Tauben fuettern

Diskutiere Tauben fuettern im Forum Stadttauben im Bereich Tauben - Die Taube ist doch n lieber vogel wie jeder andere, dennoch wird ihm, ihnen von manchn ein eigenartiges imige aufgestempelt. ratten der luefte. :(8)
Hallo,

nun mische ich mich auch noch mal ein. ;)
Allein die Tatsache, dass sich diverse Haustaubenarten in die Stadttauben gemischt haben, lassen diese grundsätzlich schon mal keine Wildtaube in Reinform sein! Wenn es so einfach wäre, einen Wildtierstatus wiederzuerlangen, frage ich mich, warum sich Biologen & Co. so eifrig mit Rückzüchtungen von Wildtierrassen bemühen. Es gibt keine Wildkatzen mehr? Dann lasst doch einfach ein paar Hauskatzen laufen. In 10 Jahren sind´s dann reine Wildkatzen. Letztens sah ich einen Bericht über die Rückzüchtung einer alten Wildpferderasse. Was haben die sich abgemüht. Denen schreib ich gleich mal, dass sie ihr Ziel viel einfacher erreichen könnten.
Man verzeiht mir bitte diese Überspitzung! ;)

Ansonsten sind wir uns wohl alle einig, dass Füttern allein nicht die Lösung des Leidens der Stadttaube ist. Aber ausgerechnet jetzt ausschließlich diesen Tieren eine Unterstützung zu verweigern, ist in meinen Augen schlichtweg hirnrissig. Da füttert man Meise, Amsel und Co. Aber Taube darf verhungern?
Über das Argument "der Natur ihren Lauf lassen" kann ich nur lachen. Wo haben wir denn noch intakte Natur? Wenn wir die in unseren Breitengeraden irgendwo haben, dann darf die Natur gerne laufen wohin sie möchte.

VG, Sabine

edig: Georg, in dem Fall darfst Du leider nicht unbedingt von Dir auf andere schließen! Ich wünschte, die Erkenntnis hätte sich schon etwas mehr herumgesprochen!
 
Hallo!

(...) es geht doch auch ohne Polterei.
Das Poltern geht los, wenn ich sehe, dass Theorien auf Kosten der Tiere veröffentlicht werden (sinngemäß: "Futter? Brauchen die doch nicht ..."

Zu Deiner Kleinigkeit: Was Du sagst geht doch schon aus den ersten Sätzen hervor.
Dann entschuldige die Anmerkung. Leider ist diese Tatsache in der Diskussion auch schon außer Acht gelassen worden - hast du wahrscheinlich gesehen. Und sie ist für meine Argumentation um eine wichtige Grundlage.

Alles eine Frage der Kompromißbereitschaft.
Wie schon angedeutet: Ich lerne auch gern mal dazu. Wenn es allerdings auf Kosten von Tieren geht, die unverschuldet von uns abhängig sind, ist bei mir eine Grenze erreicht in Sachen "Kompromisse".

Das ich gegen das Töten von Tauben bin, dürfte sich hoffentlich auch bei Dir rumgesprochen haben. (nur mal nebenbei erwähnt.)
Klar! :) Ich habe dich bislang als Taubenfreund kennengelernt ... was ich übrigens nie vermutet hätte, wenn mir jemand vorher gesagt hätte: "Du, wir haben hier im Forum einen Schädlingsbekämpfer - was, glaubst du, hält der wohl von Stadttauben?"

Im Gesetz ist übrigens festgelegt wann ein Tier ein Haustier ist und wann nicht mehr (Verwilderung). Das ist vom Gesetzgeber nicht bös gemeint und berechtigt auch nicht, besonders den § 1 des TschG außer acht zu lassen, sondern hat mit dem Übergang von einer Gesetzgebung in eine andere zu tun. Grenzen sind da oft fließend.
Vor dem Gesetz sind sie also keine Haustiere? Das wusste ich noch nicht.

Dachte immer, dass Fütterungsverbote eigentlich nur durch ein "veraltetes" BGB möglich sind, weil es anders als das Tierschutzgesetz (und GG?) Tiere noch als "Sachen" sieht, statt eine Fürsorgepflicht zu verlangen?
 
Dann sind wildlebende Katzen vom Gesetz her auch keine Haustiere mehr? Ich meine solche, die seit mehreren Generationen ohne menschliche Hilfe leben, ähnlich eben den Stadttauben. Nur rein interessehalber.
 
Es tut gut, zu lesen das endlich mal jemand kapiert das ein Tier nur im BGB als Sache bezeichnet wird. Und im TschG als Mitgeschöpf.
Das sind die fließenden Übergänge die ich meinte.

Es mag sein das ich mich mit dem Wort "Haustier" u.U. ein wenig unglücklich ausgdrückt habe. Das Gesetz spricht von "herrenlos".

Kommen wir zur allg. Gesetzgebung:

Grundgesetz Artikel 74. Abs. 1 nr. 20 schreibt die Haltung, Pflege, Unterbringung und Beförderung von Tieren.

Und jetzt schau mal in diesen Link was das BGB dazu sagt:http://www.vogelforen.de/showthread.php?p=2128270#post2128270

Vielleicht verstehst Du jetzt besser als ich es auszudrücken vermag.

Klar, man kann sich drüber streiten, aber Gesetz ist nunmal Gesetz.

Im BGB habe ich nichts über Fütterungsverbote gefunden. Ich denke, solche Verbote auszusprechen sind vielmehr Sache der Gemeinden denen das Grund u. TSchG viel zu viel Freiheit lassen. Sicher bin ich mir jetzt nicht.

Ich halte zwar ein Fütterungsverbot für sinnvoll, aber nur dann wenn die Gemeinden endlich auch mal bereit wären Geld für sinnvolle Maßnahmen in Form von Taubenhäusern oder Projekten wie von UliB. bereitzustellen. Dann sollte man sie nicht von den Taubenhäusern ablenken. Sonst nisten sie sich ganz schnell wieder in der Nähe der Futterplätze an und der Sinn der der Taubenhäuser ist verfehlt.

Tauben im Bestand verringern durch ein alleiniges Fütterungsverbot, ohne Parallelmaßnahmen; ich kann mir nicht vorstellen das sowas Erfolg verspricht.

MfG
 
hallo Sina,

ich grüße Dich recht herzlich und wünsche Dir nachträglich noch ein frohes neues Jahr.

LG
 
Hallo Georg!

Danke erstmal für die Erläuterungen und deine Mühe damit.

Ich zitiere mal deinen BGB-Link:


§ 960 (1) Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. Wilde Tiere in Tiergärten und Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind nicht herrenlos. (In diesen Fällen greift wiederum sofort das TSchG)

§ 960 (2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt.

§ 960 (3) Ein gezähmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bekannten Orten zurückzukehren.

Wenn ich das richtig verstehe, sagt das BGB damit auch:

"Ich unterscheide Tiere mit Eigentümer und Tiere ohne Eigentümer (die "herrenlosen") - ob es sich dabei um Wildtiere oder Haustiere handelt, ist mir zunächst mal schnuppe.
Einzelheiten für Sonderfälle finden sich anderswo:"


Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird.


Mindestens das Grundgesetz müsste aber doch über den BGB-Paragraphen stehen? Falls also BGB und GG kollidieren: Könnte da nicht eine Chance für findige Juristen liege, das BGB zu "aktualisieren"?

Aber das können vermutlich nur die Juristen selbst beantworten :traurig:

Insbesondere, wenn es so ist ...

Im BGB habe ich nichts über Fütterungsverbote gefunden. Ich denke, solche Verbote auszusprechen sind vielmehr Sache der Gemeinden denen das Grund u. TSchG viel zu viel Freiheit lassen. Sicher bin ich mir jetzt nicht.

... dass GG und TSchG selbst schon wieder Hintertürchen haben.

Ich halte zwar ein Fütterungsverbot für sinnvoll, aber nur dann wenn die Gemeinden endlich auch mal bereit wären Geld für sinnvolle Maßnahmen in Form von Taubenhäusern oder Projekten wie von UliB.

Eben: nur dann - das finde ich wichtig dabei - und ist es nicht erfahrungsgemäß so, dass Städte mit betreuten Schlägen gar kein Fütterungsverbot mehr nötig haben (wie Augsburg etwa)?

Tauben im Bestand verringern durch ein alleiniges Fütterungsverbot, ohne Parallelmaßnahmen; ich kann mir nicht vorstellen das sowas Erfolg verspricht.
Das kommt noch dazu.
 
hallo Sina,

ich grüße Dich recht herzlich und wünsche Dir nachträglich noch ein frohes neues Jahr.

LG

Dito, Georg! :)

Das neue BGB soll Tiere zwar nicht mehr als Sache sehen, allerdings ist dies eher ein Schein. Der Text klingt "tierfreundlich". Blickt man hinter die Zeilen, ist es doch wieder nur eine Sache...

Ich möchte der Sache mit dem herrenlos und Haustier noch etwas hinzufügen:
§ 960 regelt zwar, ab wann ein Tier als herrenlos anzusehen ist, sagen aber nichts über deren Status als Haustier aus! Es ist lediglich als herrenlos zu werten. Auch ein entlaufener Hund kann zwar herrenlos sein, ist aber dennoch weiterhin ein Haustier. Der § sagt lediglich etwas über den Besitzstatus aus, der zwar in dem anderen Beitrag passt, nicht aber in diesem.
Es gab übrigens mal eine "nette Geschichte" mit einer verwilderten Katze. So kümmerte sich niemand um dieses Tier. Eine Tierschützerin "nahm" sich der Katze an, in dem sie sie regelmäßig fütterte. Sie fing letzten Endes die Katze ein, um sie kastrieren zu lassen. Nach Verheilung der Narben brachte sie die Katze an ihren alten Platz zurück. Dabei wurde sie beobachtet und angezeigt. Weil sie ein Haustier ausgesetzt habe. Das Gericht bekannte sie trotz der Sachlage für schuldig.

Das mit dem Füttern ist eine Gradwanderung. Ein Fütterungsverbot macht, wie geschrieben, keinen Sinn, wenn es keine entsprechenden Einrichtungen für die Tauben gibt. Säckeweises Auskippen von Futter sehe ich ebenfalls kritisch - vor allem, wenn es kein artgerechtes ist. Wo soll man aber ansetzen? Die Tiere hungern lassen bzw. sich von artungerechntem Futter ernähren und damit ihrem Schicksal zu überlassen? Oder aber "ausschließlich" füttern, das weitere Problem der Tiere aber nicht zu sehen? Der Mittelweg macht da schon am meisten Sinn. In manchen Städten gibt es aber keinen Ansatz für eine tiergerechte Lösung. Ist da der Umkehrschluss, dass man die Tiere deswegen hungern läßt? Das das nicht die richtige Lösung sein kann, darüber sind wir uns doch ebenso einig!

VG, Sabine
 
Doppelt eingestellt. Keine Ahnung wie das passieren konnte... Geht mir auch mit Taubenfutter so: ständig verliere ich das und ich habe keine Ahnung... :D

noch mal edit: Ach, vergeßt es. Jetzt sieht man nicht mal mehr, dass ich den obigen Beitrag versehentlich doppelt eingestellt habe. Ist auch wurscht jetzt...
 
Hallo!

Vor dem Gesetz sind sie also keine Haustiere? Das wusste ich noch nicht.
?

Hallo Elgrin
ohne Oel ins Feuer gießen zu wollen...;)

Wenn Haustauben gleichermaßen auch Haustiere wären..sind dann Hühner,Gänse und Enten auch Haustiere ?

Wildtauben,in diesen Falle Felsentauben
wurden nur damals deswegen domestiziert...um den Küchenzettel aufzupeppen..sprich ewas zusätzliches für den Topf zu haben!

In anderen Gegenden auch,um mit dem Tauben-Kot die Felder zu düngen!

Noch Anfang des 20. Jahrhunderts konnte man in Deutschland Dachböden bemieten...um darauf ausschließlich Schlachttauben zu züchten !

Somit sind Tauben,Hühner,Gänse und Enten Nutztiere..
....das Tauben auch mal dem Schönheitsideal "dienen" würden..war vor 6.500 Jahren so nicht bedacht!

Lieben Gruß
Michael
 
hallo elgrin,
ich sach da momentan nix dazu, bzw. ich brauch das nicht, weil du einfach die besseren argumente bringst. sowohl auch goldfischchen und sina. auch georg hat einges erklärt, dem ich zustimmen kann. :zustimm:

natürlich füttere ich bei diesem wetter. wie sonst auch. weizen und gerste. im gerstensack sind noch raps und erbsen beigemischt. nein, sogut ich kann, erspare ich den stadttauben, die menschlichen abfälle oder das erbrochene. wer abfälle diesen tieren zumutet, ist in meinen augen kein taubenliebender mensch. allenfalls ein nutzniesser.
 
Hallo Michael!

... ohne Oel ins Feuer gießen zu wollen...;)
Tust du mit deinem Beitrag nicht meiner Meinung nach :)

Wenn Haustauben gleichermaßen auch Haustiere wären..sind dann Hühner,Gänse und Enten auch Haustiere ?
Mit deren einzelnen Arten kenne ich mich zwar nicht aus, bezeichne aber alle Tiere als Haustiere, die der Mensch von sich abhängig gemacht hat (in der Regel durch Zucht).

Tiere, die dem Menschen einen konkreten Nutzen bringen sollen, gehören auch dazu.

Wildtauben,in diesen Falle Felsentauben
wurden nur damals deswegen domestiziert...um den Küchenzettel aufzupeppen..sprich ewas zusätzliches für den Topf zu haben!
Deshalb vermutlich auch die hohe Reproduktionsrate?

In anderen Gegenden auch,um mit dem Tauben-Kot die Felder zu düngen!
Ich bin mal jemandem begegnet, der mir das nicht abgenommen hat - dafür glaubte er aber, die Berühurng mit Taubenkot sei krebserregend ... soll man nun über sowas lachen oder weinen?!?

Noch Anfang des 20. Jahrhunderts konnte man in Deutschland Dachböden bemieten...um darauf ausschließlich Schlachttauben zu züchten !
Soweit zurück habe ich keíne Kenntnisse ... leider.

Bei uns waren die Tauben übrigens auch auf einem Dachboden untergebracht - allerdings dem der Garage ;)
Naja, das ist immerhin über 30 Jahre her ...

Somit sind Tauben,Hühner,Gänse und Enten Nutztiere..
....das Tauben auch mal dem Schönheitsideal "dienen" würden..war vor 6.500 Jahren so nicht bedacht!
Keine Ahnung, welche Rassen es damals schon gab - aber es sollte einige davon zumindest schon seit vielen Jahrunderte geben ... sind nicht in Kunstwerken aus dem Mittelalter schon hin und wieder solche "Schönheitstauben" (z.B. weiße oder Pfautauben) zu sehen?

Eine Taubenart, die natürlicherweise weiß ist, gibt es doch nicht?

Liebe Grüße,
Elgrin
 
weisse Wildtauben

Hallo,

Nein, ursprüngliche Wildtaubenarten in schneeweiss gibt es nicht.
Ausser sehr seltene Mutationen, die aber meist gescheckt sind.

Sogar die sogenannte Schneetaube die nah mit der Felsentaube verwandt ist, (und auch leicht kreuzbar) ist nicht weiss.

Gruss Rolfie
 

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Wo man ansetzen soll fragst Du Sina?

Es gibt doch genug Ansätze von den Tierschützern. Es müssen doch eigentlich nur noch Gelder fliessen um die sinnvollen Ansätze auch umzusetzen. Es ist doch sonst für jeden Sch....Geld vorhanden...besonders bei Diätenerhöhungen:D Das bemängel ich doch genauso wie Ihr.

Eine Patentlösung habe ich auch nicht parat. Ich hatte doch nur versucht zu verdeutlichen das die Gesetzgebung sehr kompliziert und vor allem eng verschachtelt ist. Mal hat das TschG oberste Priorität. Mal gibt es aus anderen Rechtsformen heraus andere Prioritäten die das TschG wieder aushebeln.

Zu Deiner Katzengeschichte: Deine Empörung ist moralisch verständlich. Gesetzlich jedoch absolut korrekt. Lies Dir die Paragraphen nochmal durch.

Wie verschachtelt Gesetze sein können mal an einem Beispiel aus dem Jagdrecht. Nichts und nichts anderes wollte ich ausdrücken. Man kann nicht einfach sagen die Taube ist ein Haustier soll sich nun der Staat drum kümmern. Genau betrachtet würde so eine Aussage der Willkür Haus und Hof öffnen. Besonders bei den Menschen die mit weniger Weitblick als ihr sich Tiere anschaffen, züchten und was auch immer. Für mich dient besagter Paragraph auch zur Erziehung von Eigenverantwortung.

Nun das Beispiel:

Ein Autobesitzer ohne Jagdberechtigung, dessen Fahrzeug schon mehrfach durch einen Marder attackiert wurde, stellte im Ort auf der Straße unter seinem Pkw eine Falle auf. (Moralisch verständlich, oder ?)
Das Amtsgericht Starnberg verurteilte ihn daraufhin zu 6300 DM Geldstrafe, wegen Jagdwilderei in einem besonders schweren Fall mit folgender Begründung:
Er hat unter Verletzung fremden Jagdrechts (1) einer dem Jagdrecht unterliegenden Wildart
mit einer Falle nachgestellt (2) und was besonders erschwerend hinzukam, innerhalb der Schon-
zeit für Marder(3).
Zu (1) In Bayern zählen alle Grundstücksflächen, die innerhalb der politischen Grenzen einer Gemeinde liegen, zu den Grundflächen der Gemeinde. Es gilt der Grundsatz: Gemeindegrenze =Jagdgrenze. Wer also Jagdhandlungen vornimmt, ohne dazu berechtigt zu sein, verletzt immer fremdes Jagdrecht.
Zu (2) Fallenfang durch einen nicht jagdausübungsberechtigten Grundstückseigentümer bedarf der Genehmigung durch die Untere Jagdbehörde, die nur erteilt werden kann, wenn die not-
wendige Sachkunde („Fallenschein“) für das Aufstellen von Fallen vorhanden ist. Diese Sachkunde fehlt in aller Regel beim normalen Hausgartenbesitzer, so dass eine Genehmigung zum
Fallenstellen für einen Nichtjäger kaum erteilt wird.
Zu (3) Die Jagd (Fang) auf den Steinmarder darf nur in der Zeit vom 16. Oktober bis 28. Fe-
bruar ausgeübt werden! Vom 1. März bis 15. Oktober genießt er absolute Schonzeit.
Das Bundesjagdgesetz nennt in § 38 drei Straftatbestände und in § 39 eine Vielzahl von Ord-
nungswidrigkeiten, die geahndet werden können. In § 42 ermächtigt es die Länder Straf- und
Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen landesrechtliche Vorschriften zu treffen, sofern diese
nicht schon im BJagdG enthalten sind. Nach BjagdG: bestraft wird, wer 1. Abschussregelungen
von bestandsgefährdentem Wild verletzt, wer 2. Wild, das ganzjährig geschont ist, bejagt und
wer 3.Elterntiere (auch bei Wild ohne Schonzeit) in den Setz- und Brutzeiten bejagt. Es können
Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren verhängt werden.

LG
 
Danke Südwind. Ich sag Dir was:

Wenn ich ganz sicher bin das ich nicht beobachtet werde lasse ich auch schonmal ein paar Körnchen fallen. Dank Euch weiß ich ja was man denen geben kann. Und da ich viel rumkomme ist immer ein kleines Säckchen dabei.

Michi, ich finde nicht das Du Öl ins Feuer gießt, denke eher das die Diskussion wieder auf einen sachlichen Level heruntergefahren ist.

MfG
 
Wenn ich ganz sicher bin das ich nicht beobachtet werde lasse ich auch schonmal ein paar Körnchen fallen. Dank Euch weiß ich ja was man denen geben kann. Und da ich viel rumkomme ist immer ein kleines Säckchen dabei.
ein feiner zug von dir georg.:freude:
 
Hallo Michael!





1.) Mit deren einzelnen Arten kenne ich mich zwar nicht aus, bezeichne aber alle Tiere als Haustiere, die der Mensch von sich abhängig gemacht hat (in der Regel durch Zucht).

Tiere, die dem Menschen einen konkreten Nutzen bringen sollen, gehören auch dazu.

2.)Ich bin mal jemandem begegnet, der mir das nicht abgenommen hat - dafür glaubte er aber, die Berühurng mit Taubenkot sei krebserregend ... soll man nun über sowas lachen oder weinen?!?
Liebe Grüße,
Elgrin

Hallo Elgrin
1.) nach dieser These müstes du aber auch Schweine,Pferde + Kühe zu den Haustieren zählen !

2.) vornehmlich in Gebieten, die ob der Wüsten, sonst keine Nutztierhaltung(mit entsprechendem Kot) zuließen..
...siehe auch die Taubentürme in Arabien,die @Andrea per Fotos mal im Rassetaubenforum eingestellt hat!

2./1 sollte Taubenkot krebserregend sein...
..so müsten auch die Leutchen demnach zwangsläufig auf Dächern und Denkmälern "spazieren gehen" ...um überhaupt mit dem Taubenkot in Berührung zu kommen!!
2./2 gabe es schon längst keine Taubenzüchter mehr !!

Zu den Haustieren "zählt" man Hund,Katz,Meerschweinchen,Hamster und Stubenvögel..
....weil sie im Allgemeinen in Deutschland nicht auf dem Speisezettel stehen !
---------------------------------------------------------
Zur Standorttreue von Stadttauben:
Noch bis in die 1960er Jahre flogen Brief- aber auch Rassetauben des Morgens in die Felder!
Vom Standort unserer Taubenschläge(Vater Brieftauben//ich Flugkalotten) waren es bis zu den Feldern ca. 18 bis 20 km !!

Ergo flogen unsere Tauben locker 20 km und mehr ...von ihrem eigentlichem Standort..in die Felder,...um gegen Mittag wieder zurück zu kehren !

Draußen,auf den Feldern finden nun aber Tauben ganzjährig nicht immer entsprechende Körner,sondern viele Gras--und Unkrautsämereien.
....auch nehmen sie dort in Form von Erdklumpen Mineralien auf,die sie für ihren Stoffwechsel benötigen !

So hatte das @UliB gemeint..so er schrieb,daß die Stadttauben auch außerhalb der Stadt noch Nahrung finden !

Lieben Gruß
Michael
 
Hallo Michael!

(...)1.) nach dieser These müstes du aber auch Schweine,Pferde + Kühe zu den Haustieren zählen !
Ja - auch das sind Haustiere, sofern domestiziert.

2./1 sollte Taubenkot krebserregend sein...
..so müsten auch die Leutchen demnach zwangsläufig auf Dächern und Denkmälern "spazieren gehen" ...um überhaupt mit dem Taubenkot in Berührung zu kommen!!
2./2 gabe es schon längst keine Taubenzüchter mehr !!
Natürlich ist er nicht krebserregend - das war reiner Aberglaube ... nein, Paranoia! Oder einfach mal eben erfunden, um einen scheinbaren Grund für den Hass auf die Tiere zu haben.

Zu den Haustieren "zählt" man Hund,Katz,Meerschweinchen,Hamster und Stubenvögel..
....weil sie im Allgemeinen in Deutschland nicht auf dem Speisezettel stehen !
Was du meinst, sind Heimtiere - die allerdings auch zu den Haustieren zählen.

Zur Standorttreue von Stadttauben:
Noch bis in die 1960er Jahre flogen Brief- aber auch Rassetauben des Morgens in die Felder!
Vom Standort unserer Taubenschläge(Vater Brieftauben//ich Flugkalotten) waren es bis zu den Feldern ca. 18 bis 20 km !!
Meinst du, heute ist auf den Feldern noch so viel zu finden, wie früher? Oder überhaupt etwas? Ich kann's mir nicht vorstellen.

Außerdem vermute ich, dass die Stadttauben von heute mehr Gene von Tauben haben, die nun wirklich gar nicht mehr in der Lage sind, sich selbständig weit von ihrem "Zuhause" zu entfernen - es sei denn vielleicht auf der Flucht vor einem Greifvogel.

Draußen,auf den Feldern finden nun aber Tauben ganzjährig nicht immer entsprechende Körner,sondern viele Gras--und Unkrautsämereien.
....auch nehmen sie dort in Form von Erdklumpen Mineralien auf,die sie für ihren Stoffwechsel benötigen !

So hatte das @UliB gemeint..so er schrieb,daß die Stadttauben auch außerhalb der Stadt noch Nahrung finden !

Bei uns gibt es z.B. außerhalb der Stadt weder Getreideanbau noch Stadttauben. Sieht man dort mal einen Taubenschwarm über einen Acker ziehen oder darauf zwischenlanden, dann gehört er einem Züchter.

Ich habe innerhalb der Stadt, in Parks, schon mal Tauben gesehen, die an Grassamen pickten - allerdings können die sich erstens nie und nimmer davon ernähren, und zweitens bezweifle ich stark, dass überhaupt viele Stadttauben wissen, dass sie ihren Speiseplan damit (minimal) ergänzen können.

Das ist eine Sache, die sie erst von anderen erlernen müssen (habe ich auch schon beobachtet).

Ergänzung: In den Parks werden die Gräser leider auch oft gemäht, bevor sie Samen tragen können ...
 
Oh Elgrin
nun hast du mit deiner Haarspalterei (Haus und Heim) wohl einiges durcheinander gebracht!
Schön das auch du ein deinem Haushalt Schlachtschweine hälst:D
Wenn du den Unterschied zwischen Nutztieren + Haus/Heimtieren nicht erkennen kannst oder willst...?..

Es bringt uns hier nicht weiter-
-leider hast du von Tauben..egal ob Stadt-oder Rassetauben 0-Ahnung!
Empfindest dich aber selber als den Super-Experten....

Du hast deine vorgefaste Meinung..
...und läst dir auch von ausgewiesenen Tauben-Fachleuten...wie @UliB ..
weil es nicht in dein verschrobenes Weltbild past..
schier nichts
sagen..träume weiter..
Michael
 
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Thema: Tauben fuettern

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