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Bernd und Geier
Foren-Guru
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Hallo,
heute kam mir der Bescheid ins Haus, dass dem Antrag zur Genehmigung eines Tiergeheges nicht entsprochen werden kann.
Begründung: Es liegt kein Bauantrag vor. Es liegen mehrere Beschwerden wegen zu lauter Vögel vor.
Bei mir persönlich hat sich nur ein Nachbar beschwert und der hat erst gebaut als die Voliere schon stand. Die Beschwerde kam auch erst gut ein halbes Jahr nachdem die Zwergaras eingezogen waren. Außerdem hat er so dicht es ging, 3m , an unser Grundstück rangebaut
In dem "Tiergehege" leben, seit knapp zwei Jahren, 2 Hahn´s Zwergaras, 9 Nymphensittiche, 2 Schwarzköpfchen und 3 chinesische Zwergwachteln harmonisch zusammen.
Es handelt sich um eine Außenanlage von 2,5 x 3,5 x 2,0m mit einem Schutzhaus von 3,6 x 2,6 x 3m und der Option der Erweiterung um eine 2. Außenanlage von 2,5 x 3,5 x 2,0m. Im Schutzhaus sind 2 Abteile von je 1,6 x 1,7 x 2,0m. Das Schutzhaus ist entsprechend gedämmt und im Winter beheizt.
Laut NBauO (Niedersächsische Bauordnung) sind Gebäude unter 50m² genehmigungsfrei, hier handelt es sich im Endausbau um 27m².
Für alle die es noch nicht wissen, eine Außenvoliere, auch wenn sie nur verdrahtet ist, zählt als Gebäude.
Eine genehmigungsfreie Außenvoliere wird zum genehmigungspflichtigen Tiergehege, wenn man artgeschützte Vögel einsetzt.
Nun habe ich zur Auflage bekommen, die artgeschützten Vögel anders, unter Berücksichtigung des Artenschutzes, unterzubringen.
Prima!!!
Hab nun mal nachgesehen wie die Zwergaras unterzubringen sind und was finde ich auf den Seiten der BNA:
Unterbringung von Aras
Der kleinste Vertreter ist der Blaustirn-Zwergara, Diospittaca nobilis (GL 30cm, KM 136g)....
Unterpringung Gesamtlänge der Vögel in cm --> bis 40
Maße des Käfigs / der Voliere L x B x H in m --> 2,0 x 1,0 x 1,5
Grundfläche Schutzraum in m² --> 1,0
Auch die zwei Mohrenköpfpapageien, welche zur Zeit im 2. Abteil des Schutzraumes leben, müssen umgesiedelt werden. Da ich ja noch weitere im Haus habe kann ich ja alle zusammen unterbringen. Vogel sind ja Schwarmtiere.
Also mal nachgeschaut und gerechnet.
MoPa GL 23cm
Unterpringung Gesamtlänge der Vögel in cm --> bis 25
Maße des Käfigs / der Voliere L x B x H in m --> 1,0 x 0,5 x 0,5
Grundfläche Schutzraum in m² --> 0,5
Die Abmessungen gelten für ein Paar, für jedes weitere Paar ist die Grundfläche um 50% zu erhöhen. Das heißt ein Paar benötigt 0,5m², jedes weitere Paar 0,25m². Bei zur Zeit 9 MoPas = 5 Paare (Einzelvögel sind wie ein Paar zu sehen) macht das dann 1 x 0,5 + 4 x 0,25 = 1,5m² oder 1,5 x 1,0 x 0,5m.
Irgendwo weiter vorne in den Bestimmungen habe ich dann noch gelesen, dass die Vögel gelegentlich Freiflug haben sollten, sollten nicht müssen
Bin ja mal gespannt, wie die Dame der Unteren Naturschutzbehörde reagiert, wenn ich ihr dann meine neue, artgerechte Haltung vorstellen werde.
Das musste ich mir jetzt mal von der Seele schreiben
heute kam mir der Bescheid ins Haus, dass dem Antrag zur Genehmigung eines Tiergeheges nicht entsprochen werden kann.
Begründung: Es liegt kein Bauantrag vor. Es liegen mehrere Beschwerden wegen zu lauter Vögel vor.
Bei mir persönlich hat sich nur ein Nachbar beschwert und der hat erst gebaut als die Voliere schon stand. Die Beschwerde kam auch erst gut ein halbes Jahr nachdem die Zwergaras eingezogen waren. Außerdem hat er so dicht es ging, 3m , an unser Grundstück rangebaut
In dem "Tiergehege" leben, seit knapp zwei Jahren, 2 Hahn´s Zwergaras, 9 Nymphensittiche, 2 Schwarzköpfchen und 3 chinesische Zwergwachteln harmonisch zusammen.
Es handelt sich um eine Außenanlage von 2,5 x 3,5 x 2,0m mit einem Schutzhaus von 3,6 x 2,6 x 3m und der Option der Erweiterung um eine 2. Außenanlage von 2,5 x 3,5 x 2,0m. Im Schutzhaus sind 2 Abteile von je 1,6 x 1,7 x 2,0m. Das Schutzhaus ist entsprechend gedämmt und im Winter beheizt.
Laut NBauO (Niedersächsische Bauordnung) sind Gebäude unter 50m² genehmigungsfrei, hier handelt es sich im Endausbau um 27m².
Für alle die es noch nicht wissen, eine Außenvoliere, auch wenn sie nur verdrahtet ist, zählt als Gebäude.
Eine genehmigungsfreie Außenvoliere wird zum genehmigungspflichtigen Tiergehege, wenn man artgeschützte Vögel einsetzt.
Nun habe ich zur Auflage bekommen, die artgeschützten Vögel anders, unter Berücksichtigung des Artenschutzes, unterzubringen.
Prima!!!
Hab nun mal nachgesehen wie die Zwergaras unterzubringen sind und was finde ich auf den Seiten der BNA:
Unterbringung von Aras
Der kleinste Vertreter ist der Blaustirn-Zwergara, Diospittaca nobilis (GL 30cm, KM 136g)....
Unterpringung Gesamtlänge der Vögel in cm --> bis 40
Maße des Käfigs / der Voliere L x B x H in m --> 2,0 x 1,0 x 1,5
Grundfläche Schutzraum in m² --> 1,0
Auch die zwei Mohrenköpfpapageien, welche zur Zeit im 2. Abteil des Schutzraumes leben, müssen umgesiedelt werden. Da ich ja noch weitere im Haus habe kann ich ja alle zusammen unterbringen. Vogel sind ja Schwarmtiere.
Also mal nachgeschaut und gerechnet.
MoPa GL 23cm
Unterpringung Gesamtlänge der Vögel in cm --> bis 25
Maße des Käfigs / der Voliere L x B x H in m --> 1,0 x 0,5 x 0,5
Grundfläche Schutzraum in m² --> 0,5
Die Abmessungen gelten für ein Paar, für jedes weitere Paar ist die Grundfläche um 50% zu erhöhen. Das heißt ein Paar benötigt 0,5m², jedes weitere Paar 0,25m². Bei zur Zeit 9 MoPas = 5 Paare (Einzelvögel sind wie ein Paar zu sehen) macht das dann 1 x 0,5 + 4 x 0,25 = 1,5m² oder 1,5 x 1,0 x 0,5m.
Irgendwo weiter vorne in den Bestimmungen habe ich dann noch gelesen, dass die Vögel gelegentlich Freiflug haben sollten, sollten nicht müssen
Bin ja mal gespannt, wie die Dame der Unteren Naturschutzbehörde reagiert, wenn ich ihr dann meine neue, artgerechte Haltung vorstellen werde.
Das musste ich mir jetzt mal von der Seele schreiben