Weil so unser Rechtssystem aufgebaut ist. Der Bürger hat die geltenden Gesetze zu kennen bzw. der Rechtsstaat geht davon aus, daß der Bürger die geltenden Gesetze kennt bzw. weiß, was er darf und was nicht.
Na Pere, dann werde ich mir den Steuerberater in Zukunft sparen können und wende mich vertrauensvoll an dich...
Als Steuerpflichtiger, deiner These nach, muss ich - oder vielmehr du
- mich ja im Steuerecht auskennen bzw. explizit kundig machen. Damit ich keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit gehe wenn ich vergsse verschiedene absetzungsberechtigte Punkte aufzuführen
Natürlich muß der Bürger nicht die Jagdzeiten kennen, das Pachtwesen oder sonstwas. Aber er muß wissen, daß er beispielsweise einen Hochsitz nicht besteigen darf, daß er keinen selbst überfahrenen Hasen als Weihnachtsbraten mitnehmen oder einfach so einem Reh nachstellen darf. Er hat zu wissen, daß er draußen keine Eier sammeln und die Abwurfstange des Hirsches oder Bockes nicht mitnehmen darf.
Und du meinst er muss das
Jagdrecht studieren und sich einprägen -
er hat es ja zu kennen, wie du es uns hast wissen lassen - damit er unterscheiden kann zw. seinem Eigentum und dem eines anderen, das er sich aneignet?!?
Du verwechselst nicht zufällig eine gewisse Allgemeinbildung, kombiniert mit einer gewissen Logik und einem normalen Realitätsvermögen, mit dem das du mit das Jagdrecht kennen meintest bezeichnen zu müssen(?!?)
Davon geht der Gesetzgeber aus. Wer das nicht weiß, kann sich de jure nicht darauf berufen. Er hat nämlich jederzeit die Möglichkeit, sich kundig zu machen.
Das dürfte dann doch etwas sehr pauschal sein, deine These. Unbestritten sollte man sich über gewisse Dinge informieren, wenn sie den einzelnen selbst betreffen können. Und dabei auch wieder mehr oder weniger explizit in den betreffenden Punkten. Dazu muss ich als Normalbürger aber nicht sämtliche Gesetze studieren, wie du suggerierst, mit denen ich vielleicht sogar nur in entferntesten Sinne in Kontakt komme.
Der Normalbürger ohne Jagdschein kann beispielsweise auch auf vorsätzliche Störung der Jagdausübung verklagt werden.
Dazu reicht ja bekanntlich schon aus wenn er im Wald spazieren geht, und dabei nicht einmal die Waldwege verlässt... Wenn es nach manchen Jagdpächtern oder auch nur Jagdausübungsberechtigten geht...
Damit eine solche Klage, von welcher ich noch nichts gehört habe, vor einem öffentlichen Gericht Aussicht auf Erfolg hat, da muss sich Otto Normalverbraucher schon einiges leisten. Seinen PKW mitten in den Wald stellen und die Mega-Boxen bis zum Anschlag aufdrehen, und das natürlich stundenlang...
Oder seine Holde auf dem Hochsitz poppen
, während der Jagdpächter der gerade vorbeikommt Jungeselle ist und schon Monate lang nichts mehr vor seinen Lauf bekommen hat (der welcher sich normalerweise von alleine spannt
)