Vielen vielen Dank!
Liebe phantomine, Karla, malu und Kirsten
Vielen Dank für eure Antworten - na ja die Zeit wird's wohl ans Licht bringen... ich werde euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten! Da Coco anscheinend der Hahn

im Korb ist, muss er dringend zwei männliche Nachkommen zeugen - sonst sind die Mädchen ein wenig einsam! A propos, wisst ihr, welches die idealen Masse für Nymphennistkästen sind, denn ich fand sehr wiedersprüchliche Angaben.
Viele liebe Grüsse aus dem Schweizerland

!
Caro
Untenstehend noch auszugsweise die Informationen, die ich von
http://www.zooroco.ch erhalten habe

:
"In der Schweiz braucht man zum Züchten von Vögeln keine Bewilligung. Ausser man würde im Jahr mehr als 100 Jungvögel (oder 250, diese Zahl weiss ich nicht mehr genau) züchten und verkaufen. Dann könnten Sie beim kantonalen Veterinäramt anrufen, und ein Tierarzt würde Ihre Zucht und Zuchtanlage begutachten. Diese Regelung ist erst seit 1999 in Kraft und wird eigentlich meist noch nicht angewendet. Wenn Sie die Jungvögel weiterverkaufen wollen, wäre es von Vorteil, wenn Sie sie beringen würden. Auf den Ringen steht dann Ihre Züchternummer, den Jahrgang und eine fortlaufende Nummer. Diese Ringe erhalten Sie, wenn sie einem Ornitologischen Verein oder einem speziellen Vogelverein beitreten. Wenn die Nymphensittiche nicht beringt sind, wird keine Zoohandlung die Vögel zum Verkauf annehmen. Denn eine Zoohandlung muss eine Kontrolle der Vögel (nur Krummschnäbler) führen. Diese beinhaltet, dass man weiss von welchem Züchter der Vogel stammt und wohin er weiterverkauft wird. Dies ist nur durch diesen speziellen Ring möglich. Bei Weitergabe an Private ist eine Beringung nicht unbedingt notwendig.
Es ist nicht obligatorisch, die Vögel zu beringen. Jedoch muss das Geschäft eine Bestandes- und Verkaufskontrolle führen. Das heisst, die Verkäuferin muss wissen, welchen Vogel von welchem Züchter ist. Wenn diese Zoohandlung ihre Nymphensittiche immer beim selben Züchter kauft, hat sie keine Probleme. Wenn sie aber von verschieden Züchtern unberingte Vögel einkauft, kann sie diese Kontrolle nicht mehr korekt führen. Diese Kontrolle ist bei Krummschnäblern obligatorisch. Dies schreibt das Veterinäramt vor wegen der Papageienkrankheit. Diese Krankheit ist auf den Menschen übertragbar, kommt jedoch sehr selten vor. Wenn jetzt ein Vogel aus dieser Zoohandlung an der Papageienkrankheit erkrankt, muss diese Zoohandlung den Züchter nennen und alle Käufer von Vögeln dieses Züchters und alle Käufer von Vögeln die mit diesen "kranken" Vögeln zusammenwaren müssen benachrichtigt werden. Deshalb sollten sie auch Ihre Adresse beim Kauf Ihrer Nympfensittiche angegeben haben. Zudem ist es einfacher, bei beringten Vögeln das Geburtsjahr anzugeben. Denn ausgefärbt Vögel sehen gleich aus, ob sie nun 1 oder 5 Jahre alt sind...
Ich habe noch Unterlagen zu Zuchtbedingungen gefunden: Gewerbsmässige Heimtierzuchten Gewerbsmässige Heimtierzuchten und Heimtierhaltungen stehen unter Meldepflicht! Mit der Revision der Tierschutzverordnung ist im Mai 1997 die Meldepflicht eingeführt worden. Die Heimtierhaltung gilt als gewerbsmässig, wenn einer der folgenden Sachverhalte erfüllt ist: Heimtierhaltung, die gegen Entgelt zu besichtigen ist (Streichelzoo, Zirkus, ständige Tierschau und andere). Heimtierhaltung, die zwar ohne Entgelt besichtigt werden kann, die aber mit einer gewerblichen Einrichtung in Verbindung steht (Restaurant, Laden) und die auf die Präsentation der Tiere eingerichtet ist. Jede gewerbemässige Hundehaltung wie zum Beispiel Ausbildungsstätten oder Schlittenfahrt-Unternehmen. Wann muss eine Zucht gemeldet werden? Tierart:Absatz von mehr als 300 Jungtieren Vögel:Mehr als 25 züchtende Paare von kleinen bis mittelgrossen Vögeln oder 10 Paare von grossen Vögeln und regelmässiger Absatz von Jungtieren.