Zur Miete mit Vögeln?

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Gunna

Guest
Ihr Lieben,
da wohnen wir nun schon über 10 Jahre im eigenen Haus und nun planen wir plötzlich, für ein paar Jahre zur Miete in eine Wohnung zu ziehen:~ :k
Ich habe zur Zeit an die 20 Vögel... und ich denke, ich werde die Finken abgeben müssen. Aber meine 4 Wellis und 5 Kanaris möchte ich gern behalten. Wie habt ihr Euch Vermietern gegenüber verhalten und wie ist da eigentlich die Rechtslage?
Liebe Grüße
Gunna:s
 
Keine Problem!

Hallo Gunna!

Ich bin 3x umgezogen und habe keine Problem mit meiner Vögel umgezogen! Ich habe keine abgegeben!

Du kannst alle Vögel behalten, daß Du eine Mietwohnung einziehen wirst.
 
Hallo, ich halte auch meine um die 40 Vögel in der Wohnung und habe keine Probleme.
Man muß halt so ehrlich sein und das gleich beim Einzug besprechen, bzw. beim Anschauen der Wohnung.
Habe aber auch gesucht nach Infos zu diesem Thema und sie auf meiner HP zusammengetragen.
Hier das was vielleicht von Intresse sein könnte:

Tierhaltung in der Wohnung


Hund, Katze, Schwein oder Schlange: Es gibt fast keine Tierart mehr, die in deutschen Wohnungen nicht gehalten wird. Und das sorgt für viel Streit - sowohl zwischen Nachbarn als auch im Verhältnis Vermieter und Mieter. Im Gesetz steht in Sachen Tierhaltung in der Wohnung nichts. Daher kommt es in erster Linie darauf an, was im Mietvertrag steht.
Rechtliche Situation
Sieht der Mietvertrag die Zustimmung des Vermieters vor, dann steht es dem Vermieter grundsätzlich frei, ob er die Tierhaltung erlaubt oder nicht. Der Vermieter kann unter Umständen sogar verlangen, dass ein Hund, der ohne Genehmigung angeschafft wurde, wieder weggegeben werden muss. Sieht der Mietvertrag Tierhaltung vor, dann darf der Mieter Tiere wie etwa Hunde und Katzen halten. Ungewöhnliche Tiere wie Gift- und Würgeschlangen fallen aber nicht darunter. Und auch eine Hundezucht gehört nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung - selbst wenn Tierhaltung prinzipiell gestattet ist.
Wichtiger Grund:
Bei einem Mietvertrag, der die Zustimmung des Vermieters im Einzelfall vorsieht, kann der Mieter allerdings in aller Regel davon ausgehen, dass der Vermieter einer Tierhaltung zustimmen wird. Es sei denn, es würden gewichtige Gründe dagegen sprechen. Ein wichtiger Grund wäre beispielsweise gegeben, wenn ein Nachbar unter einer Allergie leidet
Werden in einem Haus bereits mehrere Hunde gehalten, dann darf der Vermieter nicht willkürlich gegen eine Mietpartei vorgehen. Das heißt, er muss einem weiteren Mieter die Hundehaltung auch genehmigen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass bei Genehmigung eines Hundes direkt der zweite angeschafft werden darf.
Kleintiere dürfen immer gehalten werden
Sieht der Mietvertrag ein uneingeschränktes Verbot jeglicher Tierhaltung vor, dann ist diese Klausel unwirksam. Denn darunter würden auch Kleintiere fallen. Kleintiere, die im Käfig leben, dürfen jedoch gehalten werden. Im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung darf der Vermieter eine Hundehaltung auch nur dann verbieten, wenn er eine konkrete Störung durch das Tier nachweist.
WISO-Tipp: Kleintiere, die im Käfig leben, darf der Mieter immer halten. Dies gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. Selbst dann, wenn im Mietvertrag die Tierhaltung untersagt ist. In Sachen Haltung von ungiftigen Schlangen in Terrarien ist die Rechtsprechung jedoch nicht einheitlich.
Erst den Vermieter fragen
Wenn im Mietvertrag nichts zum Thema Tierhaltung steht, sollte man auf jeden Fall den Vermieter um Erlaubnis bitten, wenn man ein Tier in der Wohnung halten will. Die Frage, ob die Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört, ist nämlich äußerst umstritten. Darf ein Mieter etwa eine Katze halten, wie er einen Kühlschrank aufstellen kann, ohne das der Vermieter Einwände geltend machen kann? Dies wird von den allermeisten Gerichten verneint.
Der Grund: Es ist nicht auszuschließen, dass andere Mieter von Katze oder Hund belästigt werden. Es ist also unerlässlich, dass der Mieter gerade in städtischen Wohngebieten oder Mehrfamilienhäusern den Vermieter um Erlaubnis bittet, bevor er sich ein Tier zulegt. Allerdings gibt es auch vereinzelte Urteile, die in einer Katze oder einem Hund etwas ganz Normales sehen. Demnach muss der Mieter nicht um die Einwilligung des Vermieters bitten. Aber man sollte sich im Streitfall nicht darauf verlassen, dass ein Gericht sich dieser selten vertretenen Rechtsprechung anschließt.
Duldung wird als Zustimmung gewertet
Von einer Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung geht man auch dann aus, wenn er längere Zeit ein Tier stillschweigend geduldet hat. Ohne triftigen Grund kann er die Abschaffung des Tieres dann nicht mehr verlangen. Das gilt selbst dann, wenn im Mietvertrag steht, dass der Vermieter seine Zustimmung jederzeit widerrufen kann.
Sonderfall Kampfhund
Nach Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist die Haltung eines Bullterriers allerdings ein triftiger Grund für das Begehren des Vermieters, die Tierhaltung aufzugeben. Die Zustimmung kann auch dann widerrufen werden, wenn die übrigen Mieter Angst vor einem Dobermann haben, so das Landgericht Hamburg.
Manchmal ist Bellen übliche Kulisse
Wenn ein kleines Tier ruhig und friedlich ist, dann liegt in aller Regel kein triftiger Grund für ein Verbot vor. Bellt ein Hund gelegentlich, liegt ebenfalls kein Grund vor. In einem Mehrfamilienhaus mit mehreren genehmigten Hundehaltungen gehört es zur hausüblichen Geräuschkulisse, wenn tagsüber manchmal die Hunde bellen. Wird allerdings das Treppenhaus regelmäßig verunreinigt oder dringen Tiere in fremde Wohnungen ein, dann kann die die Zustimmung zur Tierhaltung widerrufen werden. Auch das stundenlange laute schrille Pfeifen eines Papageis ist ein triftiger Grund, um die Zustimmung zur Tierhaltung zu widerrufen.
WISO-Tipp: Blindenhunde dürfen gehalten werden
Tiere, auf die der Mieter angewiesen ist, dürfen gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Blindenhunde, Wachhunde, die der Mieter benötigt, weil er in einer abgelegenen Gegend wohnt, sowie Tiere, die aus therapeutischen Gründen gehalten werden müssen.
Rechtsfolgen unerlaubter Tierhaltung
Der Vermieter muss auf Unterlassung klagen, wenn der Mieter unerlaubterweise Tiere hält. Kündigen kann er ihm in aller Regel nicht. Eine Kündigung droht allerdings, wenn der Mieter Tiere hält, die erheblich stören oder gefährlich sind und er trotz Aufforderung seitens des Vermieters nichts dagegen unternimmt.
Wenn im Mietvertrag die Tierhaltung ausdrücklich untersagt ist, kann sich der Mieter laut Bundesverfassungsgericht nicht auf sein Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit berufen. Verlangt der Vermieter, dass der Mieter das Tier abgibt, muss er dieser Aufforderung nachkommen.
(Sendung Wiso, ZDF)



Mietrecht:
Sind im Mietvertrag keine Bestimmungen über die Tierhaltung enthalten, so ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die üblichen Heimtiere in der Mietwohnung gehalten werden dürfen. Denn die Heimtierhaltung gehört heute zu der allgemeinen Lebensführung und zum vertragsmäßigen Gebrauch der Mietwohnung, solange durch die Tierhaltung keine Belästigungen eintreten.(AG Offenbach,Az34C 705/85; AG Schöneberg, Az.: 8C 11/91; AG Friedberg,AZ.:C66/93; AG Heidelberg, AZ.:20C 72/92)Dies gilt grundsätzlich und erst recht auch für die Haltung von Wellen- und Nymphensittichen. (OLG Frankfurt AZ.: 6U 108/90).
Denn diese Tiere sind ihrer Art und Natur nach nicht geeignet, eine Störung des Hausfriedens hervorzurufen. (BGH,Az.:VIII ZR 10/92). Weder geht von ihnen eine übermäßige Geruchsbelästigung aus noch geben sie Geräusche von sich, die zu einer Lärmbelästigung anderer Mitmieter führen könnte. Ferner sind diese Tiere nicht imstande, größere Beschädigungen an der Wohnung zu verursachen. Der Mieter braucht daher zur Haltung von Wellen- oder Nymphensittichen keine ausdrückliche Genehmigung. Problematisch wird es erst dann, wenn aus ein oder zwei Wellensittichen eine ganze Zuchtgruppe mit sehr vielen Tieren wird. Hier wird man im Einzelfall prüfen müssen, inwieweit der Hausfrieden gestört sein könnte oder nicht. Gestört ist nach der Rechtsprechung der Hausfrieden bereits dann, wenn übermäßig viele Heimtiere gehalten werden. (OLG MünchenAz.: 5U 7178/89) , oder wenn Einstreumaterial (gebrauchter Vogelsand) mit der Folge einer Rohrverstopfung in die Toilette eingeleitet wird. (LG Berlin,AZ.: 64S 17/93).
Eigentumswohnung:
Ein generelles Verbot der Haltung von Wellen- oder Nymphensittichen in der Eigentumswohnung kann wirksam nur vertraglich durch einen einstimmigen Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen werden. Stimmenmehrheit reicht für ein Tierhaltungsverbot nicht aus. (OLG Stuttgart, Az.: 8W 8/92) Zulässig ist jedoch ein Beschluß der Wohnungseigentümer, der die Tierhaltung in der Eigentumswohnung auf eine vertretbare Zahl begrenzt. (OLG Frankfurt, Az.: 11W 142/87).


http://www.papageienatrium.de/Moni/MonisKrummschnaebel/Gallerie/Graupapagei_gal/schaukel_1.jpg
 
Super - Infos !!!

Ihr Lieben,
vielen Dank ! Da kann ich eine Menge mit anfangen!!!!
Ich hatte ja zunächst gedacht, erstmal beim Vermieter allgemein zu fragen, ob er Tierhaltung z.B. einen Hund - erlaubt. Wenn ja könnte mein großer Oskar (Bobtailähnlicher Mischling) irgendwann auch auf der Bildfläche erscheinen. Aber vielleicht ist das auch nicht so gut... .

Danke erstmal für die Info, bin gespannt, wie die Wohnungssuche verläuft:~

Liebe Grüße
Gunna
 
Lärmpegel?

Hallo,

interessantes Thema. Mein Vermieter weiß von den Wellensittichen, aber nix von den Nymphen und Mönch jetzt, werde aber dies nachholen, denk ich. Weiß jemand, wie es mit der Geräuschkulisse ist, also so Lärmpegel oder wie sich das nennt. wie hoch der sein darf in einer Wohnung. Weiß nämlich nciht, ob die Nachbarn bei mir das Gepfeife hören. Hab an der einen Zimmerseite den Hausflur und an der anderen Seite eine Nachbarwohnung... bin ich im Hausflur hör ich fast kaum was, ganz leise ist es zu hören.

Grüße,
Koli
 
Meiner weiß eigentlich auch nur von den Wellis, aber ich habe bisher keine Probleme, er wohnt nicht im Haus und im Haus habe ich sehr verständnisvolle Mieter, die sind ab und zu laut mit Musik und so und ich halt mit den Vögeln.
Wobei ich gerade noch am Überlegen bin wie ich sie dazu kriege morgens länger den Schnabel zu halten.
 
Thema: Zur Miete mit Vögeln?

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