Tierseuchenkasse Bestandsmeldung
Jetzt Tierzahlen melden!
Der 3. Dezember 2000 ist der Stichtag, zu dem alle Besitzer von Pferden, Rindern, Schweinen,
Schafen, Ziegen, Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner) und Bienen gesetzlich verpflichtet
sind, der Tierseuchenkasse schriftlich ihre Tierbestände zu melden.
Alle der Tierseuchenkasse bekannten Tierbesitzer werden in den nächsten Tagen durch ein beson-deres
Schreiben an ihre Meldepflicht erinnert und gebeten, die beigefügte Meldekarte nach Eintra-gung
der Tierzahlen unterschrieben an die Erfassungsstelle der Tierseuchenkasse (Adresse ist vor-gegeben)
zu senden.
Die Meldekarte muß dort bis zum 31.Dezember 2000 eingegangen sein.
Über die Meldepflicht zum 3. Dezember 2000 hinaus sind alle Tierbesitzer, die am 15. Januar 2001
mehr als 99 Schweine, 49 Rinder, 49 Pferde, 49 Schafe oder Ziegen, bei Geflügel mehr als 999
Tiere und bei Bienen mehr als 10 Bienenvölker halten, verpflichtet, ihren Tierbestand auch zum
15.Januar 2001 zu melden, wenn sich bei einer dieser Tierarten der Tierbestand durch Zugänge aus
anderen Betrieben seit dem 3. Dezember 2000 um mehr als 10 % erhöht hat oder dieser Tierbestand
neu gegründet wurde. Die erforderliche Nachmeldung hat bis zum 31. Januar 2001 schriftlich zu
erfolgen und ist direkt an die Tierseuchenkasse zu richten.
Wird die Tierhaltung aufgegeben, ist dies ebenfalls schriftlich zu melden.
Erfolgt keine Meldung oder werden die Meldefristen nicht eingehalten, wird die Zahl der Tiere
des letzten Stichtages (3. Dezember 1999) der Beitragsfestsetzung zugrundegelegt.
Wichtig: Bonus nicht vergessen
Tierhalter, die den Bonus für Rinder und/oder Schweine in Anspruch nehmen wollen, müssen ihre
Verpflichtungserklärung bis zum 31.01.01 bei der Tierseuchenkasse abgeben.
Der Bonus muss Jahr für Jahr neu beantragt werden; die Beantragung für das Jahr 2000 gilt nicht
automatisch auch für das Jahr 2001.
Daran müssen insbesondere die Tierhalter denken, deren Tierbestand sich gegenüber dem Vorjahr
nicht verändert hat und die deshalb keine Meldung abgeben brauchen.
Bienenhalter, die erstmals zu Beiträgen herangezogen werden, erhalten nur dann eine Meldekarte,
wenn sie der Tierseuchenkasse bereits als Halter einer anderen Tierart bekannt sind.
Diejenigen, die bei der Tierseuchenkasse noch nicht gemeldet sind, werden gebeten, die Zahl ihrer
am 3. Dezember 2000 gehaltenen Bienenvölker bis zum 31. Dezember 2000 der Tierseuchenkasse
schriftlich mitzuteilen.
Bienenhalter, die die Anzahl der Völker bereits gemeldet haben, werden gebeten, eine neue Mel-dung
abzugeben, wenn die Zahl der am 3. Dezember 2000 gehaltenen Bienenvölker mit der zu-vor
gemeldeten Zahl nicht mehr übereinstimmt.
Grundsätzlich sollten über die Bestandsmeldung und Anschriftenänderung hinausgehende Mittei-lungen
der Tierbesitzer an die Tierseuchenkasse nicht auf der Meldekarte gemacht werden, denn
sie können nicht verwertet werden. Weitere Informationen werden mit separatem Schreiben
direkt an das Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd NRW, Tierseuchenkasse, Neving-hoff
6, 48147 Münster, erbeten.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tierseuchenkasse gern zur Ver-fügung,
Telefon: 0251/28982-26, -14 und -15.