Annjette
Neuling
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Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe eine wichtige Frage zur Haltergenehmigung von Kolkraben.
Ich habe kürzlich für meinen Raben eine Partnerin aufgenommen. Beide Tiere stammen aus Zucht und sind natürlich mit Papieren, ordentlichem Vertrag und beringt. Als ich nun die Anmeldung, wie auch bei meinem ersten Raben sofort erledigte, habe ich nun aber plötzlich die Auflage bekommen, eine Haltergenehmigung nach zu weisen. Ich dachte immer, das gilt nur für aus der Natur entnommene Tiere? Ich hatte damals null Probleme mit der Meldung von Krabat. Auch Nachfrage beim Züchter, ergab nur, dass er auch keine Haltergenehmigung vorlegen musste. Ist das in den Bundesländern verschieden? Worauf muss ich achten, und wie beantrage ich sie? Schriftlich mit Bildmaterial? Die Voliere ist riesig und artgerecht. Auch Freiflug biete ich an. Ich lebe für den Gedanken, die stark zurück gegangenen Zahlen der Schwarzen Könige zu unterstützen, indem ich gern Nachzucht auswildern möchte. Ich lebe ideal am Waldrand und es würde mich glücklich machen, wenn sich hier freie Kolkis ansiedeln würden. Ich möchte also keinen Fehler machen und mich der eventuellen Willkür von Sachbearbeitern aussetzen, deshalb brauche ich dringend Rat. Ich stelle euch gern auch noch Bilder der Haltung ein. Es wäre toll, wenn ich schnell ein Feedback bekäme, ich möchte die Sache zu aller Zufriedenheit schnellstmöglich erledigen. Vor allem weil ich kein Auge zubekomme, was mir eventuell bevor steht, falls ich eine Haltergenehmigung nicht erhalte. Was kann das im Detail bedeuten? Wie gesagt, Vorschriften zu Volierengröße und Haltungsbedingungen können nicht in Frage gestellt werden, denn wie das Bild in dem Beitrag von Rabenvögeln, die in einem Vogelkäfig gehalten werden, wie ich hier im Forum gesehen habe, gibt es bei mir nicht. Sachkunde nachzuweisen, denke ich, ist auch kein Problem. Ich pepple seit Jahren Krähen hoch und wildere sie aus, wenn mir Nestfaler gebracht wurden.
Ich danke euch schon mal im Voraus
Liebe Grüße
ich bin neu hier im Forum und habe eine wichtige Frage zur Haltergenehmigung von Kolkraben.
Ich habe kürzlich für meinen Raben eine Partnerin aufgenommen. Beide Tiere stammen aus Zucht und sind natürlich mit Papieren, ordentlichem Vertrag und beringt. Als ich nun die Anmeldung, wie auch bei meinem ersten Raben sofort erledigte, habe ich nun aber plötzlich die Auflage bekommen, eine Haltergenehmigung nach zu weisen. Ich dachte immer, das gilt nur für aus der Natur entnommene Tiere? Ich hatte damals null Probleme mit der Meldung von Krabat. Auch Nachfrage beim Züchter, ergab nur, dass er auch keine Haltergenehmigung vorlegen musste. Ist das in den Bundesländern verschieden? Worauf muss ich achten, und wie beantrage ich sie? Schriftlich mit Bildmaterial? Die Voliere ist riesig und artgerecht. Auch Freiflug biete ich an. Ich lebe für den Gedanken, die stark zurück gegangenen Zahlen der Schwarzen Könige zu unterstützen, indem ich gern Nachzucht auswildern möchte. Ich lebe ideal am Waldrand und es würde mich glücklich machen, wenn sich hier freie Kolkis ansiedeln würden. Ich möchte also keinen Fehler machen und mich der eventuellen Willkür von Sachbearbeitern aussetzen, deshalb brauche ich dringend Rat. Ich stelle euch gern auch noch Bilder der Haltung ein. Es wäre toll, wenn ich schnell ein Feedback bekäme, ich möchte die Sache zu aller Zufriedenheit schnellstmöglich erledigen. Vor allem weil ich kein Auge zubekomme, was mir eventuell bevor steht, falls ich eine Haltergenehmigung nicht erhalte. Was kann das im Detail bedeuten? Wie gesagt, Vorschriften zu Volierengröße und Haltungsbedingungen können nicht in Frage gestellt werden, denn wie das Bild in dem Beitrag von Rabenvögeln, die in einem Vogelkäfig gehalten werden, wie ich hier im Forum gesehen habe, gibt es bei mir nicht. Sachkunde nachzuweisen, denke ich, ist auch kein Problem. Ich pepple seit Jahren Krähen hoch und wildere sie aus, wenn mir Nestfaler gebracht wurden.
Ich danke euch schon mal im Voraus
Liebe Grüße