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Mamaleone
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Hallo Laura,
der Kollege Cabaret hat recht. Für Vögel die der Bundesartenschutzverordnung unterliegen braucht man keine Haltegenehmigung.
Der Vorsitzende Deines Vereins ist ein Sittich und Exotenzüchter. Der hat keine Ahnung.
der Kollege Cabaret hat recht. Für Vögel die der Bundesartenschutzverordnung unterliegen braucht man keine Haltegenehmigung.
Der Vorsitzende Deines Vereins ist ein Sittich und Exotenzüchter. Der hat keine Ahnung.