berny
Menschen- und Tierfreund
- Beiträge
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Hallo!
Gibt es für AGB nicht bestimmte gesetzliche Vorgaben?
Oder dürfen die völlig nach eigenem Gusto gestaltet werden?
Wer kennt sich damit aus?
Eine Bekannte bekam heute ihre in einem Vogelshop bestellte Ware und ist mit ein paar Sachen nicht ganz zufrieden.
Es ist nichts kaputt, aber sie hat sich das eben anders vorgestellt und würde gerne einen Teil davon zurückschicken.
Ich gab ihr die Info, daß sie dazu 14 Tage lang das Recht hat und bei einer Rücksendung, die den Wert von 40.- € übersteigt, das Paket sogar noch nicht einmal freimachen muß; denn so kenne ich das.
Aber nun hat sie in den AGB gelesen:
"soweit wir uns mit einer Wahrenrückname einverstanden erklären, berechnen wir 15% des Netto- Warenwertes zur Deckung unserer Kosten."
Heißt das, daß ein Rücknahmegesuch willkürlich abgelehnt werden kann und bei einem Einverständnis trotzdem 15% fällig sind?!
Dürfen also die gesetzlichen Vorgaben (siehe oben) einfach so ausgehebelt werden?
Das würde mich ehrlich schockieren!
Was sie übrigens zu beanstanden hat, würde mir auch nicht behagen.
Ich kann sie da gut verstehen.
Unter anderem wurde ein bekanntes Vitaminpräparat nicht in Originalverpackung geliefert, ohne daß darauf zuvor hingewiesen wurde, und ein Haltbarkeitsdatum sucht man auf der Dose vergebens.
Liebe Grüße!
berny
Gibt es für AGB nicht bestimmte gesetzliche Vorgaben?
Oder dürfen die völlig nach eigenem Gusto gestaltet werden?
Wer kennt sich damit aus?
Eine Bekannte bekam heute ihre in einem Vogelshop bestellte Ware und ist mit ein paar Sachen nicht ganz zufrieden.
Es ist nichts kaputt, aber sie hat sich das eben anders vorgestellt und würde gerne einen Teil davon zurückschicken.
Ich gab ihr die Info, daß sie dazu 14 Tage lang das Recht hat und bei einer Rücksendung, die den Wert von 40.- € übersteigt, das Paket sogar noch nicht einmal freimachen muß; denn so kenne ich das.
Aber nun hat sie in den AGB gelesen:
"soweit wir uns mit einer Wahrenrückname einverstanden erklären, berechnen wir 15% des Netto- Warenwertes zur Deckung unserer Kosten."
Heißt das, daß ein Rücknahmegesuch willkürlich abgelehnt werden kann und bei einem Einverständnis trotzdem 15% fällig sind?!
Dürfen also die gesetzlichen Vorgaben (siehe oben) einfach so ausgehebelt werden?
Das würde mich ehrlich schockieren!
Was sie übrigens zu beanstanden hat, würde mir auch nicht behagen.
Ich kann sie da gut verstehen.
Unter anderem wurde ein bekanntes Vitaminpräparat nicht in Originalverpackung geliefert, ohne daß darauf zuvor hingewiesen wurde, und ein Haltbarkeitsdatum sucht man auf der Dose vergebens.
Liebe Grüße!
berny