Ara war nicht angemeldet-mögl.Folgen?!

Diskutiere Ara war nicht angemeldet-mögl.Folgen?! im Recht und Gesetz Forum im Bereich Allgemeine Foren; Hallo! Ich schreibe , weil ich um eure Hilfe bitte. Mein Freund hat vor etwa einem 3/4 Jahr aufgrund eines Wohnungswechsel nach 6 Jahren...

  1. Guene

    Guene Guest

    Hallo!

    Ich schreibe , weil ich um eure Hilfe bitte.
    Mein Freund hat vor etwa einem 3/4 Jahr aufgrund eines Wohnungswechsel nach 6 Jahren Besitz seinen GElbbrustara verkauft.
    Heute bekam ich einen ANruf von der Kreisverwaltungsbehörde, die nach der Anschrift meines Freundes gefragt haben, da der Ara nicht angemeldet gewesen ist.
    Er hat ihn damals von einem Bekannten geschenkt bekommen, aber wusste nicht, dass er angemeldet werden muss.
    Der Mann, der ihn gekauft hat, hat selber Papageien und meinte er kümmere sich um alles und wir sollten uns deswegen keine Sorgen machen, als wir ihm mitteilten, dass wir von der Anmeldepflicht nichts wussten!
    Kann das jetzt für meinen Freund irgendwelche Folgen (z.B.Strafen) haben?
    Ich bin wirklich ratlos, vor allem weil die Abgabe des Aras jetzt schon einige Zeit her ist und ich nicht weiß, was da jetzt auf uns zumkommen könnte!
    Kann da jemand helfen?

    lG,Guene
     
  2. #2 carpsite, 05.06.2007
    carpsite

    carpsite Alex

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    Helfen???

    Hallo Guene,

    Hier ist mein Rat.

    1.Den Bekannten finden und Herkunftsbestätigung einholen

    2.Sich bei der zuständigen Behörde melden und den Fall schildern.


    Normal wird die Behörde sich damit zufrieden geben.

    Sollte aber der Bekannte den Vogel gefunden oder Illegal beschafft haben,
    Hat dein Kumpel ein Problem.


    3.Der Käufer(Neuer Besitzer von dem Vogel) besitzt keine anderen Papageien,ansonsten hätte er wissen müssen das er keinen Vogel ohne Papieren kaufen darf.

    4.Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!!



    Mögliche Folgen:

    Für dein Kumpel:

    Geldstrafe
    Verurteilung
    oder Beides

    Für den Käufer:

    Der Vogel wird eingezogen
    Geldstrafe
    Verurteilung
    oder Beides


    Sieht also nicht gut aus!

    Hatte der Vogel wenigstens ein Ring?
     
  3. #3 Mr.Knister, 05.06.2007
    Mr.Knister

    Mr.Knister Foren-Guru

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    und das kannst du sicherlich so genau sagen, weil du den jetzigen besitzer kennst und mit ihm darüber gesprochen hast.... :zustimm: :~

    ich weiss jetzt nicht wie sich das unterscheidet, aber wir haben auch einen Graupapagei ohne Pap. gekauft, als "herkunftsnachweis" haben wir einfach einen kaufvertrag abgeschlossen, somit ist nachgewiesen, dass WIR ihn vom vorbesitzer haben.
    Bei der Anmeldung ist rausgekommen, dass der vorbesitzer ihn ebenfalls nciht gemeldet hatte......
    wir wurden gebeten Adresse und Namen des vobesitzers anzugeben, damit die mal nachfragen können!!

    Für UNS war das alles kein Problem, was der vorbesitzer nun noch vom Amt gehört hat wissen wir nicht, ist uns aber auch wumpe....

    Grüsse,

    knister
     
  4. #4 carpsite, 05.06.2007
    carpsite

    carpsite Alex

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    Persönlich betroffen?

    Hi Knister,

    Gebildete Papageinbesitzer sollten sich mit Gesetz auskennen.
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

    Wenn der Papagei geklaut oder zugeflogen ist ,weiter verkauft wird,wird er
    unter umständen eingezogen und dem rechtmässigem Besitzer zurückgegeben.

    Alles mögliche Folgen die mir zu der Frage(MÖGLICHE FOLGEN) so eingefallen sind.;)

    Gruß Alex
     
  5. Sagany

    Sagany Guest

    hallo,
    der Jenige der deinen freund den vogel gegeben hat hätte den vogel bei seiner behörde melden müssen mit ringnummer und herkunftspapieren.
    als er ihn dann an deinen freund gegeben hat hätte er ihn wieder abmelden müssen.dein freund hätte ihn dann wiederum bei seiner behörde mit ring und papiere anmelden müssen und bei weiterverkauf an den züchter der ihn jetzt hat abmelden.
    in dem fall hat sich also auf jeden fall schonmal dein freund starfbar gemacht weil er die herkunft des tiere nicht nachgwiesen und ihn nicht gemeldet hat und der vorbesitzer vermutlich auch.
    und unter diesen umständen hätte dein freund ihn erstmal recht nicht verkaufen dürfen,höchstens verschenken.wobei man da auch vorher hätte erstmal mit der behörde klären müssen dass es bisher nicht gemeldet war.
    und nun ist auch die frage:
    ist der vogel überhaupt legal?wie sieht denn der ring am bein aus?hat er gar einen?
    das würde die sache dann nämlich nochmal verschlimmern: illegaler handel mit geschützen tieren.
     
  6. #6 Jens-Manfred, 05.06.2007
    Jens-Manfred

    Jens-Manfred Guest

    ich hatte einen Grauen ohne Ring. Bewusst aufgenommen aber mit dem herkunftsnachweis, abgeholt am um bei.

    Bei Anmeldung war mir klar, dass das nicht gutgehen kann, aber die zuständige Behörde ( Bundesamt für Naturschutz ... in Hannover ) hat mich um die erforderlichen Ppiere gebeten, hat dann von sich aus Nachforschungen angestellt und ich habe den Vogel dann nachberingt.

    Auch das ist möglich.
     
  7. Guene

    Guene Guest

    hallo!

    vielen dank für eure kommentare!

    erstmal vorweg: ja, der ara hatte einen ring.
    zu der herkunft: der papagei muss damals jemanden gehört haben, der seine wohnung mitsamt des aras zurückgelassen hat (darüber rege ich mich heute noch auf). auf jeden fall ist der vogel dann über ein paar bekannte zu meinem freund gekommen, da mein freund damals noch eine große wohnung und viel mehr zeit hatte als jetzt. der vogel kam ohne papiere, nur mit ring!
    als mein freund ihn dann schwerenherzens abgeben musste haben wir eine anzeige gestartet, worauf sich ein mann gemeldet hat, der selber auch einen papagei und dazu noch viel platz hat. es gab damals wirklich viele interessten und wir haben lange überlegt. der mann reiste extra aus knapp 400 km Entfernung an und mein Freund ging einiges mit dem Preis runter, weil uns der Mann darauf aufmerksam machte, dass das ohne Papiere ein Problem sein könnte und für ihn wegen der Anmeldung usw. weitere Kosten anfallen würden. Das wir nun aber keine Papiere hätten sei kein Problem, da er sich umgehend darum kümmern würde.

    das war also die komplette story:-)

    lg
     
  8. Grau

    Grau Foren-Guru

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    Wenn er beringt ist, und nicht zum Anhang A gehört, und Ihr dem neuen Besitzer die Abgabe bescheinigt, dann sollte die Anmeldung für den neuen Besitzer kein Problem sein.

    Eigentumsrechtliche Relevanz hat die Anmeldung (Das ist formell nämlich nur eine Meldung über die Bestandsveränderung) nämlich überhaupt gar keine:D
     
Thema: Ara war nicht angemeldet-mögl.Folgen?!
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