Och Heike,
da muss ich dir aber widersprechen.
In Deutschland müssen Graue und andere Papageien geschlossen beringt werden und das geht (bei den Grauenz.B.) nur so um den 14. Lebenstag herum.
Offene Ringe bedürfen einer Genehmigung durch den ATA, bzw. der ULB.
Es kann dann auch, jenachdem wie der ATA es möchte, verlangt werden, dass der Vogel dann, wenn eine geschlossene Beringung nicht möglich war gechippt wird.
Mein ATA gibt zu, dass es zwar etwas paradox ist, eben weil viele Papageien diese Ringe an den Füßen ihrer Küken als Fremdkörper ansehen und die Kleinen sogar erheblich verletzen können, aber Gesetz ist nun mal Gesetz.
Offene Ringe der Größe 11,5, die ich nun mal für graue Grauche, kann ich zwar in Mengen bestellen, muss aber nachweisen, warum und an welchem Tier sie verwendet wurden.
Ich denke, wenn nach Herzenslust erst mit Flügge werden beringt werden darf, bräuchte es da keinen Nachweis für die offenen Ringe, oder?!
Die spätere, mit dem Flügge werdende Beringung bezieht sich dann eher auf Sittiche, bzw. nicht meldepflichtige Arten, wozu die Grauen nun mal nicht gehören.