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Greifvogelfan
Neuling
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Hallo, ich habe gelesen, dass Mäusebussard teils unter das Jagdrecht fallen. Aber es sind doch geschützte Greifvögel mit Anhang B. Liegt hier das Jagdrecht über dem Naturschutzgesetz? Ich bin Vogel Liebhaber und wäre darüber sehr traurig. Wäre ja evtl. eine Tendenz zu befürchten, dass die Tiere dann noch ausgestopft so verkauft werden dürften. Da gäbe es bestimmt Jäger, die daraus Profit schlagen. Normalerweise braucht man entsprechende Dokumente. Wie sieht es in diesem Fall aus? Ist doch richtig, dass man alleine für jede einzelne Feder eine EG Bescheinigung braucht. Kann mir da jemand erklären, ob das stimmt. Lg