Halll Gast
Herzlich Willkommen bei den Vogelforen.
Freut mich das Du dich schon im vorhinein hier über Haltungsbedingungen usw. von Nymphensittichen schlau machst .
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Zu Deiner Frage .
Nein das kann man so nicht beantworten da man nicht weiss welche Erbanlagen das Elternpaar mitbringt .
Dazu müsste man mindestens noch wissen wie die Eltern dieses Paares aussehen.
Noch ein kleiner Hinweis auf etwas das viele nicht wissen .
Für die Zucht von Krummschnäbeln (Papageien Sittiche) braucht man in Deutschland eine Zuchtgenehmigung nach § 17 g des Tierseuchengesetzes .
Nicht falsch verstehen .
Wir sind hier keine Kontrolleinrichtung für so etwas nur weisen wir darauf grundsetzlich hin, da es vielen ebend unbekannt ist und wir den Leuten einigen Ärger ersparen möchten .
Als Zucht gilt auch ein einmaliger Nachwuchs.
Wenn der schon "in Arbeit" ist kann man beim Veterinäramt eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Also noch viel Spass beim stöbern in den Foren und frag uns ruhig Löcher in den Bauch.