Greifvogelpflege für Nichtfalkner verboten ?

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Dominik96

Guest
Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich der Plege/Aufzucht von Greifen.
Ich habe vor einiger Zeit mal gehört, dass es verboten ist, in Not geratene Greifvögel und Eulen als NICHTfalkner aufzunehmen und bis zur Auswilderung zu pflegen und, dass man sie umgehend zu einer anerkannten Auffangstation weitergeben soll. Nun wollte ich euch fragen, ob das der Fall ist. Und ist das evt. von Bundesland zu Bundesland verschieden ?
Freu mich über jede Antwort!

LG Dominik
 
soweit ich weiß,darf man den vogel nur aufnehmen um ihn in eine station zu transportieren oder irre ich mich da?

finde ich aber gut und richtig so,habe einen greif von einer familie abgeholt,die es nicht besser wusste und das tier nach dem auffinden verletzt und ausgehungert in einer katzenbox im stall gelagert hatte.über 2 tage.8(

aber auch wenn das verboten ist,die meisten wissen es nicht und führen es trotzdem durch.
wie will man das der öffentlichkeit näher bringen?
 
Für Greifvögel gilt wie für alle einheimischen Vogelarten, die geschützt sind (sofern sie nicht unter das Jagdrecht fallen), § 43 (6) BNatSchG. http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2002/__43.html
Über die europäische Vogelschutzrichtlinie sind Greifvögel streng geschützt, und alle Behörden haben sachkundige Stellen zur Abgabe benannt (mir ist keine Ausnahme bekannt). http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Tier/Tierhaltung/HaltungVoegel.html
Die Sachkunde kann man selbstverständlich auch als Nicht-Falkner erwerben.
 
Thema: Greifvogelpflege für Nichtfalkner verboten ?
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