Lass doch einfach mal das Gutachten zu den Mindestanforderungen weg.
Das Gutachten, welches den Gerichten und den ATAs als Richtline gelten soll, wonach der Harness als Tierschutzwiedrig und Verstoß gegen § 2 Tierschutzrecht eingestuft wird wird, fordere ich heute noch an. Wer es wissen will, dem Maile ich dann das Ding. Übrigens einen Hinweis auf das gutachten steht veröffentlich und für alle nachweisbar im WP-Magazin.
Auch wenn Fisch und Raven jeden Satz von Fachleuten einzeln auf den Kopf stellt und eigeninterpretiert. Dürfen sie ja, deswegen wird es nicht richtiger oder fälscher.
Den Zusatz, aber bei sachgemäßer Anwendung,......... der fehlt in allen Aussagen. Bei sachgemäßer Anwendung.... gibt es nur hier im VF und bei den schon bekannten Verfechtern.
Kein Fachmann lässt sich zu der Aussage hinreißen,- aber bei sachgemäßer Anwendung,......sondern sagen klipp und kar sind abzulehenen.
Es wird deutlich von Atmungsbeeinträchtigungen, Verletzungsgefahr, Stress, Druck im Kropfbereich.... gesprochen.
Wenn bei einer sachgemäßen Benutzung der Vogel so kurz an der Leine gehalten wird, daß er nicht abheben kann, dann ist zumindest mal die Bewegungsfreihet enorm eingeschränkt.
Wenn sich das Tier erschrickt, jedoch nicht abheben kann, ( weil er ja mit der Leine sozusagen an den Halter fixiert ist) dann hat man einen in Panik flatterten Vogel, festgeschnallt im Geschirr, mit allen Verletzungsrisiken wie Verrenkungen oder Brüchen.
Und der Vogel muss sich als Fluchttier durch Flucht der Gefahr entziehen können, kann er aber nicht, ist ja festgeschnallt. Das bedeutet zusätzlich zum Verletzungrisiko Stress.
Kann man drehen und wenden, egal wie lang die Leine ist, im Fall der Fälle hat man an einem Ende der Leine einen Halter, der hoffentlich rechtzeitig reagiert und den Vogel dann auch festhält, am andern Ende der Leine hat man einen panischen, gestressten Vogel der rumflattert, wegfliegen will aber nicht kann.
Das allein ist ja schon tierschutzwidrig.
So viel mal zur sachgemäßen Anwendung.
§ 2 ist allgemein gehalten und gilt als Grundsatz für alle Tierarten. Logisch daß ihr da nix findet.
Die Minestanforderungen sind wie der Name schon sagt Minestanforderungen un beschreiben nur die grenze zur Tierquälerei. Logisch daß da nix zu Geschirren, Spiegeln oder ähnlich sinnvollem Zubehör steht.
Hätte nicht gedacht daß man zum Meinungsaustausch auf die Anklagebank muss und sich mit Beweisen rechtfertigen.
Aber ich mach das mal. Gutachten wird angefordert und für einen zweiten BEWEIS fehlt mir noch die Erlaubnis zu Veröffentlichung in einem Vogelforum.
Habe da letzte Woche mal angemailt, warte noch auf Zustimmung.
Von mir aus kann man den Beitrag auch schließen. Wir werden da wohl nie auf einen Nenner kommen.
Gruß Frank