Alfred Klein
Depp vom Dienst ;-)
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Ausnahmeregelung für Jagd auf Wasserwild ab Donnerstag in Kraft
Schwerin (dpa/mv) - Zur Bekämpfung der Vogelgrippe dürfen Jäger in Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Februar an Wasservögel mit Bleischrot jagen. Wie die Landesregierung am 22. Februar in Schwerin mitteilte, darf Bleischrot auf Gewässern und im 300-Meter-Abstand vom Ufer angewandt werden. Vorläufig sollen Jäger erkrankte Wildvögel mit der Schusswaffe töten, unabhängig davon, ob diese dem Jagdrecht unterliegen. Eine Ausnahmeregelung für das Töten von Wildvögeln, die kein Jagdwild sind, gilt seit dem 18. Februar.
Lübecker Nachrichten (22.02.2006; 15:46 Uhr)
Wenn ich mir überlege daß so mancher Jäger keinen Hund von einem Wolf unterscheiden kann, wie soll so einer einen kranken von einem gesunden Vogel unterscheiden?
Dann hoffen wir mal daß die Sache sich nicht noch mehr ausweitet.
Wegen der anderen Wildvögel hier noch eine Stellungnahme der Vogelwarte Radolfzell, hoffentlich lesen die "Experten" das: Hier klicken