Sondergenehmigung zur Haltung von Wildvögeln

Diskutiere Sondergenehmigung zur Haltung von Wildvögeln im Forum sonstige Vogelarten im Bereich Wildvögel - Also erstmal vielen lieben Dank für die lieben und hilfreichen Tips zum Thema zahme Elster habt mir sehr damit geholfen .! Hab aber nochmal ne...
N

nivaxs

Guest
Also erstmal vielen lieben Dank für die lieben und hilfreichen Tips zum Thema zahme Elster habt mir sehr damit geholfen .!
Hab aber nochmal ne Frage ziehe zwar schon seit Jahren Wildvögel gross aber konnte sie bisher auch alle wieder auswildern .Sollte ich die Elster nun nicht auswildern oder in einem Vogelpark unterbringen können . Was für Auflagen müsste ich für so eine Genehmigung erfüllen weiß das jemand ?
Wollte mich heut schon beim Veterinäramt kundig machen aber der zuständige Sachbearbeiter hat Urlaub ,er konnte mir nur sagen das ich diese Genehmigung n jedem Fall brauche ! :s
 
Hallo,

das ist in jedem Bundesland ein wenig anders, aber grundsätzlich bedarf es zur Haltung behinderter und nicht mehr naturtauglicher Wildvögel einer Ausnahmegenehmigung, die man bei der unteren Naturschutzbehörde beantragen muß.

Viele Grüße,

Merline
 
Dohle hält sich selbst...

Ist der Fall meiner Dohle (fliegt frei draußen herum, kommt zum Schlafen abends ins Haus) denn auch schon "Haltung" im Sinne des Gesetzes??

Ich meine, sie macht einfach was sie will... ich kann sie ja schlecht zwingen: "Du darfst dich nicht selbst bei mir halten!?"

Etwas verunsichert,
Betti
 
Hallo Betti,

glaub ich eigentlich nicht.
Um ganz sicher zu gehen, kannst Du ja mal bei der Behörde nachfragen.

Im Übrigen habe ich die Erfahrung gemacht, daß nur in begründeten Zweifelsfällen, also z.B. wenn Außenstehende der Behörde melden, da hält jemand illegal Wildvögel, überhaupt eine Haltegenehmigung vorzuweisen ist. Das ist ja auch sinnvoll, damit nicht jeder nach Belieben Wildvögel der Natur entnehmen kann und damit machen kann was er will.

Wenn Deine Dohle frei herumfliegt, ist das in meinen Augen durchaus eine "artgerechte Haltung", anders, als wenn die Dohle nun ihr Leben lang im viel zu kleinen Käfig im dunklen Kämmerlein hocken müßte.

Nach Auskunft des BNA benötigen in Gefangenschaft gehaltene Wildvögel nicht nur eine Haltegenehmigung sondern auch einen Ring, den man beim BNA bekommt.

Viele Grüße,

Merline
 
Dachtichsmirdoch

Danke, Merline, für Deine Einschätzung der Lage.

So ähnlich hatte ich mir das auch gedacht, alles andere wäre ja auch zuuu blöd... obwohl man von deutschen Ämtern ja einiges gewohnt ist...

Betti
 
Elster und Papierkram

Moinsen,

in Schl.-Holst. ist es so, dass man die Genehmigung beim Landesamt für Natur.... (ich hatte es ja bereits beschrieben) beantragen muss. Dies ist nicht die untere sondern die obere Naturschutzbehörde. Das mag in der Tat von Land zu Land unterschiedlich sein. Ich habe kürzlich einen nicht mehr flugfähigen Kernbeißer aufgenommen. Als sich herausstellte, dass der Vogel austherapiert ist, habe ich flugs bei der Behörde angerufen. Die erforderliche Ausnahmegenehmigung wurde mir sofort in Aussicht gestellt, da ich bei der Volierenvogel die artspezifische Volierengröße (100 x 50x 50 cm)ohne weiteres einhalten kann. Jetzt warte ich auf die Papiere. Außerdem gibt´s dann noch mal nen Hausbesuch, weil der Vogel einen amtlichen Ring bekommen muss.

Ich halte diese Reglementierungen aus den bekannten Gründen für sehr gut.
In jedem Falle, glaube ich dass die Zuständigkeiten eher bei der Naturschutzbehörde als beim Veterinäramt liegen dürften.

Gruß
Oscar
 
Thema: Sondergenehmigung zur Haltung von Wildvögeln

Ähnliche Themen

F
Antworten
5
Aufrufe
764
zwergsaeger
Z
C
Antworten
22
Aufrufe
791
Ronja2107
Ronja2107
G
Antworten
16
Aufrufe
361
Karin G.
Karin G.
Zurück
Oben