Nick03,
also, normalerweise ziehe ich es ja aus Zeitgründen vor, hier regelmäßig als "Nur-Lese-User" vorbeizuschauen, um etwas über die Tauben in meiner unmittelbaren Nachbarschaft (Dach, Fenstersimse etc.) zu lernen - ganz nebenbei bemerkt eine gute Alternative zu ebenso unreflektiertem wie primitivem Haß, den ich bei entsprechender geistiger Benachteiligung vielleicht ebenso gut hätte entwickeln können - oder in Astrids Fotoalbum nach neuen Bildern von meinem ehemaligen Pflegling zu geiern. Aber, meine Fresse: Wenn ich solch einen scheinheiligen und sachlich obendrein schlicht falschen Blödsinn lese ...
Hallo Astrid,
Ich möchte einmal klarstellen, dass ich hier keinen zu irgendwelchen Straftaten auffordere. Ich habe lediglich eine Methode zur Bekämpfung der Taubenlast dargelegt. Wer sie anwendet oder nicht liegt dabei nicht in meiner Hand.
Wenn ich schreibe, dass es möglich ist mit einer Pistole einen Menschen zu erschießen, mache ich mich doch auch nicht strafbar. Ich sage lediglich, dass es möglich wäre...
Ich glaube du hast meinen Post einfach aus einem falschen Blickwinkel betrachtet!
... dann zuckt die Hand doch gleich ganz instinkiv zum Schönfelder. So etwas beleidigt ja nun wirklich die Intelligenz jedes durchschnittlichen Lesers!
Mag sein, daß ich hier tatsächlich einen Troll füttere. Auch gut möglich, daß Du mit dem folgenden überhaupt nichts anfangen kannst, da Dich Abstraktionen - wie Dein eigenes "Pistolen-Beispiel" ja recht deutlich belegt - ohnehin ein wenig zu überfordern scheinen. Gleichwohl mögen die nachfolgenden Absätze vielleicht dem einen oder anderen ein wenig zu denken geben, der tatsächlich glaubt, Tiere - auch kleine! - seien, äh, nun ja, das mußte jetzt natürlich kommen: ... vogelfrei ;-) . Sie sind es nicht, und was Leuten wie Dir offensichtlich solange nicht klar ist, bis es tatsächlich mal so richtig kracht und das große Gejammere losgeht: Zwischen den Dingen, die Du hier empfiehlst und sogar selbst getan zu haben zugibst, und ernstzunehmenden strafrechtlichen Konsequenzen steht dem Grunde nach tatsächlich nur eines: eine Anzeige.
Zunächst einmal hat OR-Michi vollkommen recht damit, wenn er wiederholt darauf hinweist, daß das Bewerfen von Tieren mit "Böllern" oder "Knallern" zweifelsfrei den Tatbestand der Tierquälerei im Sinne des § 17 Nr. 2 a TierSchG erfüllt. Daß Tauben Wirbeltiere sind, dürfte selbst für juristisch weniger gebildete Halbschwachmaten noch intuitiv erfaßbar sein, und indem in ihrer unmittelbaren Nähe ein Knaller gezündet wird, erleiden diese Wirbeltiere zweifellos auch Schmerzen: einerseits im Hinblick auf ihre Gehörorgane (von denen ich als Nichtbiologe zugegebenermaßen keine Ahnung habe - aber eine Art Trommelfell wird wohl auch ein Vogel haben), zweitens im Hinblick auf mögliche Verbrennungen (Du Held sprachst ja sogar ausdrücklich auch vom Werfen _auf_ die Tauben!), drittens im Hinblick auf eine schockbedingte Traumatisierung durch Erschrecken. Daß diese Schmerzen _erheblich_ sind, dürfte keinen ernsthaften Zweifeln begegnen; erforderlichenfalls zünde ich aber gern mal einen Böller neben _Deinem_ Kopf, und wir diskutieren Deine Empfindungen hinterher per Gebärdensprache weiter ...
Dieses Bewerfen von Tieren mit Feuerwerkskörpern geschah vorliegend auch vorsätzlich; und auch wenn "lediglich" das Erschrecken Primärziel gewesen sein mag, so wurde eine Verletzung beziehungsweise wurden Schmerzen des Tieres hierbei billigend in Kauf genommen. Dies an sich ist als Dolus eventualis nicht nur ausreichend für die Bejahung einer Vorsatztat, sondern es dürfte zugleich auch die rohe Gesinnung des Tierquälers belegen: Denn wer sich bei einer Abwägung zwischen seiner eigenen Ruhe (die er erforderlichenfalls auch auf schonendere Art und Weise erlangen könnte - gerade bei so manchem Teilnehmer derartiger Diskussionen fällt mir hier wieder die Lösung des "sozialverträglichen Ablebens" ein ;-) ...) und der körperlichen Unversehrtheit eines Lebewesens zulasten des letztgenannten entscheidet, wer also erhebliche Schmerzen eines anderen Lebewesens in Kauf nimmt, nur um selbst die trivialsten Beeinträchtigungen nicht hinnehmen zu müssen und damit dem "Rechtsgut" Bequemlichkeit einen höheren Stellenwert als dem Rechtsgut Leben zuerkennt, der handelt vollkommen unverhältnismäßig, lebensverachtend, meiner Ansicht nach asozial, vor dem Hintergrund unseres derzeitigen Ethik- und Zivilisationsverständnisses jedoch vollkommen unproblematisch _roh_.
So weit nur zu Deinen eigenen Handlungen, derer Du Dich hier im Forum so freimütig rühmst, und die ungeachtet Deiner Laienansicht durchaus den Tatbestand eines, wenn nicht gar mehrerer Strafgesetze erfüllen, und daß Du dies aus nichts weiterem als purer Ignoranz anders beurteilen magst, wäre sowohlfür einen Staatsanwalt als auch einen Richter als leicht vermeidbarer Verbotsirrtum im Sinne des § 17 StGB absolut unbeachtlich.
Der Strafrahmen beträgt hierbei übrigens auch nicht bloß bis zu einem Jahr, sondern bis zu dreien - und (obwohl dies in Abhängigkeit von Deiner bisherigen strafrechtlichen "Karriere" in der Praxis sicherlich so gehandhabt würde) auch nicht zwingend erst im Wiederholungsfall: Ich kann jedenfalls aus der eigenen Praxis berichten, daß ich noch letzten Sommer für einen Tierquäler aus Springe, der "lediglich" einen Hund in seiner total verwahrlosten Wohnung nicht artgerecht hielt (dies allerdings über einen sehr langen Zeitraum), durchaus Freiheitsstrafe gefordert beziehungsweise die ohnehin wegen eines anderen, schwereren Delikts zu beantragende im Rahmen der Gesamtstrafenbildung noch einmal deutlich spürbar erhöht habe.
So kann's eben auch laufen, mein Lieber - ob Du das nun wahrhaben möchtest oder nicht. _Ignoranz_ hat jedenfalls noch niemanden vor einer Verurteilung gerettet.
Freilich ist der _Versuch_ der Tierquälerei als "bloßes" Vergehen nicht strafbar. Solange durch Deine eventualvorsätzliche Handlung also kein Tier wirklich zu Schaden käme, bliebest Du straffrei. Natürlich wird eine durch Deine Böller versengte Taube panisch davonfliegen und sich sicherlich nicht als Zeuge in einem Strafverfahren gegen Dich zur Verfügung stellen. Durchaus ausreichend wäre es allerdings, wenn Dich Zeugen bei Deinem Treiben beobachteten und schon die allgemeine Lebenserfahrung jedem Zweifel am Vorliegen des Taterfolgs Schweigen geböte. Da vorliegend unstreitig sein dürfte, daß die Explosion eines Feuerwerkskörpers - insbesondere in dieser Relation zur Größe des Opfers - in dessen unmittelbarer Nähe gezündet _erhebliche_ Schmerzen im obigen Sinne zur Folge hat, braucht also bloß irgendein unabhängiger Dritter Dein Tun anzuzeigen.
... Und dann wünsch' ich Dir mal so 'nen korinthenkackenden Sachbearbeiter wie mich :-) !
Auch, was Deine pseudo-philosophischen Apologien hinsichtlich Deines Aufrufs zu einer Straftat angeht, liegst Du leider - wiewohl erwartungsgemäß - völlig falsch: Zwar ist ein solcher bezüglich der hier in Frage stehenden Straftaten tatsächlich nicht strafbewehrt; nichtsdestotrotz bleibt es aber dem Betreiber dieses Forums, der insofern gewissermaßen das "virtuelle Hausrecht" ausübt, unbenommen, Deine Mitgliedschaft zu beenden - dies im übrigen auch schon aus dem juristisch zwar absolut unbedeutenden, desungeachtet jedoch völlig legitimen Interesse, das unreflektierte Propagieren von Methoden zu unterbinden, die dem Zweck dieses Forums eindeutig zuwiderlaufen. Sicher: Das mag der eine oder andere Hysteriker dann Zensur schimpfen; ich hingegen würde es als notwendige Forenhygiene bezeichnen und auch sehr unterstützen.
Daß es den Straftatbestand des Aufrufs zu Straftaten (so) nicht gibt, heißt allerdings nicht, daß Deine "Tips" nicht trotzdem strafwürdig wären: Sollte nämlich jemand aufgrund Deiner Empfehlungen tatsächlich zu derartigen Methoden greifen und sich seinerseits (eventual-)vorsätzlich der Tierquälerei schuldig machen, kriegen wir Dich eben als Gehilfen im Sinne des § 27 I StGB. Die Ermutigung sowie der eigene Erfahrungsbericht über die offensichtliche Effektivität dieser Methode sind nämlich ohne weiteres als psychische Beihilfe zu qualifizieren, insofern sie bei dem eigentlichen Täter die _Neigung_ zu dieser konkreten Tat nicht unerheblich verstärken dürften. Hierfür ist es auch überhaupt nicht erforderlich, daß Dein Vorschlag besonders "originell" wäre (das ist er - wenig überraschend - nicht). Es reicht, daß Du seine nachhaltige Tauglichkeit, die in vielen anderen, ebenso naheliegenden Fällen, eben _nicht_ erwiesen ist, bewirbst und _damit_ den Tatentschluß beim Haupttäter hervorrufst.
Was das im Falle einer Anzeige und Verurteilung in concreto hieße? Orientierung am Strafmaß des Haupttäters (wie gesagt: bis zu drei Jahren), obligatorisch gemildert gemäß § 49 I StGB auf das gesetzliche Mindestmaß, das heißt bei einem reinen "bis zu ..."-Vergehen immerhin noch ein Monat, § 38 II StGB. Derartig geringe Freiheitsstrafen sollen in der Regel in Geldtrafen umgewandelt werden, was demnach 30 Tagessätzen, mithin platt gesagt: einem bereinigten Monatsnettogehalt entspräche. Sollte dies allerdings aus "pädagogischen" Gründen angezeigt sein (und hierunter würde ich als Sitzungsvertreter ohne weiteres schon derartig dümmliche, eine bemitleidenswerte Beratungsresistenz verratende Einlassungen wie Deine obigen "Beiträge" verstehen), _kann_ statt dessen trotz allem Knast auf dem Spiel stehen. Klar sind das Extremfälle, aber so zu tun, als würden sie nie eintreffen, halte ich für einigermaßen dumm.
Wohlgemerkt: dies alles völlig unabhängig von Deiner eigenen Tat, die bereits weiter oben behandelt wurde - und zwar jedesmal, wenn irgendein geistloser Depp sich an Deinem Blödsinn orientiert, sich von ihm anleiten läßt und - natürlich - sich dabei erwischen läßt. Auch Dein Beispiel mit der Pistole geht insoweit völlig fehl, als es ohnehin etwas ausdrückt, was jedermann bekannt ist. Daß indes ausgerechnet der Böller _nachhaltig_ das "Taubenproblem" löst, wo andere, auf den ersten Blick nicht minder einleuchtende Methoden versagt zu haben scheinen, ist dagegen etwas, das _nicht_ jedermann bekannt und angesichts der Zähigkeit (und Verzweiflung) der Tauben auch durchaus nicht selbstverständlich ist.
Colorandi causa sei im übrigen noch erwähnt, daß das Zünden eines Feuerwerkskörpers außerhalb der Zeiträume (wie etwa Silvester), zu denen dies von der Rechtsordnung toleriert wird, ohne entsprechende Erlaubnis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch noch eine Ordnungswidrigkeit nach dem BImSchG darstellt. Nicht, daß es den Kohl noch sonderlich fett machen würde, und nicht, daß ich Lust hätte, nachzuschauen - aber angesichts des anzunehmenden Schalldrucks, der deutlich jenseits dessen liegen dürfte, was selbst als kurzzeitige Spitze noch hinzunehmen ist, und unter Berücksichtigung der kaum zu bestreitenden Tatsache, daß es sich hier wiederum nicht um eine bloße Fahrlässigkeit handelt, dürften eigentlich alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sein :-) .
Im übrigen: Daß es bei einem erstmaligen Verstoß bei einer Verwarnung bleiben mag und auch die Staatsanwaltschaft bei Deiner "Tierqual-Premiere" das Verfahren je nach Schwere der Verletzungen des Tieres erst einmal einstellen könnte, will ich überhaupt nicht in Abrede stellen haben. Derartige Entscheidungen werden aber aus Opportunitätsgründen gefällt, nicht, weil Dein Verhalten ausnahmsweise von der Rechtsordnung gebilligt würde. Und glaub' mir: Spätestens beim zweiten Vorfall dieser Art - und daran orientierte sich vermutlich auch OR-Michi - bist Du dran, denn _solche_ Dinge stünden auch in dem Registerauszug, der den bearbeitenden Kollegen _neben_ Deinem (ansonsten meinetwegen makellosen) Führungszeugnis vorläge. Und glaub' mir: Es gibt nur wenige Kollegen, die sich bei Stichwörtern wie "Tier-" oder "Kindes-" im Bundeszentralregister ein _positiveres_ Bild von ihrem Delinquenten machen :-) !
Ich rate daher _dringend_, Dich ausdrücklich und ernsthaft von Deinem obigen Vorschlag zu distanzieren, was nahezu notwendigerweise nur durch einen Edit des fraglichen Posts geschehen kann. Niemand erwartet von Dir, daß Du ein gewissenhafter, verantwortungsvoll handelnder und ethischen Minimalforderungen verpflichteter Mensch wirst. Es erwartet bestimmt auch niemand von Dir, daß Du die intellektuelle Hochleistung vollbringst, Dich einmal reflektiert mit Deinen Ängsten und Abneigungen - oder, wie Du es an anderer Stelle bezeichnenderweise selbst nanntest, Deinem "Haß" - auseinanderzusetzen, statt Dich auf Kosten anderer Lebewesen dumpf von ihnen dominieren zu lassen. Ich denke, die meisten hier sind Realisten, und es gibt genügend verrohte Asis da draußen, daß es auf ein paar mehr oder weniger leider sowieso nicht mehr ankommt.
Aber, im ganz eigenen Interesse: Sei so gut, und beeinflusse nicht noch andere mit den Resultaten Deiner offenkundigen Defizite - ganz gleich, ob diese nun moralischer oder lediglich bildungstechnischer Art sein mögen. Deine altklugen Ausführungen zur strafrechtlichen Bewertung Deiner Schweinereien sind jedenfalls ebenso grob fehlerhaft wie Dein mangelndes Mitgefühl mit Tieren widerlich.
Gruß,
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