Was beachten bei Eulenhaltung??

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Hallo, ich bin neu hier und mich würde sehr interessieren was ich alles beachten bzw. machen müsste um z.B. Waldkauz oder Steinkauz zu halten? Mit Mindestgröße der Voliere ist mir klar, ist geregelt, aber alles andere vom Kauf bis hin zu Antrag für Haltung etc.??
Vielen Dank

Gruss
 
Die weiteren Voraussetzungen hängen von Deinem Wohnort ab, da sich die zuständigen Behörden deutschlandweit nicht einig sind.
Eine Nachfrage beim zuständigen Landratsamt hilft Dir hier weiter.

Generell solltest Du Sachkunde zur Eulenhaltung nachweisen können.

Grüsse,
tox
 
Ich wohne in Mecklenburg Vorpommern. Also Falknerschein brauch man nicht, sondern Sachkunde in Form von Wissen über die vers. Arten? Welches natürlich vorhanden ist. Also muss ich mich dem Kauf erstmal ans Landratsamt oder ähnlichen wenden.

MfG
 
Hallo,

in diesem Kontext muss ich doch mal ein paar Fragen stellen, die mich schon lange interessieren:

Gehen wir mal fiktiv davon aus, ich habe Jagd- und Falknerschein und meinen - beispielsweise - Uhu korrekt abgetragen, dürfte ich mit dem überhaupt im Revier arbeiten? Eigentlich schon, denke ich, weil ich oft Fotos gesehen habe, wie Falkner mit ihren Eulen im Gelände unterwegs sind, aber irgendwie kam mir jetzt der Gedanke: Für den Fall, dass der Vogel wildert, brauche ich ja eine Jagdgenehmigung - die es aber ja gar nicht gibt, weil der Uhu in Deutschland nicht als Beizvogel zugelassen ist. Wie ist das rechtlich geregelt, auch wieder so eine Ländersache? Oder darf man gar nur auf dem eigenen Grundstück fliegen?

Ich entschuldige mich schon mal für falsche Begrifflichkeiten, vom Jagdrecht habe ich leider nur geringfügig Ahnung ;)

Ist es doch großräumig möglich - wie ist man da mit der Eule "unterwegs", ist freie Folge möglich? Wie man Uhus in der Voliere oder bei Schnee beschäftigt, durfte ich in einigen Threads schon von tox lesen :)


Und - gibts Literatur zur Eulenhaltung bzw. zum Umgang/Abtragen von Eulen? Die habe ich bisher nur vergeblich gesucht.


Gruß
harpyja
 
Gehen wir mal fiktiv davon aus, ich habe Jagd- und Falknerschein und meinen - beispielsweise - Uhu korrekt abgetragen, dürfte ich mit dem überhaupt im Revier arbeiten? Eigentlich schon, denke ich, weil ich oft Fotos gesehen habe, wie Falkner mit ihren Eulen im Gelände unterwegs sind, aber irgendwie kam mir jetzt der Gedanke: Für den Fall, dass der Vogel wildert, brauche ich ja eine Jagdgenehmigung - die es aber ja gar nicht gibt, weil der Uhu in Deutschland nicht als Beizvogel zugelassen ist. Wie ist das rechtlich geregelt, auch wieder so eine Ländersache? Oder darf man gar nur auf dem eigenen Grundstück fliegen?
Du sprichst zwei verschiedene Aspekte an. Das eine ist die Frage, ob die "Beizjagd" mit einem Uhu überhaupt zulässig ist, da der Gesetzgeber nur die Beizjagd mit Greifvögeln und Falken vorsieht. Man könnte beim Uhu also auf die Idee gekommen, es werde unzulässigerweise ein Tier auf ein anderes losgelassen. Diese Idee ist schwerlich zu entkräften.

Das zweite ist die Frage nach der Wilderei. Die ist völlig unabhängig vom oben angeführten Problem zu betrachten. Gewildert wird immer dann, wenn unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrecht dem Wild nachgestellt wird. Und das ist der Fall, sobald man sich mit dem jagdfähigen (konditionierten) Uhu draußen im Gelände bewegt und keine Jagderlaubnis hat. Diese ist somit in jedem Fall zwingend erforderlich.

Interessant wäre die Frage, ob für den Uhu ein Falknerjagdschein erforderlich ist, oder ob normaler Jagdschein und Jagderlaubnis genügen würden. Immerhin ist es keine Beizjagd, wenn man die Sache nach den Buchstaben des Gesetzes auslegt.

VG
Pere ;)
 
Genau, deswegen finde ich es ja so schwierig! Würde eine Jagderlaubnis also ausreichen, um einen Uhu im Revier fliegen zu dürfen?
 
Genau, deswegen finde ich es ja so schwierig! Würde eine Jagderlaubnis also ausreichen, um einen Uhu im Revier fliegen zu dürfen?

Selbst mit Falknerjagdschein, die Lage ist schwierig ;-)
Wie Pere sagt, der Gesetzgeber sieht nur die Beizjagd mit Greifvögeln und Falken vor. Nun kann man (ich sags mal so, wie ich es verstanden habe, Pere wird mich bitte korrigieren wenn ich falsch liege) nicht einfach jagen wie man will. Zur Jagd auf bestimmte Wildarten sind bestimmte Patronen vorgeschrieben und viele andere Details sind geregelt, also einfach Uhu losschicken oder z.B. Flitzebogen hernehmen geht nicht (legal).

Es kann zwar kein Mensch erklären, welchen Unterschied es macht ob ein Habicht oder ein Uhu ein Karnickel schlägt, aber im Gesetz kommt halt der Uhu nicht vor.

Allerdings wüsste ich nicht was dagegen sprechen sollte, einen nicht auf Wild trainierten Uhu in freier Folge zu fliegen, und zwar egal wo. Ob ich jetzt mit Uhu oder Hund spazieren gehe, wo ist der Unterschied?

Grüsse,
tox
 
Hallo,

ich will mal kurz etwas zu dem Thema " Greif oder Uhu nicht auf Beute trainiert was sagen". Ich habe vor 13 Jahren ein Uhuweib mit der Hand groß gezogen und den Vogel nie auf Beute oder eine Atrappe fliegen lassen. Mit 3 Jahren schlug dieser Uhu einige Kasten in unserem Garten ohne je vorher Beute gemacht zu haben.
Ich züchte seit einige Jahren Harris, ich habe bzw. hatte eine Falkner die Harris gekauft haben um diese nie auf Beute fliegen zu wollen sondern die Vögel sollte nur für das Spazierengehen und die freie Folge sein. Alle Harris haben nach einiger Zeit selbständig Beute gemacht , ob das nun eine Krähe, Ente, Kanin oder sonstwas war ist mal völlig egal. Meiner Meinung nach sind alle Greife und auch Uhus zu einem bestimmtem Zweck von der natur geschaffen worden. Man bewegt die Vögel ja auch in einer gewissen Kondition. das geht Jahre gut aber wenn alles zusammen kommt und gerade dann ein evtl. verletzes Tier den Weg kreuzt werden die Greife ( oder der Uhu) Ihrem Instinkt folgen und Tier erbeuten. Wenn das dann jemand sieht kann man ja wie die Hundehalter reagieren " Das hat der noch nie gemacht".
Gruß
Marco
 
Es kann zwar kein Mensch erklären, welchen Unterschied es macht ob ein Habicht oder ein Uhu ein Karnickel schlägt, aber im Gesetz kommt halt der Uhu nicht vor.
Genau so ist es. Vermutlich kommt das aus der Historie der Beizjagd. Meines Wissens wurden zu keiner Zeit ernsthaft Eulen zur Beize eingesetzt, nur als "Hüttenuhu". Vielleicht könnte man auch ein Schweindl auf Schweißarbeit abrichten, aber der Gesetzgeber sieht hier halt den Hund vor.

Könnte durchaus sein, dass ein Richter im Streitfalle auch dem Uhu den Status eines Beizvogels zumessen würde, ein anderer würde das vielleicht verneinen. Nun gibt es ja tatsächlich Leute, die mit dem Uhu beizen. So lange es aber keine obergerichtliche Entscheidung über die Legalität gibt, wird es weiterhin eine Grauzone sein.

VG
Pere ;)
 
@ Marco:

Das sehe ich genau so. Wenn mein Leon passende Beute sichtet, dann ist er weg - zumindest bis er wieder Hunger hat ;-)
Bei ihm ist passende Beute aber maximal Rattengrösse, an Kaninchen, Katzen oder Hasen hat er kein Interesse, zumal ich ihn meist grad an der Konditionsgrenze fliege.

Und die zweite Frage ist einfach statistischer Natur bzw. betrifft den möglichen Schaden - es gibt in DLand etwa 5 Millionen Hunde. Wenn ich annehme, dass davon die Hälfte spazierengeführt wird und das dann mit der Handvoll an Uhus vergleiche, die frei fliegen dürfen, dann wird leicht klar dass die Uhus nicht das Problem sind.

Grüsse,
tox
 
Hm, also keine Regelung..?

Mit fiel noch die Möglichkeit ein, dass da rechtlich wie mit nicht-einheimischen Greifvögel verfahren wird, die nach deutschem Recht theoretisch keine Beizvögel sind...
 
Mit fiel noch die Möglichkeit ein, dass da rechtlich wie mit nicht-einheimischen Greifvögel verfahren wird, die nach deutschem Recht theoretisch keine Beizvögel sind...
Das stimmt wiederum nicht! Du verwechselst die Zulässigkeit der Haltung gemäß BWildSchV mit der Definition eines Beizvogels. Das sind zwei paar Stiefel.

VG
Pere ;)
 
Ah, okay... Ich hätte gedacht, dass man beide zusammenfasst.

Schade, weiß noch jemand weiter, wie es jetzt ganz konkret mit dem Eulen-Freiflug geregelt ist?
 
Schade, weiß noch jemand weiter, wie es jetzt ganz konkret mit dem Eulen-Freiflug geregelt ist?
Es gibt keine Regelung, weil das Gesetz dies nicht vorsieht. Die meisten werden wohl analog zur Beizjagd mit Greifvögeln und Falken vorgehen (Falknerjagdschein und Jagderlaubnis) - und darauf vertrauen, dass es nie einen Rechtsstreit geben wird.

VG
Pere ;)
 
Guten Abend in die Runde

Drei Fragen zu den Beiträgen über Uhuhaltung und das Abtragen:

Wie sieht das in der CH aus? Gilt der Uhu hier als Beizvogel und hätte das einen Einfluss auf die Arbeit mit dem Tier ausserhalb der Voliere?

Im Netz gibt es ein Video auf dem einer Uhu Dame Hühnerküken untergeschoben wurden. Sie hat sie nicht gefressen, sonder sorgsam aufgezogen. Versuchte die Jungen mit Fleisch zu füttern, was aber nicht funktionierte . . . Warum ist hier der natürliche Nahrungstrieb unterbunden, wenn wir gehört haben, dass auch ohne falknerisches Training die Vögel trotzdem lebende Beutetiere schlagen. Wie ist das bei Aufzuchten, wo wie Eltern vielleicht auch schon über mehrer Generationen nicht falknerisch abgetragen wurden, also Volierentiere. Bleibt der Jagdtrieb trotzdem erhalten?

Und zum Schluss - ich würde gerne einen Uhu in meine sehr grosse Voliere nicht nur reinsetzten, füttern und anschauen, sondern sorgfältig abtragen, mit ihm arbeiten und beschäftigen. Gibt es dazu auch Literatur, die das erklärt, möglichst auf den Uhu bezogen und NICHT falknerisch?

Bin schon gespannt auf eure Infos
Gruss vom Werner
 
In der Schweiz gibt es keine Definition oder Unterscheidung von Beizvögeln. Also auch ein Uhu wird, wenn so gehalten und eingesetzt, als solcher betrachtet. Falls nicht als Beizvogel eingesetzt, also nicht mit jagdlicher Absicht geflogen, kann je nach Kanton nicht die Jagdverwaltung sondern das Veterinäramt zuständig sein. Für reine Demonstrationsflüge ist es jetzt schon so, dass nur noch das Veterinäramt das Sagen hat.

Dennoch kann natürlich auch dieses verlangen, dass zuerst Jagdprüfung und Falknerprüfung abgelegt wird .

Was einem Ammenpaar untergeschoben wird, wird normalerweise als eigene Jungvögel angesehen, egal was es ist ( siehe Kuckuck). Hab selber auch Steinadler erlebt der Elster und Star aufgezogen hat. Trotzdem bleibt ein gewisser Jagdtrieb vorhanden. Es kann aber auch vorkommen, dass eigene Junge getötet werden und als Futter angesehen werden.

Natürlich kannst du innerhalb der Voliere einen Uhu angewöhnen und "abtragen". Funktionieren wird es genauso wie sonst falknerisch auch, einfach halt nicht irgendwo festgemacht. Natürlich alles etwas schwieriger zu kontrollieren . Brauchst einfach echt Geduld dazu. Explizite Literatur dazu kenne ich für diesen Spezialfall nicht. So oder so keine einfache Sache.
 
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