Wenn man so einen verletzen Sittich findet muß man ihn trozdem wieder frei lassen denn sie werden als Wildtiere behandelt auch wenn es tatsächlich zu viele gibt.
Aber man kann doch keinen verletzten Vogel vor die Tür setzen, das wäre ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Ich dachte, gesundpflegen und dann wieder aussetzen. Wie bei geschützten heimischen Wildvögeln. Falls letzteres bei Halsbandsittichen tatsächlich erlaubt ist, da wäre ich mir gar nicht so sicher. Das sind ja letztlich Nachkommen entwichener Haustiere. Wenn ich eine verletzte Katze finde und die gesundpflege, dann darf ich die hinterher ja auch nicht einfach wieder aussetzen.
Es ist zwar so, dass Arten, die sich über eine bestimmte Anzahl von Generationen hier freilebend halten, quasi per Gesetz eingebürgert werden. Aber wie will man bei einem verletzt aufgefundenen Halsbandsittich denn unterscheiden, ob das einer ist, dessen Vorfahren seit den 60ern Deutschland unsicher machen oder ob der noch am Tag vorher in einem Käfig saß und Körner aus dem Napf fraß und entweder abgehauen ist oder ausgesetzt wurde? Im letzteren Fall wäre das (Wieder-)Aussetzen eine Straftat. Früher war die Unterscheidung kinderleicht, da brauchte man nur zu gucken, ob der einen Ring trägt oder nicht. Das ist mit dem Wegfall der Beringungspflicht inzwischen aber nicht mehr gegeben.
Wenn der Finder natürlich nicht sachkundig ist, dann darf er das Tier auch nicht vorübergehend in Obhut nehmen, sondern muss es in sachkundige Hände abgeben. Aber das ist ja dann was anderes.
Mich würde das wirklich ernsthaft interessieren. Aber halt auf Basis einer Verordnung oder eines Gesetzestextes. Nicht was ein Polizist oder ein Züchter so meint.