Vielen Dank ,,Azrael" für den Aufklärungsansatz
Azrael schrieb:
Ich denke die knapp 50€ für die beiden PCRs sollten einem die vorhandenen Tiere und deren Gesundheit wert sein.
Das Geld, also die knapp 50,- Euro, dass ist auch der Theater der Züchter bzw. bisherigen Halter und neuen Halten.
Unabhängig davon, ob ich ein Tier zu mir nehme oder abgebe. Die Ankaufsvoruntersuchungskosten, diese hat der Käufer dem Verkäufer vorzulegen. Wenn das Tier als positiv erwiesen ist. So bekommt Kaufinteressent sein Geld zurück und muss das Tier nicht nehmen. Andernfalls, wenn das Tier seine Gesundheit doch als negativ erwiesen ist. So muss der Kaufinteressent das Tier nehmen. Oder aber, kann darauf (aus anderen Gründen) dennoch verzichten, erwirbt das Tier also nicht. In diesem Fall, muss er auf seine Auslagen verzichten. Im grobem und ganzen geht bzw. soll das ganze auf die Kosten des Kaufinteressenten gehen. Und auch wenn der Verkäufer das Tier schon einige Monate oder Jahre zuvor untersuchen hat lassen und hat ein negativ Ergebnis. Dennoch, ist ein neuer Durchgang des Test (Vordem Standortwechsel) notwendig.
Ich habe meist das Problem. Das ganze hier den Kaufinteressenten auch zu erklären, bzw. zu verdeutlichen. Und wenn ich hierbei hierfür eben nach diesen 50,- Eur Auslagenvorstreckung nach diesen Regelungen verlange, so denken sie wohl, ich möchte das Geld als Anzahlung. Was ja absolut nicht richtig ist. Denn bei einer Anzahlung für den Sinn und Zweck eben ein Gegenstand, eine Ware zurück zu halten, da darf man bei Rückzug vorm evtll. Kauf das Geld (Die Anzahlung) einfach einbehalten. Hierjedoch, muss ich das Geld, für den Fall, dass das Ergebnis der Ankaufsuntersuchung für das Tier als positiv bestimmt wurde, wieder aushändigen.
RieJac01 schrieb:
Wir haben bei der Suche nach einem 2.Grauen daruf wert gelegt, dass der Züchter den Grauen testen lässt. Wir stießen meist (immer) auf Unverständnis und die meisten kannten die Krankheit nicht!
Wir haben dann einen Züchter empfohlen bekommen nach 3 Monatiger suche, der seine Tiere auf Polyma und PBFD testen lässt! Der einzige den wir kennen gelernt haben!!!! :s
Nur soviel dazu, dass die meisten Züchter die Krankheit nucht kennen und Stuhr meinen meine Vögel sind alle gesund! :s
In der Regel sind Gut 85% der Züchter nicht so stur. Wichtig ist jedem dieser 85% eben, dass die Sache mit dem geschildertem Vorkasse-Anzahlung für etwaige Anzahlungsuntersuchung auch klappt. Mann muss mit ihnen nur das Reden können. Das ist jedoch immer schwer, wenn heute 50% der Kaufinteressenten ein Tier, dass eine Nachzucht dieses Züchter´s gleich geschenkt haben möchten. Jedenfalls sollte das Tier schon sprechen sollen. Schon sehr zahm sein sollen. Nicht beissen, nicht schreien. Möglichst Jung. Gesund natürlich auch und gleich günstig. Nun, was ist jetzt günstig => Einen Grauen für 200,-Eur kaufen und am nächsten Tag Tod, weil hatte PBFD oder einen Grauen ums doppelte, dreifache, also zum fairen Preis kaufen, möglichst auch mit Ankaufsuntersuchung, und man hat eine Ewigkeit seine Freude auch an das Tier(? ? ?)
RieJac01 schrieb:
PS: Morgen haben wir Gerichtstermin wegen dem verstorbenen Grauen!
HIER MEIN EIN KLEINER TIPP - LIEBE DOREEN =>
Azrael schrieb:
Noch schlimmer finde ich allerdings die Menschen, die wissentlich einen positiven Vogel ohne entsprechenden Hinweis abgeben und die Infektion somit sorglos einfach verbreiten.
Gruß Azrael
In dem Fall könnte es auch wirklich sein, dass der Züchter was von der Infektion Eures verstorbenen zuvor Gut Bescheid wusste. Wenn er schon seit 30Jahren züchtet. So hat er ja sicherlich nachdem er Euch ein Tier abgegeben hat, auch weitere evtl. Geschwister von Eurem verstorbenem anderweitig so sorglos abgegeben, wie es hier Azrael schon über Züchter-XY spekulierte. Jedenfalls hat der Züchter eine Buchführungspflicht. Hieraus man alle weiteren Daten von jenen Personen (Eure Zeugen für die Verhandlung) entnehmen kann, die nach dem Tod Eures durch eine PBFD-Infektion, auch aus dem Bestand des Züchters rausgegangen sind. Was ich damit sagen will. => Wenn ihr es nicht Beweisen könnt, dass er Euch absichtlich einen Todkranken Tier verkauft hat. So könnt ihr durch das bestehen der Daten aus diesem Buch (Das der Züchter führen muss) dafür Sorge tragen lassen, evtl. mit Hilfe Eures Anwaltes. Das sämtliche Personen die nachdem Kauf Eures verstorbenen bei dem Züchter einen weiteren Vogel gekauft haben, eben als Zeuge/n geladen werden. Bei PBFD ist es ja dann kaum vorstellbar, dass der verstorbene seine Infektionskrankheit nicht gleich an die anderen Vögel alle übertragen hat. Oder war das Tier irgendwie abgeschiermt, gut isoliert von den anderen Papageien, im Haus des Züchters damals beim Kauf ????