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arafriend
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weis vielleicht einer wo ich so rotes greifvogelabwehrsdpray her krieg also im internet oder mit velcher farbe ich die tauben sonst ansprühen soll damit der greif weg bleibt
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also: wenn ein falke usw deine taube hollt/greift einfach einen böller in die luft schmeißen dann läßst er sie los
...das stellt in Deutschland den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit dar,....
...weil es verboten ist,solcherlei Knallkörper innerhalb von Wohngebieten zu zünden!
Einzige Ausnahme: In der Nacht vom 31.Dez. zum 01. Januar(Silvester)
Michael
meiner erfahrung ist es hilft eine weile wen der greif wo anderst was findet wen nicht holt er sie ob sie rot grün oder blau sind auch gestreift hilft nicht hab alles schon versucht was mir dieses jahr aufgefallen ist meine jungen bakina flogen 30 min nach dem einsprühen 3 min.
Ich halte ja meine Tauben nicht einem Wohngebiet sonderm auf´m Land ! wo keiner ist also sowie auf´m Bauernhof
Moralapostel? Der Michi hat doch Recht und sogar noch untertrieben. Straftatbestand ist ebenfalls dabei. Machen wir uns die Gesetze selber? Und Tierschutz nur für die eigenen Lieblinge?
Der Greif kann nichts für seinen, von der Natur eingegebenen Jagdinstinkt. Wie heißt es so schön: Ein wenig Schwund ist immer, sollte man mit einkalkulieren. Gerade wer auf dem Lande lebt sollte sich nicht beschweren wenn er es auch mal mit "unangenehmen Zeitgenossen" zu tun bekommt.
Man suche mal im Net unter "Verletzungen durch Knallkörper", was da alles zu Tage kommt. Nebenbei bemerkt: Gehörschäden sind auch dabei.
MfG
Hallo HossiOMG jetzt wird es peinlich hier!
Er hat's mal halt versucht und es hat geholfen das ist was zählt und nicht was verboten ist was nicht.Gruß Hossy
Hallo Hossi
wenn dir einer auf dein Maul schlagen würde..dann "zählt" das auch--und trotzdem bleibt es verboten---
So man Jugendlichen(Erwachsenen auch) nicht aufzählen darf,was ihnen laut Gesetzeslage verboten ist...
...wie sollen sie es denn je lernen..was richtig oder falsch ist..?
Meiner Generation wurde noch im Elternhaus beigebracht,wie man sich verhält--ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten
.....das ist aber scheinbar nicht mehr modern..siehe U-Bahn -Überfälle seitens der so hochgelobten "Jugend"!
Wir leben hier in einem Rechtsstaat..
..da kann sich keiner seine eigenen Gesetze machen..auch wenn ihm das das gerade zu pass kommt!
Michael
Moralapostel? Der Michi hat doch Recht und sogar noch untertrieben. Straftatbestand ist ebenfalls dabei. Machen wir uns die Gesetze selber? Und Tierschutz nur für die eigenen Lieblinge?
Der Greif kann nichts für seinen, von der Natur eingegebenen Jagdinstinkt. Wie heißt es so schön: Ein wenig Schwund ist immer, sollte man mit einkalkulieren. Gerade wer auf dem Lande lebt sollte sich nicht beschweren wenn er es auch mal mit "unangenehmen Zeitgenossen" zu tun bekommt.
Man suche mal im Net unter "Verletzungen durch Knallkörper", was da alles zu Tage kommt. Nebenbei bemerkt: Gehörschäden sind auch dabei.
MfG
ich geb die frei weg 2000 euro wen du mir meine tauben im flug schützen kannst auf lange sicht und ich meine da nicht mit irgendwelchen brettern zusammenschlagen uhu gereusche habichtkugeln und was es sonst noch so gibtEs geht hier nicht darum ob man seine Tiere nicht schützen darf oder soll, sondern um den Einsatz illegaler Mittel und somit um den evtl. Straftatbestand der Tierquälerei.
Hossy, der Mensch kann sein Gehör schützen, der Greif nicht. Wenn der Mensch es nicht tut.....selber schuld.
Es ist mir völlig klar das manches Gesetz schwer einzuhalten ist und auch lästig sein kann. Aber einfach mal ausprobieren bzw. den legalen Weg gehen, auch wenns manchmal schwer fällt.
Schwaches Argument Tyota...wenn ich denn Mäuse züchten würde, wüßte ich sie auch vor Greifen zu schützen ohne dem Greif (eventuell) Schaden zu zufügen.
MfG