Flügelstutzen ist nicht nur tierquälerisch, sondern es ist in Deutschland auch ganz klar gesetztlich verboten.
Der Vogel braucht unbedingt zeitnah einen Partner. Der MUSS zum anderen Geschlecht der gleichen Art gehören und sollte möglichst ähnlich alt sein.
Auch Einzelhaltung ist im übrigen gesetzlich verboten und ein Beschlagnahmungsgrund.
Das Verhalten kann man so nicht sinnvoll beurteilen. Der Besuch eines wirklich vogelkundigen - und keines anderen!!!!!- Tierarztes ist unbedingt anzuraten.
Bei Tierarzt wird er sich aber anders verhalten, als daheim. Deshalb ist auch für den Tierarzt eine Videodokumentation sehr hilfreich und auch uns kann so ein Video helfen, weitere sinnvolle Tipps zu geben.
Die Flugunfähigkeit kann viele Ursachen haben. U.a - und leider nicht selten- auch eine Dekalzifizierung des Skeletts durch ungeeignete Ernährung und fehlende UVB Bestrahlung.
Was fütterst Du dem Vogel denn? Wie alt ist er? Was sind die Kalziumquellen in seiner Ernährung und wie stellst Du eine ausreichende Vitamin D Versorgung sicher und wie ist seine Voliere beleuchtet?
Das sind alles Aspekte die für eine artgemäße Haltung in jedem Fall wichtig sind und es schadet nie, abzuklären, ob man hier alles richtig macht.
Ach ja...wie groß ist die Voliere und wo steht sie?...das gehört auch noch dazu.
P.S. Einige Tage bis wenige Wochen nach den Ausfliegen, also spätestens mit 4, ganz selten mit 5 Monaten sind die jungen Grauen absolut flugsicher.