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Ludger02
Guest
aus leidvollen erfahrungen kann ich Pere nur zustimmen, manchmal ist es besser ein lebewesen in frieden sterben zu lassen.
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Die korrekte Antwort lege artis würde lauten: "Ich zeige sie an wenn Jagdwilderei." Denn einen Vogel, der dem Jagdrecht unterliegt, darfst du gar nicht aufnehmen, weder tot noch lebendig. Und wenn Du ihn nach der Aufnahme erst meldest, haste de jure bereits Wilderei begangen. Aber das ist wie gesagt nur die graue Theorie.Und wie Dir bekannt ist, muß ich dem Jagdrecht unterliegende Vögel umgehend melden. Über das diesbezügliche Desinteresse (zumindest in Berlin) kann ich mich nur wundern. Nicht 'mal ein Kochrezept, nach dem ich irgendwann zynischerweise gefragt habe, war parat. Was wäre denn die Antwort, die ein Finder jagdbaren Wildes lege artis bekommen sollte ?
Sterben lassen (warten, bis der Tod eintritt) ist nicht tierschutzgerecht.manchmal ist es besser ein lebewesen in frieden sterben zu lassen.
Wieso mich ? Ich bekomme die Vögel (oft nach einer Odyssee dieser Leute, wohin damit) doch vor die Tür gesetzt ! Die meisten wissen gar nicht, was sie vor sich haben und halten eine junge Ringeltaube nicht selten für eine Ente. Im Stadtgebiet Berlins, wo nicht gejagt werden darf, gibt es nur die Forstämter, keine privaten Jagdpächter. Meine Frage war, was müßte der jagdliche Hoheitsträger, den man zu den üblichen Zeiten (nachts, Wochenende) natürlich nie erreicht, denn antworten ? Ein verletztes Wirbeltier muß niemand liegen lassen, wenn sich keiner zuständig erklärt. Und beim besten Willen, auch die Berliner Feuerwehr holt keine Ringeltaube ab, wenn sie nicht gerade unzugänglich irgendwo festhängt."Ich zeige sie an wenn Jagdwilderei."
Das ist der springende Punkt. Eine Krankenschwester war offenbar bereits überfordert, was also willst Du vom Normalbürger erwarten, wenn sie nicht 'mal auf die Idee kam, noch 'mal d'rüberzufahren ?erlöse ihn wenn du kannst.
Au klasse, die schick' mir 'mal, denn sie werden dringend gebraucht.vogelklappe, auch in berlin gibt es leute mit ahnung
Na ja, nicht ganz der richtige Ansprechpartner (wegen der Hormone und so), aber das weiß man als Kind natürlich nicht.ich habe als kind eine mutter mit kinderwagen gefragt...
Nein, nur die aussichtsreichen Kandidaten....ihr wildert alles aus
Die Dir unbenommen sei. Übrigens bin ich unter Jägern aufgewachsen. Über die Jahre der Wildvogelpflege bin ich zu dem Schluss gekommen, daß es auch ein Dienst am Menschen ist, der helfen will - und darf (Du weißt, § 43 (6) Ausnahmen des BNatSchG, vorübergehende Aufnahme, etc.). Der Gesetzgeber sieht das so vor, unabhängig von der Artzugehörigkeit, aber in der Praxis schafft keiner ausreichende Abgabemöglichkeiten, so daß dies häufig dem absolut Unkundigen überlassen wird ? Eines der vielen Dinge in unserem Lande, die mir zu hoch sind....ich habe einfach eine andere meinung
Na ganz einfach: „Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts ... Wild ... sich oder einem Dritten zueignet ...“ ... begeht Jagdwilderei.Wieso mich ? Ich bekomme die Vögel (oft nach einer Odyssee dieser Leute, wohin damit) doch vor die Tür gesetzt ! Die meisten wissen gar nicht, was sie vor sich haben und halten eine junge Ringeltaube nicht selten für eine Ente. Im Stadtgebiet Berlins, wo nicht gejagt werden darf, gibt es nur die Forstämter, keine privaten Jagdpächter. Meine Frage war, was müßte der jagdliche Hoheitsträger, den man zu den üblichen Zeiten (nachts, Wochenende) natürlich nie erreicht, denn antworten ? Ein verletztes Wirbeltier muß niemand liegen lassen, wenn sich keiner zuständig erklärt. Und beim besten Willen, auch die Berliner Feuerwehr holt keine Ringeltaube ab, wenn sie nicht gerade unzugänglich irgendwo festhängt.
Doch, Vogelklappe! Es gibt immer einen Zuständigen, und ob dieser erreichbar ist oder nicht, man darf rein rechtlich gesehen das Tier nicht einfach aufnehmen bzw. muß dann damit rechnen, dass man sich einer Straftat schuldig macht.Ein verletztes Wirbeltier muß niemand liegen lassen, wenn sich keiner zuständig erklärt. Und beim besten Willen, auch die Berliner Feuerwehr holt keine Ringeltaube ab, wenn sie nicht gerade unzugänglich irgendwo festhängt.
Eine Krankenschwester ist Normalbürger!Das ist der springende Punkt. Eine Krankenschwester war offenbar bereits überfordert, was also willst Du vom Normalbürger erwarten, wenn sie nicht 'mal auf die Idee kam, noch 'mal d'rüberzufahren?
Nun, die Wahrscheinlichkeit, eine junge Straßentaube im Wald zu finden, halte ich für denkbar gering.Pere, wenn Du schon dabei bist, kannst Du mir noch verraten, wie Du eine ganz junge Ringeltaube (noch voller Flaum, also ohne Abzeichnung des weißen Flügelrandes und breiten Schnabel) von einer Stadttaube unterscheidest ? Jetzt sag' nicht, am Eizahn (hohe Fehlerquote). Das wäre 'mal 'was im Sinne der Einhaltung des Jagdrechtes, die hier auf so brennendes Interesse stößt...
Nicht ganz, Vogelklappe. Es heißt explizit: „vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften“. Und somit spielt die Art tatsächlich eine erhebliche Rolle.und darf (Du weißt, § 43 (6) Ausnahmen des BNatSchG, vorübergehende Aufnahme, etc.). Der Gesetzgeber sieht das so vor, unabhängig von der Artzugehörigkeit
Die Auffangstationen sind meist randvoll mit Vögeln. Und sie wären hoffnungslos überbelegt, würde man nicht den seltenen Arten Vorrang einräumen und die häufigen Arten – so hart das klingen mag – weniger wertschätzen.
Wenn die Morphiumdosis so hoch sein muß, daß ich ohnehin nichts mehr mitbekomme ? Als Tiermediziner hätte ich in bestimmten Fällen Probleme, wenn man mir den Gnadenschuss verweigert, der jedem Tier zugestanden wird.Allenfalls schmerzlindernde Medikamente würde ich mir wünschen. Und Du?
Wenn die Morphiumdosis so hoch sein muß, daß ich ohnehin nichts mehr mitbekomme ? Als Tiermediziner hätte ich in bestimmten Fällen Probleme, wenn man mir den Gnadenschuss verweigert, der jedem Tier zugestanden wird.
Was ist schon natürlich bei den diversen Todesursachen ? Einen sterbenden Vogel noch mit Schmerzmittel vollpumpen dauert mir zu lange bis zum Wirkungseintritt. Da ist ein Genickbruch besser als weiterer Behandlungs- oder gar Transportstress.