Wellensittich und Vogelgrippe

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gkos

Guest
Hallo,
ich habe mich hier gerade angemeldet, weil ich eine wichtige Frage habe.
Unser 10 jähriger Sohn kommt seit gestern nicht mehr in den Schlaf, weil wir in der Tagesschau gesehen haben, dass in der Türkei sogar ein Wellensittich aus seinem Käfig geholt und getötet wurde.
Ich habe mich nun seit gestern schlau gemacht und gelesen, dass die Geflügelpest-Verordnung auch für Wellensittiche gilt und sie daher auch ermordet werden, wenn hier irgendwo die Vogelgrippe ausbricht.
Jetzt mache ich mir große Sorgen, wie wir denn unseren Wellensittich schützen können. Das Problem ist für uns nicht die Vogelgrippe. Ich suche schon nach Desinfektionsmatten für unseren Hausflur und die Balkontür, damit wir kein Vogelkot an den Schuhen in die Wohnung schleppen. Schuhe werden sowieso grundsätzlich an der Wohnungstür ausgezogen, auf eine verschärfte Handhygiene werden wir uns auch einstellen. Damit können wir ihn ja einigermaßen sicher schützen. Er darf dann auch im nächsten Sommer nicht auf dem Balkon stehen. Aber unser Problem sind die Leute, die meinen, durch den Tod unseres gesunden Wellensittichs diese Vogelgrippe bekämpfen zu müssen. Obwohl es Impfstoffe gibt, sind diese ja hier bei uns verboten. Gibt es weitere Möglichkeiten, den Wellensittich so zu schützen, dass er nicht beim zu erwartenden Auftreten der Vogelgrippe gekeult wird?
Wo kann man Desinfektionsmatten für die Wohnung erhalten?
 
Wo kann man Desinfektionsmatten für die Wohnung erhalten?
Die werden wohl nicht viel bringen. Besser und vielleicht einfacher ist es, die Schuhe am eingang zu wechseln.

Das ist aber nur ein Aspekt, und ist für sich alleine nicht sinnvoll.

Ich bitte Dich hier mal nachzulesen. Wenn Du damit gar nicht zurechtkommst, mail an. In den nächsten Tagen wird etwas ins Forum kommen.

Insgesamt schätze ich die Gefahr in Deinem Fall so oder so gering ein. Aber es kann nicht schaden, sich die Gefehren, aber auch die Möglichkeiten bewußt zu machen.

Mfg
 
Hallo gkos

Vielleicht kommt Dein Sohn vielleicht auch aus Angst nicht in den Schlaf,
Männer in Schutzkleidung könnten Euren Wellensittich auch in die Tüte stecken,

UND DA MUSS ICH IHM RECHT GEBEN:


weiter unten im Trade habe ich gepostet "alle Vögel" und die Eu hat sowohl für HPAI als auch LPAI ihren Gesetzestext von Geflügel zu Alle Vögel geändert.
Ebenso schraubt man an Gesetzen, wonach gleich alle Hunde , Katzen und Pferde mit beseitigt werden ( für H5N1 empfängliche Arten, bzw. Arten, die das Weitertragen ermöglichen könnten). Entschuldigung, aber so klar Text müssen wir reden. Solange keine Impfungen zugelassen werden, sich Politiker in Sätzen, wie, es könnte möglich sein, und beobachten wir erstmal, was die anderen machen... festfressen.

Im Bezug auf Ansteckung mit HxNy von Eurem Wellensittich habe ich weniger Bedenken, vorausgesetzt, die Futtermittelhersteller tun das ihre.

Kommt die Frage auf, wie lange halten sich HxNy in trockenen Futtermitteln, das hängt wiederum von den Lagertemperaturen ab. Genaue Angaben habe ich hierzu noch nicht gefunden.

Grüße Corinna
 
Diese verdammte Panikmache. Jetzt können nicht mal mehr die Kinder in Ruhe schlafen. 8(

Vielleicht beruhigst Du Deinen Sohn erstmal damit, das wir ja nicht in der Türkei sind. Wg. Vogelgrippe durch Zugvögel habe ich einen Bericht unter "Fliegende Killer" geposted.

Macht euch jetzt nicht verrückt. Und WENN es hart auf hart kommt könnt ihr euren Wellensittich schützen! ...habe ich irgendwo schon mal geschrieben: Woher wollen die Behörden wissen, wer alles einen Vogel hat?! Es scheint nahezu unmöglich jeden einzelnen Vogelhalter ausfindig zu machen!!!
 
Ebenso schraubt man an Gesetzen, wonach gleich alle Hunde , Katzen und Pferde mit beseitigt werden ( für H5N1 empfängliche Arten, bzw. Arten, die das Weitertragen ermöglichen könnten).
Das ist ja auch nur konsequent und voll gerechtfertigt.

Allerdings sollte man hier dann auch gleich unbedingt eine andere Art mit einschließen, von der bekannt ist, dass sie extrem zur Verbreitung des Virus beiträgt.

Mir ist im Moment der Name entfallen. Sie läuft auf zwei Beinen, ist potthässlich und eignet sich wegen ihres schlechten Charakters nicht zur Zucht. Vielleicht kommt jemand auf den Namen der Art.

mfg
 
Gänseerpel schrieb:
Mir ist im Moment der Name entfallen. Sie läuft auf zwei Beinen, ist potthässlich und eignet sich wegen ihres schlechten Charakters nicht zur Zucht.
:D :D :D Stimmt!!!

Zu dem mit Hunden, Katzen etc. fällt mir echt die Kinnlade bis zum Boden. Was haben diese Vollidioten denn noch vor?! Alles andere Leben auf der Erde vernichten?! Wg. dieser Sch**** Vogelgrippe???

KRANK, KRÄNKER, MENSCH! Ist das alles furchtbar...
 
corinna2508 schrieb:
Ebenso schraubt man an Gesetzen, wonach gleich alle Hunde , Katzen und Pferde mit beseitigt werden ( für H5N1 empfängliche Arten, bzw. Arten, die das Weitertragen ermöglichen könnten).Grüße Corinna

...und was ist dann mit den Schweinen auf 4 Beinen? Die sind doch wie auch die 2-beinigen ebenfalls für Grippenviren "empfänglich". Hunde, Katzen, Pferde...da hält sich der wirtschaftliche Schaden für Halter und Züchter (nicht für die Futtermittel- und Zubehörindustrie) noch irgendwie in Grenzen, aber bei der Nutztierhaltung????
Gruß
Jörg
 
hallo Jörg

die sicher auch,
ich habe nur gestern son einen Änderungsentwurf geladen, vom vorigen Jahr schon, sicherlich standen die Schweine vorher schon drinne, ich bin nur voller Entzückung auf das gestoßen was sie noch dazu schreibseln wollen, oder schon geschrieben haben.

Ich bin überzeugt davon, daß die WHO ihre Aufklärungsblätter auf äußerst nahrhaftes Papier druckt, und die Menschen daran Spaß, sinnvolle Freizeitbeschäftigung und vorallem ganz wichtig gute nahrung findet, nach dem Motto der Überraschungseier.

Oder wir lösen das Problem nach dem Motto, Im Namen der Rose,
 
animal_army schrieb:
Diese verdammte Panikmache. J

Vielleicht beruhigst Du Deinen Sohn erstmal damit, das wir ja nicht in der Türkei sind.
Macht euch jetzt nicht verrückt.
Unterschreib!
Ist man in D wieder soweit das von nichts anderem gesprochen wird?
Und was sollen dir die Desinfektionsmatten helfen? Und wenn du selbst deine Wohnung (Haus) in ein steril gehaltenes Labor umgestaltest wird es im schlimmsten Fall nichts nützen wenn die Behörden wissen das du Vögel hast.
Sind in D auch WS meldepflichtig? Sie fallen doch sicher unter die Psittacoseverordnung. Und noch einmal der Hinweis, in D wurde noch kein Fall registriert! Vergesst diese Geschichten von den Zugvögeln!
Ich mußte letztens ( vor 6d) feststellen das eine hiesige Tageszeitung verbreitet das mitteleuropäische Zugvögel über Afrika nach Indien fliegen um dort zu überwintern und auf diesem Weg den "Vogelgrippe" - Virus mitbringen. Ausgemachter Humbug. 8(
Hier etwas zum nachlesen von
Dr. Gerhard Loupal
Präsident von BirdLife Österreich

Department für Pathobiologie
Institut für Pathologie und Gerichtliche Veterinärmedizin
Veterinärmedizinische Universität:
http://www.birdlife.at/vogelgrippe/index.html
VG, YW
 
Eben. Wellensittiche sind zwar nicht meldepflichtig, aber die Adresse des Käufers muss beim Verkauf eingetragen werden, Bingo. Also wissen die Behörden das schon sehr genau. Aber ich denke, das ist auch die totale Panikmache - so weit sind wir noch lange nicht, und so weit wird es auch hoffentlich nie kommen.
 
Moni schrieb:
Eben. Wellensittiche sind zwar nicht meldepflichtig, aber die Adresse des Käufers muss beim Verkauf eingetragen werden, Bingo. Also wissen die Behörden das schon sehr genau. Aber ich denke, das ist auch die totale Panikmache - so weit sind wir noch lange nicht, und so weit wird es auch hoffentlich nie kommen.

Ich denke, dass die so nicht jeden Vogelhalter ausfindig machen und "besuchen" werden, sondern man wird unter Strafandrohung anordnen seine Vögel zu melden, damit sie unschädlich gemacht werden können.

Alle, die eine Zucht- und Handelgenehmigung haben sind da schon eher unfreiwillig dran
 
Ja, die Ärmsten die alles brav angemeldet haben ;) Warten wir es mal ab. Wir wollen ja die Panik nicht noch fördern.
 
-

Es ist mir nicht erfindlich, auf welcher (aktuellen) Grundlage ihr solche Horrorszenarien aufbaut.

Corinna schrieb:
"Ebenso schraubt man an Gesetzen, wonach gleich alle Hunde , Katzen und Pferde mit beseitigt werden "
(...)
"ich habe nur gestern so einen Änderungsentwurf geladen, vom vorigen Jahr schon (...)"
(...)
"weiter unten im Trade habe ich gepostet "alle Vögel" und die Eu hat sowohl für HPAI als auch LPAI ihren Gesetzestext von Geflügel zu Alle Vögel geändert."

Hierzu: Es gilt nach wie vor die aktuelle EU-Richtlinie , die von den Mitgliedsstaaten bis zum 01.07.2007 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Geflügelpest-Schutzverordnung (mit Ergänzungsverordnung) hat auf nationaler Ebene weiterhin Gültigkeit.

Man "schraubt" in den von Dir (Corinna) benannten Zusammenhängen (Ausweitungen) keineswegs an Verordnungen. Ich möchte das nicht näher ausführen, aber ich sitze in puncto aktueller Rechtslage hier sozusagen "an der Quelle". Nochmals: Diese Ausweitungen sind nicht vorgesehen - und zwar eben so wenig wie bei Auftreten eines Verdachtsfalles präventive "Radiuskeulungen" im Umkreis infizierter und/oder infektionsverdächtiger Bestände.

Schöne Grüße
Volker
 
Bereits 2004, nach den Geflügelpestausbrüchen in den Niederlanden, erging folgender Gesetzentwurf

http://dip.bundestag.de/btd/15/029/1502943.pdf

Unter anderen kann im Falle einer Tierseuche die Behörde Betreiber von Schlachtstätten und Transportunternehmen verpflichten, ob sie wollen oder nicht:

zu Finden auf Seite 10

„(5) Die zuständige Behörde kann den Betreiber
einer Schlachtstätte zur Durchführung einer angeordneten
Tötung verpflichten. Dieser kann für den
ihm hierdurch entstehenden Aufwand Ersatz nach
den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über
die Inanspruchnahme als Nichtstörer verlangen.
Die Länder bestimmen, wer die Kosten des Ersatzes
nach Satz 2 trägt.
(6) Die zuständige Behörde kann ein Transportunternehmen
verpflichten, zum Zwecke der angeordneten
Tötung Transporte zu einer Schlachtstätte
durchzuführen. Absatz 5 Satz 2 und 3 gilt für den
einem Transportunternehmer hierdurch entstehenden
Aufwand entsprechend.“

seite 20

Zu Nummer 25 (§ 19)
Buchstabe a dient der redaktionellen Anpassung.
Das Geflügelpestgeschehen in den Niederlanden hat deutlich
gemacht, dass es bei der Bekämpfung dieser hochkontagiösen
Seuche erforderlich ist, den Personen- und Fahrzeugverkehr
innerhalb des betroffenen Gehöfts nicht nur
einschränken, sondern verbieten zu können. Gleiches gilt
für ein im Ereignisfall näher zu bestimmendes Gebiet.
Hochkontagiöse Tierseuchen werden sehr leicht von Personen,
aber auch von Fahrzeugen übertragen. Zudem kann es
unter tierseuchenhygienischen Gesichtspunkten auch notwendig
sein, die Beschäftigung von Personal in einem Viehbestand
einzuschränken oder zu verbieten (Buchstabe b).
Buchstabe c dient der redaktionellen Anpassung.

d. h. keiner darf das Gebiet mehr betreten oder verlassen

Seite 21

Zu Nummer 30 (§ 24)
Buchstabe a dient der redaktionellen Anpassung.
Zu Buchstabe b
Insbesondere das Auftreten der Geflügelpest in den Niederlanden
hat gezeigt, dass es zur Verhinderung einer Tierseuchenausbreitung
möglich sein muss, für die Tierseuche
empfängliche Tiere in einem bestimmten Gebiet um den
Betrieb, in dem die Tierseuche festgestellt wurde (z. B. in
einem bestimmten Radius um ein Seuchengehöft oder in
eingerichteten Pufferzonen), zu töten und unschädlich zu
beseitigen. Diese Maßnahmen werden zur Seucheneindämmung
von der Kommission und den Mitgliedstaaten erwartet.
Insoweit wird § 24 Abs. 2 erweitert.
Um zu verhindern, dass eine anzeigepflichtige Seuche aus
einem betroffenen Betrieb weiterverschleppt wird, kann es
erforderlich sein, Tiere, die zwar für die Seuche nicht empfänglich
sind, aber die Seuche dennoch übertragen können,
zu töten. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn in einem von
MKS betroffenen Betrieb gleichzeitig in größerem Umfang
Geflügel gehalten wird. Hier kann – in Abhängigkeit von
den Gegebenheiten vor Ort – eine Seuchenverschleppung
durch das Geflügel nicht ausgeschlossen werden. Während
bei anderen nicht empfänglichen Tieren, wie z. B. Pferden,
Hunden, Katzen, noch Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen
angewandt werden können, scheidet dies bei Geflügel
aus (Absatz 3).
Buchstabe c dient der redaktionellen Anpassung.


ich empfinde das z.b. in einem MKS auch Geflügel so, daß es auch umgekehrt sein kann

Alles nicht wahr???
 
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Hallo Corinna,

die entsprechenden (derzeit gültigen) EU- Verordnungen sowie die (derzeit geltende) nationale Verordnung nebst den Durchführungsverordnungen (mit Anhängen) der Bundesländer sehen (mit unerheblichen Modifizierungen) ausdrücklich nicht "Betreiber von Schlachtstätten" zur "Exekution" seuchenpräventiver Massnahmen (wie der Tötung aller Tiere innerhalb eines infizierten Bestandes) vor. Diese Aufgabe ist den sog. "Veterinärzügen" der betreffenden Landkreise zugedacht.

Der von Dir angesprochene Entwurf berücksichtigt zwar die im Jahre 2004 (und bereits vorher) verfügbaren Kenntnisse auf Grundlage der Vogelgrippegeschehnisse (und evtl. diesbezüglich zu beachtende und auf MKS evtl. übertragbare -MKS-relevante - Infektionswege), ist jedoch speziell auf die Seuchenprävention der MKS zugeschnitten.

Natürlich sind die Inhalte Deines Postings nicht "gelogen". Sollte das so aufgefasst worden sein - sorry dafür. Aber exakt diese Vermischung von Gegebenheiten, Intentionen und der Herstellung vermeintlicher Analogien zu nicht auf die Vogelgrippe explizit "zugeschnittenen" und nicht für die Anwendung im Falle eines auftretenden Verdachtsfalles gedachten Texten sorgt für unnötige Verwirrungen und Ängste (ohne reale Grundlage).


Schöne Grüße
Volker
 
Hallo Volker

was sich als real gezeigt hat, ist die Interpretation, besonders bezüglich der Umsetzung der Geflügelpestverordnung und der Aufstallungsbestimmungen, sowie der Vogelbörsen, da war ja so wenig Interpretationsspielraum für jeden Amtsvet, bei uns durfte nicht einmal ein Huhn zur Schau, keine 20 km weiter waren sogar Ziergeflügel und Exotenbörsen.

Die anderen EU Verordnungen finde ich schon auch noch.

Grüße Corinna
 
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Hallo Corinna,

Du brauchst mir doch nix zu beweisen. Es gibt einfach derzeit geltende Verordnungen. Und diese Verordnungen begründen hinsichtlich der von Dir befürchteten Massnahmen eben keine Eingriffsmöglichkeit.

Die von Bundesland zu Bundesland (ja sogar von LK zu LK) variierenden Auslegungen in Bezug auf Vogelbörsen und Vogelausstellungen hingegen waren/sind durch den Ermessensspielraum der zuständigen Amtsveterinäre abgedeckt. Hier gab/gibt es unterschiedliche Handhabungen (aber immerhin ohne letale Auswirkungen)

Aber das ist ein anderes Thema.

Noch ganz kurz: zu meinem vorhergehenden Posting sollte vielleicht gesagt werden, dass die Abkürzung MKS für Maul- und Klauenseuche steht.

Schöne Grüße
Volker
 
ist mir duchaus bekannt

und auch , daß Maul und Klauensäuche auch als Aphtenseuche bezeichnet
wird, .....der Erreger ist ein Picornavirus...
noch Fragen,
Grüße Corinna
 
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Hallo Corinna,

MKS bietet in Bezug auf seuchenpräventive Vorkehrungen eine völlig andere Gefährdungslage. Die Übertragung ist sehr einfach. Hinzu kommt, dass MKS auch von Wildschweinen, Wildvögeln und nicht zuletzt dem Mensch in Bestände eingeschleppt werden kann. Dies nur zur Verdeutlichung. Nein - keine weiteren Fragen. Jetzt sei doch nicht gleich eingeschnappt. Ich hege doch keine bösen Absichten und unterstelle Dir doch gar nix.

Ich möchte doch nur zum Ausruck bringen, dass nicht alle möglichen und unmöglichen Verordnungen in direktem Zusammenhang mit der Vogelgrippe zu sehen (und anzuwenden) sind.

Schöne Grüße
Volker
 
Thema: Wellensittich und Vogelgrippe
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