Ste,
jetzt schaut man mal ein paar Tage nicht in seinen Thread......
Also:
es waren Verstösse gegen das
a) Bundesnaturschutzgesetz
b) Waffengesetz
c) Jagdgesetz
wir haben ihm das dezent (naja, ein Anwalt würde das sicher nicht so nennen) unter die Nase gerieben und er stellt allen Unfug auf dem Hof ein.
Er hatte auf ein Nest mit Krähen geschossen, allerdings war nicht ersichtlich, ob Junge darin sassen.
Er traf definitiv auch kein Tier - den ersten Schuss setzte er viel zu tief und beim zweiten explodierte die Patrone im Lauf (nur für die, die es ganz genau wissen wollten...)
Wir leben auf einem Aussiedlerhof 400m von der Ortschaft entfernt, der Baum stand in seinem Garten.
Zum Nachbarhaus, in dem seine Eltern wohnen, sind es vom Baum aus ca 15m.
Uuffz...habe ich was vergessen...?
Sollte er auf jeden Fall noch einmal leichtsinnig mit der Waffe umgehen, ist er dran - von der ganzen Familie aus!
Liebe Grüüsse,
Daniela