Hmmm, schwer zu sagen!
Wenn ihr da aber früher schon Probleme mit ihm hattet, dann wäre ich vorsichtig. Dann gibts bestimmt wieder Anzeigen wegen Lärmbelästigung.
Im Gesetz steht da sowas schwammiges, daß man Vögel halten darf, "wenn ihre Lautstärke das erträgliche Maß nicht überschreitet"!
Nur was ist das erträgliche Maß? Das empfindet jeder anders.
Grade bei Nymphen in der Freivoliere würde ich das vorher genau mit meinen Nachbarn abklären, d.h. sie Fragen, ob sie ein gelegentliches Schreien stören würde, sonst gibt es im Nachhinein nur Ärger!
Wenn er dagegen klagt und es kommt zum Besichtigungstermin vor Ort und deine Nymphies machen grade dann Rabatz, wirst du wohl den Kürzeren ziehen!
Anders schaut es bei der Wohnungshaltung aus, da kann er nicht so ohne weiteres was dagegen machen, da sind Kleintiere erlaubt!