Hallo,
ich wollte mich mal kurz melden.
Gerade läuft der Bauantrag aus den Drucker.
Die Dame vom Bauamt hat mich aufgeklärt, dass in der Ausführung der NBauO, auf der Internetseite der Architektenkammer Niedersachsen, ein Fehler ist. Dort stand, dass Gebäude bis zu 40m² genehmigungsfrei sind, gemeint war aber Gebäude mit einem Rauminhalt unter 40m³.
Nachdem sie dann kurz nachgerechnet hat, die geplante Anlage, 10,5 x 2,5 = auf jeden Fall unter 40m² meinte sie, OK nach den Informationen kann sie mich verstehen, meinte aber dann, dass es eben 40m³ sind und ich einen Bauantrag stellen müsse.
Dann kam noch die Grenzbebauung. Bei 10,5m wird eine Baulast auf das Nachbargrundstück benötigt, mit der Einschränkung, dass der Nachbar dort auch nur eine gleichartige Anlage bauen darf. Bis 5m geht es ohne Baulast.
Da der Nachbar dort aber schon ein (ungenehmigtes) Carport stehen hat, kann ich mir das mit der Baulast abschminken, also Umplanung auf unter 5m Grenzbebauung.
Da die Schutzhütte ein Volumen von 32,2 m³ hat, werde ich jetzt einen Antrag auf Umbau einer Gartenhütte zum Schutzraum für Vögel und Anbau einer Vogelvoliere stellen. Die
Voliere wird jetzt nicht 2 x 17,85 = 35,7m³ sondern 81,5m³, sofern das Bauamt mitspielt.
Die Dame vom Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde, hat mir erstmal untersagt, weiter hin (artgeschützte) Vögel in dem ungenehmigten Tiergehege zu halten. Beim ersten Besuch meinte sie noch, dass es die Vogel dort ja gut hätten, beim Besuch auf dem Amt meinte sie dann, dass die
Voliere total überbelegt ist und drückte mir einen Zettel mit den erforderlichen Gehegegrößen in die Hand. Eine Quelle konnte sie mir nicht nennen. Die Abmessungen weichen jedoch erheblich von den Mindestanforderungen der BNA ab. Eine Nachfrage in Wolfsburg ergab, dass dort die Mindestanforderungen der BNA angesetzt würden.
Ich werde die Zwergaras wohl erstmal ins Haus holen müssen. Zeit habe ich bis zum 05.06.
Nun kommt der nächste Hammer, obwohl ich noch Zeit habe die Vögel anders unter zubringen, kam dann am Freitag ein Schreiben von der Bußgeldstelle, dass die "nette" Dame vom Umweltamt ein Bußgeldverfahren eingeleitet hat.
Wie ich die Tiere im Haus halte, hat noch keinen interessiert.
Dienstag geht es dann zum Bauamt und zur Bußgeldstelle.
Vom meuternden Nachbarn hab ich nichts mehr gehört, außer das er sich jetzt bei einem andern Nachbarn beschwert hat, dass dieser Werktags nach 18 Uhr noch im Garten gebohrt und gehämmert habe, man möge doch Rücksicht nehmen, dass bei ihm ein Säugling ist, der schlafen muss.
Bei manchen würde ich es mir wünschen, dass sie eine Genehmigung einholen müssen bevor sie Kinder in die Welt setzen.
Das wäre erstmal der Stand der Dinge