Nicht gaz richtig Tiffani - artgeschützte Vögel - sind Tiere wildlebender Arten-
Jetzt zu den neuen Bestimmungen für Tiergehe in Niedersachsen:
Man braucht in Niedersachsen jetzt keine Tiergehegegehmigung mehr für Anlagen bis 50m² für die Haltung von wildlebender Arten.
Das klingt erstmal gut, aber eigentlich ändert sich kaum etwas.
Man muss ein Gehege bis 50 m² anzeigen bei der zuständigen Behörde. Mindestens vier Wochen vorher.
D.H. möchte ich zum Beispiel ein Paar Papageien in einer Aussenvoliere halten muss ich diese min. 4 Wochen vorher anzeigen. Der Behörde ist es freigestellt sich die Anlage anzuschauen und evtl. als für die Art nicht geeignet auszuweisen und die Haltung zu untersagen. Ferner kann geprüft werden ob Veterinäramt die Haltung auf Grund irgendwelcher Vorfälle untersagt. Sollte bei Besichtigung der Eindruck entstehen das baurechtlich nicht alles in Ordnung ist, kann das Bauamt informiert werden.
Was vorher bei der Erteilung der Tiergehegenehmigung seitens der Ämter geprüft wurde, muss nun vom Halter selbst übernommen werden:
Bauamt:
Ist für die
Voliere eine Baugenehmigung erforderlich?
Bis zu 40 m³ umbauter Raum je
Voliere ist keine Baugenehmigung erforderlich. Die gesammte Fläche aller Nebengebäude dürfen nicht größer als das Haupthaus sein und die Grenzbebauung ist zu berücksichtigen.
Veterinäramt:
Liegt für die Art eine Mindestanforderung zur Haltung vor?
(Achtung: hier hat jeder Kreis andere Vorstellungen)
Ist die Haltung allg. erlaubt
Naturschutzbeörde:
Gehört die Art zu den besonders oder/und strenggeschützte Arten?
Der beste Weg ist, bevor man eine wildlebende Art anschaffen will, der Naturschutzbehörde dieses mitzuteilen und das künftige Gehege anzuzeigen.
Bei der Bestandsanzeige müssen alle notwendigen Papier (Kaufbeleg, Herkunftsnachweis etc.) vorgelegt werden können.