Auch bekannt unter der Bezeichnung "Cites-Papiere
Endlich mal klares Deutsch
Im genauen Wortlaut liest sich das übrigens so:
1. Der Verkäufer muss eine Ausnahmegenehmigung vom Haltungs- und Vermarktungsverbot besitzen.
> 2. Es muss ein Herkunftsnachweis vorliegen, aus dem hervorgeht, wo die Tiere abstammen.
> 3. Wenn es sich um Tiere handelt, die aus der F 1 Generation eines
> Elternpaares stammen. (WF)
> muss auf den Papieren ( Cites ) vermerkt sein, dass das Elternpaar vor 2001 legal importiert worden ist.
> 4. Tiere, die im Anhang A stehen, müssen seit 2006 innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Behörde schriftlich gemeldet werden, die
erforderlichen Papiere sind zumindest als Kopie beizufügen.
> 5. Die Behörde kann einen Sachkundenachweis vom neuen Halter verlangen, welcher besonders geschützte Tiere halten will. (kann, nicht muss!!!)
Für mich heisst das im Klartext: Der "reine Besitz" ist davon ausgeklammert, lediglich der Züchter bzw "Verkäufer" muss diese Papiere haben und dem Käufer kopiert weitergeben. Dass man eine ZG braucht fürs "normale" Züchten, ist ja selbstverständlich, ebenso, dass die Tiere gemeldet werden müssen (untere Naturschutzbehörde).