L
LadyCassandra
Foren-Guru
- Beiträge
- 600
sag noch einer gegenwehr und widerstand bringt nix
lg
Tina
--------------------------------------------------------
http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=c&ressort=w&id=556084
Vogelgrippe:
Stallpflicht wird gelockert
(diepresse.com) 03.05.2006
In einer Expertensitzung im Gesundheitsministerium wurde beschlossen die Stallplicht nur noch in definierten Gebieten aufrechtzuerhalten.
Die Stallpflicht für Geflügel wird nach Ablaufen der derzeitigen Frist am 12. Mai gelockert. Nur noch in bestimmten Risikogebieten, die von den Experten nun genau definiert werden, wird die Verordnung weiter aufrecht erhalten. In der kommenden Woche sollen diese Gebiete genau bestimmt werden. In allen übrigen Gebieten ist die Stallpflicht ab 12. Mai aufgehoben. Dazu haben sich Mittwochabend die Experten des Gesundheitsministeriums, der Veterinärmedizinischen Universität, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sowie alle neun Landesveterinärdirektoren und Vertreter der Geflügelwirtschaft bei einer Sitzung geeinigt.
Weiterhin Stallplicht in Gebieten mit hoher Hausgeflügeldichte
Im Detail heißt das, dass in Gebieten, die eine höhere Hausgeflügeldichte als 750 Tiere pro Quadratkilometer aufweisen, die Stallpflicht aufrecht bleibt. Davon betroffen sind neun Bezirke in ganz Österreich: Feldbach, Amstetten, Wolfsberg, Hartberg, Wr. Neustadt-Stadt, Radkersburg, St. Pölten-Stadt, Linz-Land und Braunau am Inn. Das gleiche gilt für jene Risikogebiete, die im Februar 2006 auf Vorschlag der Bundesländer festgelegt wurden, mit Ausnahme des Kärntner Seengebietes.
Ebenso wird die Stallpflicht in Gebieten, die sich mindestens innerhalb eines Kilometers entlang von Flussläufen und Seeufern befinden, an denen im Zuge des Wildvogelmonitorings seit Februar positive H5N1-Fälle bei Wildvögel aufgetreten sind, nicht aufgehoben wie das Donautal, Murtal ab Bruck an der Mur und das oberösterreichische Seengebiet. In einem Gebiet im Umkreis von zehn Kilometern um Geflügelschlachtbetriebe gilt die Verordnung ebenfalls weiterhin. Das wurde laut Gesundheitsministerium als notwendig erachtet, da von großen Geflügelschlachtbetrieben auf Grund der hohen Tiertransportdichte, ein hohes Risiko einer Ausbreitung der Tierseuche ausgeht. Dabei sind die Bezirke Feldkirchen und Mattersburg zusätzlich betroffen.
Strenge Richtlinien müssen weiter eingehalten werden
Dennoch gelten in nicht betroffenen Gebieten weiterhin strenge Richtlinien, sagte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (VP). Die Sicherheitsmaßnahmen sind etwa die Durchführung dokumentierter klinischer Untersuchungen von einem Betreuungstierarztes bis Mitte Juni für Betriebe, die der Registrierungspflicht unterliegen (über 350 Legehennen, bzw. Eiervermarktung, Anm.). Werden in einem Freilandbetrieb Gänse, Enten oder Strauße gehalten, so sind diese getrennt von Hühnern und Puten zu halten und eine serologische Untersuchung muss durchgeführt werden. Weiters dürfen von diesen Betrieben kein Hausgeflügel in andere geflügelhaltende Betriebe gebracht werden. Die Biosicherheitsmaßnahmen der Geflügelpest-Risikogebietsverordnung, wie Tränkung und Fütterung nur im Stall oder in einem überdachten Unterstand, die Abgrenzung von Oberflächengewässern etc. gilt weiterhin.
An der Meldepflicht für kleine Geflügelhaltungen, sowie an dem flächendeckenden Wasservogelmonitoring (Einsendeverpflichtung von toten Wasser- und Greifvögeln) wird weiterhin festgehalten. Das zusätzlich durchgeführte Wildvogelscreening im Mai wird durch ein ganzjähriges Untersuchungsprogramm von kranken Wildvögeln an der Geflügelklinik der Veterinärmedizinischen Universität abgerundet.
„Breiter Konsens gefunden“
Mit den neuen Maßnahmen wurde „ein breiter Konsens gefunden“, sagte Rauch-Kallat. So können die Tiere in Nicht-Risiko-Gebieten bald wieder ins Freie, aber dennoch werden weiterhin größtmögliche Maßnahmen im Kampf gegen die Vogelgrippe ergriffen. Auf die Frage, ob diese „Lockerung“ eine Reaktion auf das Verhalten von Geflügelhaltern wie Toni Hubmann sei, der trotz Stallpflicht seine Tiere demonstrativ ins Freie ließ, meinte die Ministerin: „Das ist eine Lösung, die wir immer angestrebt haben. Ich habe immer gesagt, dass ich die Stallpflicht nur solange will, wenn es absolut notwendig ist.“
(APA)
lg
Tina
--------------------------------------------------------
http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=c&ressort=w&id=556084
Vogelgrippe:
Stallpflicht wird gelockert
(diepresse.com) 03.05.2006
In einer Expertensitzung im Gesundheitsministerium wurde beschlossen die Stallplicht nur noch in definierten Gebieten aufrechtzuerhalten.
Die Stallpflicht für Geflügel wird nach Ablaufen der derzeitigen Frist am 12. Mai gelockert. Nur noch in bestimmten Risikogebieten, die von den Experten nun genau definiert werden, wird die Verordnung weiter aufrecht erhalten. In der kommenden Woche sollen diese Gebiete genau bestimmt werden. In allen übrigen Gebieten ist die Stallpflicht ab 12. Mai aufgehoben. Dazu haben sich Mittwochabend die Experten des Gesundheitsministeriums, der Veterinärmedizinischen Universität, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sowie alle neun Landesveterinärdirektoren und Vertreter der Geflügelwirtschaft bei einer Sitzung geeinigt.
Weiterhin Stallplicht in Gebieten mit hoher Hausgeflügeldichte
Im Detail heißt das, dass in Gebieten, die eine höhere Hausgeflügeldichte als 750 Tiere pro Quadratkilometer aufweisen, die Stallpflicht aufrecht bleibt. Davon betroffen sind neun Bezirke in ganz Österreich: Feldbach, Amstetten, Wolfsberg, Hartberg, Wr. Neustadt-Stadt, Radkersburg, St. Pölten-Stadt, Linz-Land und Braunau am Inn. Das gleiche gilt für jene Risikogebiete, die im Februar 2006 auf Vorschlag der Bundesländer festgelegt wurden, mit Ausnahme des Kärntner Seengebietes.
Ebenso wird die Stallpflicht in Gebieten, die sich mindestens innerhalb eines Kilometers entlang von Flussläufen und Seeufern befinden, an denen im Zuge des Wildvogelmonitorings seit Februar positive H5N1-Fälle bei Wildvögel aufgetreten sind, nicht aufgehoben wie das Donautal, Murtal ab Bruck an der Mur und das oberösterreichische Seengebiet. In einem Gebiet im Umkreis von zehn Kilometern um Geflügelschlachtbetriebe gilt die Verordnung ebenfalls weiterhin. Das wurde laut Gesundheitsministerium als notwendig erachtet, da von großen Geflügelschlachtbetrieben auf Grund der hohen Tiertransportdichte, ein hohes Risiko einer Ausbreitung der Tierseuche ausgeht. Dabei sind die Bezirke Feldkirchen und Mattersburg zusätzlich betroffen.
Strenge Richtlinien müssen weiter eingehalten werden
Dennoch gelten in nicht betroffenen Gebieten weiterhin strenge Richtlinien, sagte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (VP). Die Sicherheitsmaßnahmen sind etwa die Durchführung dokumentierter klinischer Untersuchungen von einem Betreuungstierarztes bis Mitte Juni für Betriebe, die der Registrierungspflicht unterliegen (über 350 Legehennen, bzw. Eiervermarktung, Anm.). Werden in einem Freilandbetrieb Gänse, Enten oder Strauße gehalten, so sind diese getrennt von Hühnern und Puten zu halten und eine serologische Untersuchung muss durchgeführt werden. Weiters dürfen von diesen Betrieben kein Hausgeflügel in andere geflügelhaltende Betriebe gebracht werden. Die Biosicherheitsmaßnahmen der Geflügelpest-Risikogebietsverordnung, wie Tränkung und Fütterung nur im Stall oder in einem überdachten Unterstand, die Abgrenzung von Oberflächengewässern etc. gilt weiterhin.
An der Meldepflicht für kleine Geflügelhaltungen, sowie an dem flächendeckenden Wasservogelmonitoring (Einsendeverpflichtung von toten Wasser- und Greifvögeln) wird weiterhin festgehalten. Das zusätzlich durchgeführte Wildvogelscreening im Mai wird durch ein ganzjähriges Untersuchungsprogramm von kranken Wildvögeln an der Geflügelklinik der Veterinärmedizinischen Universität abgerundet.
„Breiter Konsens gefunden“
Mit den neuen Maßnahmen wurde „ein breiter Konsens gefunden“, sagte Rauch-Kallat. So können die Tiere in Nicht-Risiko-Gebieten bald wieder ins Freie, aber dennoch werden weiterhin größtmögliche Maßnahmen im Kampf gegen die Vogelgrippe ergriffen. Auf die Frage, ob diese „Lockerung“ eine Reaktion auf das Verhalten von Geflügelhaltern wie Toni Hubmann sei, der trotz Stallpflicht seine Tiere demonstrativ ins Freie ließ, meinte die Ministerin: „Das ist eine Lösung, die wir immer angestrebt haben. Ich habe immer gesagt, dass ich die Stallpflicht nur solange will, wenn es absolut notwendig ist.“
(APA)