Hallo,
ich habe auch hier einen beschlagnahmten Anhang B-Vogel, es handelte sich um ein Fundtier, der im Tierheim abgegeben wurde. Trotz Beringung konnte sein Vorbesitzer nicht festgestellt werden, weil der Züchter verstarb und das Zuchtbuch spurlos verschwunden war.
Das Amt kam zu mir und begutachtete die optimale Haltung von dem Vogel, danach bekam ich einen Vertrag mit ein paar Klauseln, mit denen ich wirklich gut leben kann.
Klauseln sind zum Beispiel: daß ich nicht ohne Amtsgenehmigungen mit dem Vogel züchten darf, den Vogel nicht veräußern darf oder ohne Mitteilung weiter geben darf. Die optimale Haltung gewährleiste (dazu richten sich Ämter bei uns an die Mindesthaltungsbedingungen, die sie auch mal später nachprüfen können/werden).
Also, alles nicht so tragisch ;-).
Allerdings vermute ich, daß der Vorgänger von dem Vogel so seine Problemchen bekommen wird, je nach Strenge von dem Amt.