Die neue VO

Diskutiere Die neue VO im Forum Vogelgrippe / Geflügelpest im Bereich Allgemeine Foren - http://www.zel-eu.de/?download=VO_zur_Aufstallung_des_Gefluegels_15_Februar_2006.pdf Es hat sich nicht viel geändert, die Ausnahmebewilligung...
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Lexx

Guest
http://www.zel-eu.de/?download=VO_zur_Aufstallung_des_Gefluegels_15_Februar_2006.pdf
Es hat sich nicht viel geändert, die Ausnahmebewilligung wurde nicht beschnitten, man kann also diese beantragen. keine Einschränkung betreffend Art oder Anzahl der gehaltenen Tiere!!!

Neu ist:

Geflügel darf gewerbsmäßig
1. außerhalb der Gemeinde der gewerblichen Niederlassung desjenigen, der das Geflügel in den
Verkehr bringt, oder
2. ohne eine solche Niederlassung zu haben,
nur in den Verkehr gebracht werden, soweit das Geflügel 14 Tage vor dem Inverkehrbringen in geschlossenen Ställen gehalten und längstens zwei Tage vor dem Inverkehrbringen klinisch tierärztlich untersucht worden ist. Derjenige, der Geflügel nach Satz 1 in den Verkehr bringt, hat
eine tierärztliche Bescheinigung über die Untersuchung mitzuführen. Die Bescheinigung ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

Das bedeutet, Geflügelmärkte und Börsen kann man knicken, vermutlich wird da niemand mehr kommen um Tiere anzubieten. Zudem müssen die Betriebe diese Untersuchung durchführen, also dürfte das eine Forderung nach Impfstoff vorantreiben, ist billiger als tausende Tiere täglich untersuchen zu lassen, bevor man sie verbringt.

Grüsslis... Lexx
 
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