S
Skyfall
Neuling
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Hallo ich bin neu hier im Forum liebe Greifvögel schon immer und habe nun folgendes Problem:
Ich arbeite beim Tierarzt und pflege seit 3 Wochen einen verunfallten Mäusebussard.
Er hat eine starke Augenverletzung erlitten, mit einblutungen und hornhautdefekt und ist seit dem auf diesem Auge erblindet.
Er ist unglaublich zutraulich, macht die behandlungen ohne jegliche scheu mit und frisst sehr gut.
Nun denke ich das er durch die einseitige erblindung nicht mehr fähig sein wird Beute zu machen.
Ich hätte die Möglichkeit eine Voliere für ihn zu bauen und mein Partner ist Tierpfleger und könnte versuchen ihn auf seiner Arbeit zu trainieren und fliegen zu lassen.
Nun darf man ja nicht einfach so ein einheimisches Tier in seiner Obhut behalten. Mein Chef meinte das man ihn alternativ nur einschläfern könne, und auch die meisten Falkner kein grosses Interesse an einem gehandycapten Bussard haben werden.
Ich habe mich nun für einen Jagdschein angemeldet und möchte danach die Falkenprüfung ablegen (hatte ich auch schon vorher vor).
Jedoch wird das noch seine Zeit dauern.
WAS MUSS ICH NUN TUN?
Ich will mich keinesfalls strafbar machen, pflegen muss ich das Auge derzeit noch 4x täglich.
Muss ich mich nun beim Vetamt melden?
Noch warten wie es sich entwickelt?
Einschläfern fände ich nicht gerechtfertigt, sein allg. Befinden ist sehr gut und er arrangiert sich mit seiner Situation sehr gut.
Kann man eine Sondergenehmigung erhalten?
Ich bin wirklich unsicher wie ich nun vorgehen soll... Help ?!
Ich arbeite beim Tierarzt und pflege seit 3 Wochen einen verunfallten Mäusebussard.
Er hat eine starke Augenverletzung erlitten, mit einblutungen und hornhautdefekt und ist seit dem auf diesem Auge erblindet.
Er ist unglaublich zutraulich, macht die behandlungen ohne jegliche scheu mit und frisst sehr gut.
Nun denke ich das er durch die einseitige erblindung nicht mehr fähig sein wird Beute zu machen.
Ich hätte die Möglichkeit eine Voliere für ihn zu bauen und mein Partner ist Tierpfleger und könnte versuchen ihn auf seiner Arbeit zu trainieren und fliegen zu lassen.
Nun darf man ja nicht einfach so ein einheimisches Tier in seiner Obhut behalten. Mein Chef meinte das man ihn alternativ nur einschläfern könne, und auch die meisten Falkner kein grosses Interesse an einem gehandycapten Bussard haben werden.
Ich habe mich nun für einen Jagdschein angemeldet und möchte danach die Falkenprüfung ablegen (hatte ich auch schon vorher vor).
Jedoch wird das noch seine Zeit dauern.
WAS MUSS ICH NUN TUN?
Ich will mich keinesfalls strafbar machen, pflegen muss ich das Auge derzeit noch 4x täglich.
Muss ich mich nun beim Vetamt melden?
Noch warten wie es sich entwickelt?
Einschläfern fände ich nicht gerechtfertigt, sein allg. Befinden ist sehr gut und er arrangiert sich mit seiner Situation sehr gut.
Kann man eine Sondergenehmigung erhalten?
Ich bin wirklich unsicher wie ich nun vorgehen soll... Help ?!