegt, da ich schon öfter nachgefragt hab und sie mir gesagt haben, man hört sie kaum.

Liebe Grüße
sandra
 
Huhu Sandra,

ich kann Dir da leider auch nicht helfen. Aber ich verschiebe das ganze Thema mal in das Rechtsforum. Da sind sicherlich Experten die Dir da kompetent weiterhelfen können.

Grüssle
Corinna
 
Hallo Sigrid!

Das glaub ich auch nicht, aber unsicher bin ich schon, ob sie sowas verlangen können.

Hallo Corinna!

Danke!

Liebe Grüße
Sandra
 
Du hast doch nur 4 Vögel! Das glaub ich nie und nimmer, dass sich der Staub von 4 Vögelchen so derartig ausbreitet! Bestimmt achtest Du doch auch sehr auf Sauberkeit und saugst regelmäßig Staub usw. Das kann nicht sein. Denk Dir nix.;)
 
Huhu,

wir sind selber Vermieter ich kann nur soviel dazu sagen, also unser Mieter darf alles an Tieren haben nur keine Wellensittiche. Das ist ausdrücklich im Mietvertrag verboten.

Weil ich allergisch gegen Wellensittiche bin und da will ich einfach alles ausschliessen.

Ich weiss jetzt zwar nicht ob das rechtens ist doch er hat es damals als er den Mietvertrag unterschrieben hat akzeptiert.


Grüssle
Corinna
 
Das ist eigentlich nicht zulässig. Kleine Käfigtiere dürfen trotz Tierhaltungsverbot gehalten werden.

Das Verbot kann nur ausgesprochen werden gegen Hunde und Katzen oder Tiere von denen eine Belästigung, Störung, Gefährdung der anderen Mieter angenommen werden kann. Das gilt z. B. bei Kampfhunden oder auch Mini-Schweinen. Aber selbst dann entscheiden die Gerichte oft zugunsten des Tierhalters. Tierhaltung ist etwas, das zur Lebensführung dazu gehört.

Und wegen meiner paar Vögelchen mache ich mir nun wirklich keine Sorgen. Ich habe eine Nachbarin, die hat keine Tiere, dafür zwei kleine Kinder und sie raucht extrem. Von Putzen hält sie wohl auch nicht viel. Aus ihrer Wohnung dringt ständig eine seltsame Geruchsmischung aus Nikotin, Baby-Windeln und Müll...da soll mir einer mal blöd kommen wegen meiner Vögel! :D
 
Da muß ich doch mal morgen in meinen Mietvertrag schaun, jetzt schlafen meine 4:D, aber hab ja erst die Erlaubnis meines Vermieters eingeholt, bevor sie kammen.

Ich saug mindestens 1x am Tag, da meine Tochter, auch eine Hausstaumilbenballergie hat.
 
Hallo

mich beschäftigt gerade die Frage, wie es denn z.B. in einem 10-Familienhaus aussieht, wenn dort in sagen wir mal 3 Haushalten Vögel gehalten werden, und jemand ohne Vögel, jedoch aus dem selben Haus ne Vogelallergie hätte ? Könnte dann allen Hausbewohnern/Mietern die Vogelhaltung verboten werden :?

So einfach stelle ich mir das nicht vor, schliesslich gibbet ja auch noch die Wildvögel, die sich mal aufm Balkongeländer niederlassen :zwinker:
 
Nein, der muß wo anders hin ziehen. Aber ich glaube nicht, dass ein paar kleine Wellis oder was auch immer, solche Mengen an Staub produzieren. Wenn jetzt in einem Haus 10 Kakadus leben, dann vielleicht...
 
Hallo Sonja!

Ja, hoffe auch, das es so ist und sie mir nichts können:traurig:, denn meine 4 sind meine besten Therapeuten:zwinker:.

Liebe Grüße
sandra
 
Vermieterin vermutet

Hallo Sandra,
also ich würde erst mal abwarten, ob die Vermeierterin überhaupt von Vögeln
was bekommt, oder ihr Ashma von was ganz anderm her kommt.
Ich habe auch eine Kollegin die hat schweres Asthma, und hat trotzdem 6 Wellis.
Wenn, dann nicht Asthma, sondern eine Staubalergie, oder sonst was.
Ich denke nicht das Asthma vom Vogelstaub kommt.
Ich würde erst mal abwarten was sie sagt und von was sie Asthma bekommt.
Asthma kann vieles auswirken und Alergein auch und wenn es ihr bis heute nichts ausgemacht hat, dann denke ich mir, ist es was anderes.
Ich glaube auch nicht das man Dir so einfach dann die Vögel nehmen kann.
Bleibe ert mal ruhig und lass Dich nicht von ihr verrückt machen.
LG
Beate mit Nymphis
 
Keine Sorge, da kann nichts passieren.

1. Kleintierhaltung ("Käfigtiere") darf man immer halten, selbst wenn Tierhaltung im Mietvertrag verboten ist.

2. Um wirklich nachweisen zu können, dass Deine vier Vögel Ursache ihres Asthmas sein sollen, muss Deine Vermieterin nicht bloß die nackten Untersuchungsergebnisse des Dermatologen vorweisen, der sie auf eine Allergie getestet hat. Vielmehr muss sie gutachterlich beweisen können, dass es wirklich *Deine* Tiere sind, die die Hauptursache sind. Und das wird, da neben dem Federstaub im allgemeinen auch andere Stäube Mitauslöser sind, eher schwierig.

3. Solltest Du das offene Gespräch selber suchen und anbieten, beispielsweise Deine Wohnungstür besonders abzudichten und die Einstreu künftig in geschlossenen Behältern zu entsorgen. Damit zeigst Du guten Willen und die Gefahr, dass es zu einem Streit kommt, sinkt. Dieser Weg ist auf jeden Fall einem Rechtsstreit vorzuziehen.

4. Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, kläre vorher, ob Mietrecht überhaupt abgedeckt ist. Denn die meisten Versicherungen klammern sämtliche Vertragsrelevanten Streitigkeiten von der Deckung aus. Und dazu zählen auch Mietverträge.

5. Es empfiehlt sich, mal bei einer örtlichen Niederlassung des DMB (Deutscher Mieterbund, www.mieterbund.de) eine Rechtsauskunft einzuholen. Für Mitglieder im DMB oder Mieterverein ist sowas kostenlos. Ansonsten sind die Beratungsgebühren aber sehr human (richtet sich ja schließlich nach der BRAGO (Gebührenordnung))
 
Deichshaf, vielleicht weißt Du das auch zufällig, ich hab mal gelesen, dass Käfigtiere zwar erlaubt sind, aber nur, solange sie eine bestimmte Anzahl nicht überschreiten. Oder hängt das mit Geruchs- und/oder Geräuschbelästigung zusammen? Wo läge denn die Mindestanzahl von kleinen Vögeln, die man auch ohne Zustimmung des Vermieters halten darf?
 
Ich weiß nur, dass man 4 Wellis haben darf, für mehr brauch man ne Sondererlaubnis. Wie das bei größeren Vögeln ist, weiß ich nicht.
 
Der Sittichlärm
Das Pfeifen von einem Graupapagei wird schon als nachbarstörender Lärm eingestuft, dagegen das Gezwitscher der Wellensittiche noch nicht. Anders wird die Rechtslage allerdings beurteilt werden, wenn eine große Gruppe Wellensittiche (z. B. eine Zuchtgruppe) in einer Wohnung oder Außenvoliere gehalten wird.


Rechtsfragen zur Haltung von Wellensittichen
Von den Wellensittichen geht weder eine übermäßige Geruchsbelästigung aus, noch geben sie Geräusche von sich, die zu einer Lärmbelästigung von anderen Hausbewohnern führen könnten. Zudem sind diese Tiere nicht imstande, größere Beschädigungen an der Mietwohnung zu verursachen. Zur Haltung von Wellensittichen benötigt der Mieter keine ausdrückliche Genehmigung. Problematisch wird es erst, wenn aus ein oder auch zwei Wellensittichen eine große Zuchtgruppe mit einer Vielzahl von Tieren wird. Ob und inwieweit hier der Hausfrieden gestört ist, müsste im Einzelfall geprüft werden.
Nach der Rechtssprechung ist der Hausfrieden bereits dann gestört, wenn übermäßig viele Haustiere gehalten werden oder wenn Material zur Einstreu in die Toilette geleitet wird und eine Rohrverstopfung zur Folge hat. Gebrauchte Käfigstreu muss ordnungsgemäß entsorgt werden, so dass dadurch keine Mitbewohner des Hauses belästigt werden. Jedoch stellt es nach der Rechtssprechung keine Belästigung dar, wenn die Einstreu in eine Tüte verpackt und anschließend im Mülleimer / Müllcontainer entsorgt wird.

Die Tierkörperbeseitigung
Ein verstorbener Wellensittich fällt nicht unter das Tierbeseitigungsgesetz, so dass dieser im Garten begraben werden darf. Für Kleintiere gilt das Abfallbeseitigungsgesetz und man dürfte einen verendeten Wellensittich sozusagen auch in die Mülltonne geben. Jedem ist es selbst überlassen, für welchen Weg er sich entscheidet - ein dem Tierschutzgedanken verpflichtetes Ethos schuldet es aber dem Tier als Partner und Freund, dass er würdevoll zu Ende gehen kann.

Quelle: http://www.schildy.info/wellys.html
Selber Inhalt auf: http://www.die-wellensittich-page.de/pages/rechtsfr.html


Wiederum sagt eine andere Quelle: http://www.welli.net/r-an-wellisucht.html

Lärm
Auch darüber muss man nachdenken. So possierlich sie sind, sie können doch schon ziemliche Schreihälse sein.
Hier geht es nicht nur um die persönliche Geräuschempfindlichkeit, sondern auch um die der Nachbarn.
Ist die Wohnung sehr hellhörig? Dann kann es zu Problemen kommen. Prinzipiell kann ein Vermieter die Haltung von Wellensittichen nicht verbieten, da sie als so genannte Kleintiere gelten, die auch in Mietwohnungen unabhängig von Tierverbotsklauseln im Mietvertrag gehalten werden dürfen. Das ganze ist allerdings auch abhängig von der Schwarmgröße. Gegen bis zu vier Wellis kann der Vermieter nichts sagen, aber bei größeren Schwärmen sind auch schon Urteile gegen die Wellihaltung gefällt worden.
Sobald sich Nachbarn beschweren, kann es zu Problemen kommen. Es kann verlangt werden, die Wellensittiche ganz abzuschaffen oder aber den Schwarm zumindest zu verkleinern.



Ich fasse zusammen:
Gegen eine kleine Anzahl Wellensittiche kann der Vermieter nichts tun. Egal ob im Mietvertrag Tiere allgemein verboten sind oder nicht. Zucht oder ähnliches mit großen Gruppen kann zu Problemen führen.
Da du nur 4 hast musst du folglich nichts befürchten. Sie gehören zur normalen Nutzung der Wohnung!
 
Huhu Christo,

Deine Zusammenfassung ist gut nur sie bezieht sich nur auf Wellensittiche.

Doch der Eröffner des Threads hat Agaporniden also Zwergpapageien und die können sehr laut sein und auch einen grossen Schaden im Wohnraum anrichten wenn man nicht aufpasst.
Wie sieht es da aus ?.
Auch wenn die Agas nicht grösser als die Wellis sind.


Grüssle
Corinna
 
Ich bin davon ausgegangen, dass ob der Größe der Vögel, die Anzahl ähnlich ist wie bei Agas ;)
weil zu Agas findet man wirklich nur Themen zur Lärmbelästigung und das stört die Vermieterin in diesem Falle ja nicht, sondern der vermeindliche Staub...

Und nu noch andere Quellen:

Papageien
Das Amtsgericht Nürnberg entschied, dass Papageien
– es handelt sich hier um Zwergpapageien
– nur morgens zwischen 9 und 12 Uhr und
nachmittags zwischen 16 und 17 Uhr auf die Terrasse gestellt werden dürfen. Die restlichen Stunden müssen die Tiere in der Wohnung verbringen.
AG Nürnberg Az.:13 C 8525/95


Papageienlärm kann Nachbarn stören
Ein Nachbar fühlte sich durch die Haltung von 40 bis 50 Aras, Großpapageien und anderen Sittichen auf dem Nachbargrundstück derart eingeschränkt, dass er seinen Nachbarn auf Unterlassung verklagte. Das Gericht gab ihm Recht und verurteilte den Vogelhalter, diese Papageien und Sittiche so zu halten, dass das Geschrei der Vögel nicht auf das Grundstück des Nachbarn dringen kann. Nach Auffassung des Gerichts verursachen die in Freivolieren gehaltenen Papageien ein solch l ästiges Geschrei, das ein durchschnittlich empfindsamer Nachbar nicht hinzunehmen braucht. Eine solch intensive Grundstücksnutzung ist nicht mehr ortsüblich. Deshalb muss der Vogelhalter notfalls die Vogelhaltung einschränken oder aufgeben, wenn geeignete bauliche Maßnahmen nicht zu einer drastischen Lärmminderung führen.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 6 U 57/98


Gesundheitsgefahr durch Tierhaltung
Ein Grundstückseigentümer wandte sich gegen die in der Nachbarschaft angesiedelte Intensivtierhaltung (Hähnchenmasterei) und trug hierzu vor, dass die von dieser Tierhaltung ausgehenden Umwelteinwirkungen seine Gesundheit beeinträchtigen. Das Oberverwaltungsgericht versagte ihm aber einen Schutz. Denn die Schädlichkeit von Umwelteinwirkungen durch die in der Stallluft einer Intensivtierhaltung enthaltenen Mikroorganismen (Stäube und Endotoxine) lässt sich angesichts des derzeitigen Forschungsstandes nicht zuverlässig einschätzen. In einer Entfernung von 180 m vom Stall ist außerhalb der Hauptwindrichtungen nach dem derzeitigen Forschungsstand nicht mit Gesundheitsgefahren zu rechnen.
OLG Lüneburg, Az.: 1 M 2711/99


Papagei muss Mittagsruhe einhalten
Papageienlärm eines Vogelhalters unterscheidet sich deutlich vom Gezwitscher der heimischen Vogelwelt und kann, gerade für die angrenzenden Nachbarn, zu einer Lärmbeeinträchtigung führen. Allerdings muss auch der so gestörte Nachbar, unter dem Gesichtspunkt des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses, gewisse Einschränkungen hinnehmen und auch das Recht des Nachbarn auf Haustierhaltung akzeptieren. Dies jedenfalls dann, wenn die Lärmbeeinträchtigung lediglich im unteren Bereich anzusiedeln ist. Der Nachbar kann daher eine uneingeschränkte Ruhigstellung der streitigen zwei Graupapageien nicht verlangen, wohl aber ein „Schreiverbot“ während der Mittagsruhe zwischen 12.00 und 15.00 Uhr.
AG Langen (Hessen), Az.: 56 C 287/00 (10)

Schreizeiten für Pagageien
Ein Papageienhalter rollte in den Sommermonaten die fahrbare Vogelvoliere für seine vier Kakadus auf die Terrasse, um so seinen Papageien ein paar Sonnenstrahlen zu gönnen. Die Papageien waren hierüber regelrecht begeistert und brachten dies auch lautstark zum Ausdruck, was wiederum dem Nachbarn empfindlich störte. Schließlich klagte der genervte Nachbar auf Abschaffung der Tiere wegen Beeinträchtigung seines Eigentums und seiner Gesundheit. Die Richter entschieden, dass der Halter die Voliere mit seinen vier Lieblingen eine Stunde lang am Tag draußen aufstellen darf. Diese Stunde müsse der Nachbar hinnehmen. Andererseits müssen sich aber auch die Papageien mit dieser „Frischluftstunde“ begnügen.
Landgericht Zwickau, Az.: 6 S 388/00

Kein Richterohr für Papageienlärm
Zwei Grundstücksnachbarn stritten über den Lärm von zwei Graupapageien. Während der Papageienhalter meinte, dass die gelegentlichen Schreie ortsüblich seien, behauptete der Nachbar, dass der Lärm für ihn und seine Familie unerträglich sei. Der genervte Nachbar erhielt schließlich Recht. Er muss wesentliche Beeinträchtigungen seines Grundstückeigentums durch Papageienlärm nicht dulden, und zwar generell nicht. Ortsüblich ist nur diejenige Papageienhaltung, die in dem fraglichen Wohnbereich auf die umliegenden Grundstücke keine stärker störenden Geräusche abgibt, als im Allgemeinen üblich ist. Dabei kann eine wesentliche Beeinträchtigung des Grundstücks durch Lärm der gehaltenen Papageien nicht allein über das Lautstärkemaß Dezibel bestimmt werden. Auch wenn übliche Dezibelgrenzwerte nicht überschritten werden, kann eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegen. Auf der anderen Seite genügt ein einmaliger Papageienschrei zur Erfüllung des Merkmals "wesentlich" nicht, auch wenn er gegebenenfalls über den üblichen Dezibel-Grenzwerten liegen sollte. Bevor eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, müssen einzelne Papageienrufe und -schreie sowie anderer deutlich wahrnehmbarer Vogellärm zwei- bis dreimal am Tag bis zu jeweils 5 Minuten hingenommen werden.
Landgericht Darmstadt, Az.: 21 S 144/01


35 Papageien sind im Wohngebiet zu viel
Auch wenn in Wohngebieten die Haltung von Haustieren grundsätzlich zulässig ist, dann gilt dies aber nur im Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung. Ein solcher Rahmen wird bei der Haltung von 35 Papageien auf einem einzigen Wohngrundstück eindeutig gesprengt. Der Papageienhalter muss nunmehr einen Großteil seiner Papageien abschaffen, sodass eine Lärmbelästigung der angrenzenden Nachbarschaft weitgehendst ausgeschlossen ist.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 8 A 11802/03.OVG

Exotischer Tierlärm geht auf die Nerven
Das Geschrei exotischer Vögel muss in einem norddeutschen Dorf kein Nachbar ertragen. Denn im Gegensatz zu dem Geschnatter von Gänsen, dem Wiehern von Pferden oder dem Blöcken von Schafen wird das Kreischen exotischer Tiere als unangenehm empfunden. Mit dieser Begründung wurde ein Vogelzüchter verurteilt, seine Papageien künftig so unterzubringen, dass seine Nachbarn hierdurch nicht gestört werden.
Landgericht Itzehoe, Az.: 1 S 257/04


Hmm eine Anzahl scheint es da nicht zu geben, nur "Schreierlaubnisse". Folglich müssen wohl alle bekannten Rechtsverhandlungen wegen dem Lärm geführt worden sein...
 
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